Polygon -
Produktdesign, Konstruktion, Herstellung GmbH
Zandt
(vormals: Heusenstamm)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.540.574,50 |
2.603.663,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.331,50 |
78.143,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.489.243,00 |
2.525.520,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.561.753,61 |
2.611.207,66 |
| I.
Vorräte |
919.845,42 |
992.927,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
440.957,39 |
375.519,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.200.950,80 |
1.242.760,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.193,24 |
24.465,05 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.337.197,96 |
4.784.288,49 |
| Aktiva |
9.446.719,31 |
10.023.624,70 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
3.105.000,00 |
3.105.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
355.787,56 |
355.787,56 |
| III.
Gewinnrücklagen |
179.550,87 |
179.550,87 |
| IV.
Verlustvortrag |
8.424.626,92 |
8.931.871,53 |
| V.
Jahresüberschuss |
447.090,53 |
507.244,61 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.337.197,96 |
4.784.288,49 |
| B.
Rückstellungen |
117.320,00 |
157.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.329.399,31 |
9.866.624,70 |
| Passiva |
9.446.719,31 |
10.023.624,70 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Polygon - Produktdesign, Konstruktion,
Herstellung GmbH mit Sitz in Zandt ist beim Amtsgericht
Regensburg unter der Nummer HRB 20681 in das
Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde weitgehend nach den
für große Kapitalgesellschaften bestehenden
Vorschriften aufgestellt, bei der Offenlegung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB) in Anspruch
genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt
Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung aufgestellt, weil der
Fortbestand der Gesellschaft insbesondere durch die
Patronatserklärung des Gesellschafters gegeben ist.
2. Angaben zur Bilanz
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs.
2 HGB aktiviert und zu Herstellungskosten bewertet. Kosten
der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen, für betriebliche Altersversorgung sowie
Fremdkapitalzinsen werden in die Herstellungskosten nicht
mit einbezogen. Es handelt sich um Entwicklungskosten
für Projekte, bei denen es keinen eigenständigen
Entwicklungsauftrag gibt. Die Abschreibung erfolgt
planmäßig linear über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und beträgt sieben Jahre.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wird bei Anschaffungskosten zwischen
€ 250 und € 1.000 im Jahr des Zugangs ein
steuerlicher Sammelposten gebildet, der über fünf
Jahre linear abgeschrieben wird. Abgänge innerhalb
dieses Zeitraums werden nur handelsrechtlich erfasst.
Betragen die Anschaffungskosten bis zu € 250, werden
sie im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen wurden zum Nennwert abzüglich
Wertberichtigungen für erkennbare Risiken bewertet.
Alle Forderungen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare
Verpflichtungen gebildet und mit dem wahrscheinlichen
Erfüllungsbetrag bewertet. Bei der
Rückstellungsbewertung wurden unter Beachtung der
Restlaufzeit die Preis- und Kostensteigerungen mit 3% p.a.
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen € 9.002.987,69 (Vorjahr €
9.502.427,77) sind zugleich Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
Die Restlaufzeiten betragen:
Gesamtbetrag Verbindlichkeiten
|
davon bis zu einem Jahr
|
davon mehr als ein Jahr und bis zu fünf
Jahren
|
davon größer fünf Jahre
|
€
|
€
|
€
|
€
|
9.329.399,31
|
9.329.399,31
|
0,00
|
0,00
|
Die Lieferantenverbindlichkeiten sind durch die
übliche Eigentumsvorbehalte besichert.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Bezeichnung
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Gesamtbetrag
|
|
€
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Die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
betragen insgesamt
|
0,00
|
davon aus
Altersversorgung:
|
0,00
|
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen:
|
0,00
|
davon gegenüber
assoziierten Unternehmen:
|
0,00
|
5. Ergänzende Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 25
Arbeitnehmer beschäftigt.
_______________________
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gez. Erwin Müller
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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