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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Haas seit 6.8.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernhard Haas Rechtsanwaltsgesellschaft mbHSykeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 238 ff HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Von den Erleichterungen für diesen Gesellschaftstyp wurde Gebrauch gemacht. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267 a HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren, § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung weisen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe für jede Position den Vorjahreswert aus. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 270 Abs. 2 HGB unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. II. Bilanzierung und Bewertung Maßgebend waren die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches. Daneben waren die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten. Steuerliche Vorschriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war. Im einzelnen wird wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig vier Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen nach linearer Methode ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen werden Gemeinkosten anteilig berücksichtigt. Abgesehen von aktivierungspflichtigen Beträgen werden die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen als Instandhaltungsaufwendungen behandelt. Den Abschreibungen liegt die Nutzungsdauer gemäß der steuerlichen Richtwerte zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 150,00 (ab 2010: € 410) werden im Anschaffungsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten (bis 2009) mehr als € 150,00 und bis € 1.000,00 betragen ist ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zu bilden, der über fünf Jahre in gleichen Beträgen aufgelöst wird. Dieser Sammelposten wurde auch in die Handelsbilanz übernommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter werden degressiv abgeschrieben, soweit dies steuerlich zulässig ist. Bei degressiv abgeschriebenen Vermögensgegenständen des beweglichen Anlagevermögens wird in dem Zeitpunkt auf die lineare Abschreibungsmethode übergegangen, in dem diese zu einer höheren Abschreibung führt. Grundsätzlich werden steuerlich höchstmögliche Abschreibungssätze wahrgenommen. Mögliche Sonderabschreibungen (z.B. § 7g EStG) wurden berücksichtigt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bewertet. Niedrigere Wertansätze der Vergangenheit wurden beibehalten, sofern dies steuerlich zulässig ist. Außerplanmäßige Abschreibungen im Sinne von § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht erforderlich. Die teilfertigen Arbeiten werden zu den zum Bilanzstichtag aufgewendeten Stunden, jedoch höchstens mit dem zu erwartenden Honorar aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Pensionsrückstellungen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nach handelsrechtlichen Grundsätzen bewertet. Von der Möglichkeit, den Anpassungsbedarf auf 15 Jahre zu verteilen, wurde Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen mit den Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Verbindlichkeiten sind entsprechend dem Imparitätsprinzip, mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Verjährte Verbindlichkeiten werden nicht mehr angesetzt. Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und deren Entwicklung im Geschäftsjahr sind in dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel dargestellt. Forderungen Die Forderungen bzw. sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus der Bearbeitung von Rechtberatungs- und Steuerberatungsaufträgen. Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen, soweit dies erforderlich war. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt im Geschäftsjahr Euro 130.000,00. Die Geschäftsanteile wurden zum Bilanzstichtag gehalten von:
Das Stammkapital wurde in voller Höhe durch Bareinlagen eingezahlt. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken. Ihre Entwicklung ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im wesentlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sowie Lohnsteuern und Sozialabgaben. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Gesellschaft erzielte ihre Umsatzerlöse durch die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten sowie durch steuerliche Beratung. Im einzelnen entwickelten sich die Umsatzerlöse wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen u.a. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die üblichen, mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Aufwendungen (Personalkosten, Raumkosten usw.). Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern in Höhe von € 18,00 enthalten ausschließlich Kraftfahrzeugsteuer für betrieblich genutzte PKW. V. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nach Einstellung des Ergebnisses ergibt sich folgender Bilanzgewinn, § 268 Abs. 1 HGB:
VI. Sonstige Angaben Zusammensetzung der Organe Zur Einzelvertretung berechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Rechtsanwalt Bernhard Haas -Fachanwalt für Steuerrecht- Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsrisiken und sonstige finanzielle Verpflichtungen Langfristige, über den Bilanzstichtag hinausreichende und nach § 285 Ziff. 3 HGB anzugebende Verpflichtungen bestanden lediglich aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie aus Bestellungen für Waren und Investitionen wie folgt:
Das Bestellobligo für Investitionen bewegt sich im üblichen Rahmen. Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen, die nach § 251 HGB auszuweisen sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Beschäftigte Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr ( ohne Auszubildende ):
Syke, den 23. Dezember 2015 Bernhard Haas Rechtsanwaltsges. mbH Bernhard Haas sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2015 festgestellt. |
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