ATEC
Batterien GmbH
Steinenbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.796,00 |
151.642,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.696,00 |
151.538,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
101,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.785.946,92 |
3.412.088,10 |
| I.
Vorräte |
750.233,92 |
1.680.400,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.687.522,60 |
1.584.200,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
296.626,43 |
| davon
gegen Gesellschafter |
55.596,00 |
296.576,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
348.190,40 |
147.487,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.442,20 |
12.359,76 |
| davon
Disagio |
8.122,20 |
12.359,76 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
1.248.871,61 |
| Aktiva |
2.814.185,12 |
4.824.961,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.986,36 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
819.297,74 |
51.129,19 |
| III.
Verlustvortrag |
1.325.600,80 |
1.265.262,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
493.689,42 |
-60.337,94 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
1.248.871,61 |
| B.
Rückstellungen |
194.030,31 |
115.638,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.607.168,45 |
4.709.323,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.024.013,85 |
4.542.175,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
583.154,60 |
167.148,20 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
502.990,35 |
53.727,01 |
| Passiva |
2.814.185,12 |
4.824.961,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Gesellschaft ist unter der Firma ATEC Batterien
GmbH mit Sitz in Steinenbronn im Handelsregister des
Registergerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 243238
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften in
Anwendung der §§ 242-288 HGB sowie den Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen aus dem
Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend
ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
nach der linearen Methode vermindert. Als Nutzungsdauer
werden drei bis zehn Jahre zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt und -soweit abnutzbar- um lineare,
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Nutzungsdauer beträgt bei Gebäuden 33 Jahre, bei
technischen Anlagen und Maschinen fünf bis 13 Jahre und
bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
drei bis 15 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
auch handelsrechtlich nach den steuerlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften behandelt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit diese Werte über den
Werten liegen, die ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
sind, wird der Wertminderung - wie bei allen
Vermögensgegenständen - bei voraussichtlicher
Dauerhaftigkeit durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Die Waren werden zu Anschaffungspreisen
einschließlich Nebenkosten abzüglich
Preisnachlässe bewertet, die unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nicht über den
Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Soweit
erforderlich, werden Bestandsrisiken, die sich aus der
Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch
pauschale Gängigkeitsabschläge berücksichtigt.
Die Bewertung bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt zu Nennwerten. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen
ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die
Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr werden abgezinst.
Der Bestand der liquiden Mittel wird mit Nominalwerten
bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigen
Auszahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand des Folgejahres
betreffen.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und decken alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Dabei
werden die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in
fremder Währung erfolgt grundsätzlich mit den
Devisenkassamittelkursen des Bilanzstichtages. Sofern die
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr haben, werden das Anschaffungskostenprinzip
und das Imparitätsprinzip bei der Bewertung entsprechend
berücksichtigt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und solche
gegen Gesellschafter betreffen in voller Höhe
Forderungen aus Lieferung und Leistungen.
Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 1
% auf die am Bilanzstichtag offenen Forderungen gebildet.
Einzelwertberichtigungen wurden ebenfalls vorgenommen.
Die Forderungen und deren Fristigkeiten ergeben sich
aus dem Forderungsspiegel:
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
ein bis
|
mehr als
|
|
|
31.12.2023
|
einem Jahr
|
fünf Jahre
|
fünf Jahre
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
936.863,71
|
936.863,71
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(703.714,94)
|
(703.714,94)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
2.
|
Forderungen gegen
Gesellschafter
|
55.596,00
|
55.596,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(182.169,48)
|
(182.169,48)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
3.
|
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
61.655,78
|
61.655,78
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(320.752,81)
|
(125.642,25)
|
(195.110,56)
|
(0,00)
|
4.
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
633.407,11
|
633.407,11
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(377.563,06)
|
(276.047,19)
|
(101.515.87)
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag der
Forderungen
|
1.687.522,60
|
1.687.522,60
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(1.584.200,29)
|
(1.287.573,86)
|
(296.626,43)
|
(0,00)
|
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende
Positionen:
|
Urlaubsrückstellungen |
EUR 9.255,39 |
| Rückstellungen
für Personalkosten |
EUR 98.878,00 |
| Rückstellungen
für Aufbewahrungspflicht |
EUR 8.269,00 |
| Rückstellung für
Gewährleistungen |
EUR 61.487,22 |
| Rückstellungen
für Abschluss- und Prüfungskosten |
EUR 16.140,70 |
|
EUR 194.030,31 |
Da der Hersteller die Gewährleistung trägt,
wurde für den Abwicklungsaufwand der Gesellschaft eine
Rückstellung für Gewährleistungen in Höhe
von 0,5 % der Umsätze gebildet. Eine Verpflichtung
für Gewährleistung ergibt sich aus § 459 BGB.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
ein bis
|
mehr als
|
durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
|
|
|
31.12.2023
|
einem Jahr
|
fünf Jahre
|
fünf Jahre
|
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(440,73)
|
(440,73)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
55.087,85
|
55.087,85
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(973.444,40)
|
(973.444,40)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
3.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
1.877.044,78
|
1.877.044,78
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(3.388.363,81)
|
(3.388.363,81)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
4.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
502.990,35
|
15.029,29
|
487.961,06
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(53.727,01)
|
(53.727,01)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
5.
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
172.045,47
|
76.851,93
|
95.193,54
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(293.347,52)
|
(126.199,32)
|
(72.000,00)
|
(95.148,20)
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
|
2.607.168,45
|
2.024.013,85
|
583.154,60
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
(4.709.323,47)
|
(4.537.175,27)
|
(72.000)
|
(95.148,20)
|
(0,00)
|
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es sind keine Erträge oder Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
Bedeutung angefallen.
V. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Operating Lease: Der Nutzung von Kfz liegt ein
Operating-Leasingvertrag zugrunde. Der Abschluss von
Leasingverträgen dient der Verringerung der
Kapitalbindung und verlagert das Risiko der Verwertung auf
den Leasinggeber. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis
2026. Die Gesamtverpflichtung aus diesen
Leasingverträgen beträgt 69 TEUR.
Angaben zum Personalbestand
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt (ohne Geschäftsführung):
Arbeiter 9 Person
Angestellte 9 Personen
Gesamtzahl 18 Personen
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Mit Beschluss vom 20.10.2023 wurde Herr Erik
Müller, geb. am 22.08.1974, wohnhaft in Nonnweiler als
Geschäftsführer abberufen. Gleichzeitig wurde Herr
Martin Hartmann, geb. am 29.10.1965, wohnhaft in Fürth
und Herr Markus Gailert, geb. am 22.03.1972, wohnhaft in Rust
zum Geschäftsführer bestellt.
Herr Markus Gailert wurde mit Datum vom 16.01.2024 mit
sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird mit Hinweis auf die
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Gegenüber dem Mitglied der
Geschäftsführung sind keine Vorschüsse oder
Kredite gewährt.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung:
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf
493.689,42 EUR.
Der Gewinn wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die SUNLIGHT GROUP ENERGY STORAGE SYSTEMS INDUSTRIAL
AND COMMERCIAL SINGLE MEMBER SOCIETE ANONYME mit Sitz in
Athen, Griechenland, stellt als Mutterunternehmen zum 31.
Dezember 2023 für den größten und
zugleich kleinsten Konsolidierungskreis einen
Konzernabschluss auf.
Steinenbronn, den 29. Juli 2024
Martin Hartmann
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer Martin Hartmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht
An die ATEC Batterien GmbH
Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, der ATEC Batterien
GmbH, Steinenbronn, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 einer prüferischen
Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu
dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze für die prüferische Durchsicht von
Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische
Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei
kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit
ausschließen können, dass der Jahresabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt
worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in
erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der
Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet
deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung
erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine
Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir
einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der
Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss der ATEC
Batterien GmbH, Steinenbronn, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder
ein unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Düsseldorf, den 30. Juli 2024
Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stefan Sinne
|
Achim Krichel
|
Wirtschaftsprüfer
|
Wirtschaftsprüfer
|
|