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Rampold AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2011GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Rampold AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses geltenden größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Gemäß analoger Anwendung von § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 - 256 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzung planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden pro rata temporis entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Für Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand (ohne Umsatzsteuer) 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet und sofort abgeschrieben. Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand (ohne Umsatzsteuer) zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 betragen, wurden in den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 zu einem Pool zusammengefasst, und werden über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr 2008 und 2009 als sofortiger Aufwand behandelt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine voraussichtliche dauernde Wertminderung vorliegt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen wurden entsprechend dem voraussichtlichen Steueraufwand gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 wird in der Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Forderungen im Verbund Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 1.990 und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie laufenden Verrechnungen in Höhe von TEUR 23. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2011 EUR 20.000.000,00 und ist eingeteilt in 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verbindlichkeiten im Verbund In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 17 enthalten. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat eine Patronatserklärung in Höhe von TEUR 7 für die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft abgegeben. Es besteht eine Bankbürgschaft in Höhe von TEUR 80 für eine Mietsicherheit der Gesellschaft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Miet- und Leasingverpflichtungen in üblicher Höhe. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. SONSTIGE ANGABEN Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag folgende Anteile an Unternehmen:
1Ergebnis und Eigenkapital betreffen den Jahresabschluss der Golden Gate AG zum 30.06.2011 ² Ergebnis und Eigenkapital betreffen den Jahresabschluss der Rampold Immobilienmanagement GmbH zum 31.12.2010 ³ Ergebnis und Eigenkapital betreffen den Jahresabschluss der Peutestr. 50-52 GmbH & Co. KG zum 31.12.2010 Aufsichtsrat Folgende Mitglieder gehörten im Berichtsjahr dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an:
Mitglieder des Vorstandes Folgende Mitglieder gehörten im Berichtsjahr dem Vorstand an: · Herr Uwe Rampold, Kaufmann, Hamburg · Herr Martin von Hirschhausen, Dipl.-Kaufmann, Hamburg, (bis zum 30.11.2011. Konzernzugehörigkeit Die Rampold AG, Hamburg, ist Muttergesellschaft im Sinne von § 290 HGB und grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gemäß § 290 Abs. 1 HGB verpflichtet. Auf Grund der größenabhängigen Befreiungsvorschriften des § 293 Abs. 1 HGB erfolgt eine Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht. Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Jahresergebnis und Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 871.483,63. Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung folgende Gewinnverwendung vorschlagen:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.08.2012 |
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