PHOTAIK Consulting GmbH
Pater-Delp-Straße 15, 64625 Bensheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunter Gaertner seit 26.10.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dagmar Gaertner | 80.00% |
G***** G******* | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Glory Holding GmbH(vormals: ACE Unternehmensberatung GmbH)Bad Homburg v. d. Höhe (vormals: Friedrichsdorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZAktiva
I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Gößenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 0,00 bilanziert. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 u. 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Satz 1 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HBG). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur BilanzZum 31.12.2010 bestehen keine auschüttungsgesperrte Beträge ($ 285 Nr. 28 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 0,00). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 14.774,35 (Vorjahr: € 16.561,88). Diese Forderung wird mit einem Zinssatz von 3,5% verzinst, im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden € 1.787,53 getilgt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 u. Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB):
IV. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändertgeführt durch
Bezüglich gewährter Kredite verweisen wir auf die Position Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.
Friedrichsdorf, 30. Juni 2011 Glory Holding GmbH (bisher ACE Unternehmensberatung GmbH) Jürgen Bornschein, Geschäftsführer Gunter Gaertner, Geschäftsführer |
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