Patel
Import - Export GmbH
Jülich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.575,04 |
72.224,04 |
| I.
Sachanlagen |
69.575,04 |
72.224,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
186.369,72 |
183.396,84 |
| I.
Vorräte |
1.730,00 |
1.730,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.637,76 |
57.395,17 |
| III.
Wertpapiere |
126.421,72 |
107.577,83 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.580,24 |
16.693,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
255.944,76 |
255.620,88 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.729,89 |
107.966,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
82.401,82 |
80.551,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.236,52 |
-1.850,04 |
| B.
Rückstellungen |
71.517,00 |
77.631,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.697,87 |
70.023,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
107.697,87 |
50.325,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
255.944,76 |
255.620,88 |
Anhang zum 31. Dezember 2012
der
Firma Patel Import-Export GmbH, Jülich
1.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma Patel Import-Export
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie die
einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Die Gliederung ist nach den Vorschriften der
§§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
§ 275 Abs. 2 angewendet.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen im
Anhang nach § 288 HGB in Anspruch.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 entspricht
in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB
sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß §§ 253, 255 Abs. 1 und 2 HGB
grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
Veränderungen gegenüber dem Berichtszeitraum des
Vorjahres nicht vorgenommen worden.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert worden. Soweit bei
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dauernde
Wertminderungen vorlagen, wurden diese auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00
werden in einem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG
zusammengefasst und auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren
verteilt.
Wie sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr
entwickelt hat, ist aus der Anlage 4 ersichtlich.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
worden, soweit nicht der niedrigere Marktpreis oder der
niedrigere Wert, der den Gegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, angesetzt worden ist
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken, ebenso wie dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen worden.
Bei den Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken angemessen Rechnung getragen worden. Die
Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag passiviert worden.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbertrag angesetzt. Hierzu
besteht ein Gutachten der Allianz vom 02.03.2013.
Der Berechnung für den Erfüllungsbertrag
liegen das vertragliche Pensionsalter sowie folgende
Bewertungsannahmen zugrunde:
| • |
Ein Rechnungszins von 5,04 %
gemäß § 253 Abs. 2 HGB.
|
| • |
PUC-Methode
|
| • |
Ein Rententrend in Höhe von
0,00 %, sofern keine anderweitig vertragliche
Vereinbarung getroffen wurde.
|
| • |
Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck
|
Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs.1 HGB
zu ihrem Erfüllungsbertrag passiviert worden. Die
Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind dem nachstehenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu
|
1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
1. Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
5.055,83
|
0,00
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
19.315,96
|
0,00
|
3. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
83.326,08
|
0,00
|
2. Eigenkapital
Das Stammkapital von 25.564,59 € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
3. Übrige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführer ist Chandra Patel.
Jülich, den 14.05.2013
.............................................................................
Geschäftsführer: Chandrakant Patel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2013 festgestellt.
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