Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 931
Eingetragen
11.1.1983
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit SpielwarenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Vertrieb und Reparatur von Fahrzeugen aller Art und Einzelhandel mit Spielwaren und Sportartikeln, insbesondere die Weiterführung des unter der Firma "Motor-Bauer oH.G." mit dem Sitz in Kronach (HRA 1363) ab 1. Januar 1983 gepachteten Handelsgeschäfts

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Harald Bauer
seit 23.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

96317 Kronach, Fehnstraße 5
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Motor-Bauer GmbH

Kronach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 167.104,00 217.926,00
I. Sachanlagen 166.604,00 217.426,00
II. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 1.528.237,68 1.495.871,14
I. Vorräte 1.079.600,87 952.067,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 277.469,64 274.862,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 171.167,17 268.941,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.767,38  
Aktiva 1.717.109,06 1.713.797,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.564,59 25.564,59
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 286.454,00 302.665,00
C. Verbindlichkeiten 1.405.090,47 1.385.567,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.405.090,47 1.385.567,55
Summe Passiva 1.717.109,06 1.713.797,14

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Motor-Bauer GmbH hat ihren Sitz in Kronach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der Register-Nr. HRB 931.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

b) Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

AnlagevermögenDie Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten/Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren erfolgte die Ermittlung der Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach dem Grundsatz der Einzelbewertung, soweit zulässig durch Gruppenbewertung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem modifizierten Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Biometrische Grundlagen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
Rechnungs-Zinssatz (10 Jahresdurchschnitt) 1,82 %
Rechnungs-Zinssatz (7 Jahresdurchschnitt) 1,74 %
Rentendynamik 0,00 %

Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, und mit diesen Verpflichtungen zu verrechnen gewesen wären, bestanden keine.

Damit ergab sich für den Bilanzausweis der Pensionsrückstellung folgender Werte:

Erfüllungsbetrag der Pension zum 31.12.2023 (10-Jahres-Zins)   241.747,00 EUR

Alternativwert und Ausschüttungssperre:
Erfüllungsbetrag der Pensionen zum 31.12.2023 (7-Jahres-Zins)  242.948,00 EUR
Ausschüttungssperre (Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB)      1.201,00 EUR

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

III. Sonstige Angaben

a) Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr

 - Herrn Harald Bauer
 - Frau Jutta Fröba

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b) Informationen zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (Forderungen gegen verbundene Unternehmen) betrugen

-      49.231,47 EUR zum 31.12.2023
-      54.225,78 EUR zum 31.12.2022

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) betrugen
- 1.119.262,06 EUR zum 31.12.2023
- 1.329.494,64 EUR zum 31.12.2022
c) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

d) Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 13 Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Weitere Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage nicht vermittelt.

Derartige Umstände sind nicht erkennbar.

Kronach, den 01.04.2025

______________________________   ______________________________
Harald Bauer      Jutta Fröba
Geschäftsführer     Geschäftsführerin



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2025 festgestellt.

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