Dörentrup Netz GmbH & Co. eGbR
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Berens seit 20.1.2025 | Geschäftsführer |
Johannes Busmann seit 21.9.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prowind GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Gesellschaftsstruktur Die Prowind GmbH wurde am 07.03.2000 auf unbestimmte Zeit gegründet und ist beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister unter der Handelsregisternummer HRB 131150 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €, erhöht um eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.500.000 € Gründungsgesellschafter ist Herr Johannes Busmann. Dieser ist im Geschäftsjahr 2002 aus der Prowind GmbH als Gesellschafter ausgeschieden und hat seinen Geschäftsanteil auf die Busmann Umwelt GmbH mit Sitz in Osnabrück, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 20986 im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück, übertragen. Im Geschäftsjahr 2023 sind Johannes Busmann, Dörte Zink und Benedikt Freiherr von Lüninck alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Prowind GmbH und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2 Darstellung des Geschäftsverlaufs 2023 Der Geschäftsverlauf wurde von der Projektentwicklung von Windparks geprägt, die jeweils nach mehrjähriger Entwicklungszeit in die schlüsselfertige Errichtung kommen. Sie beginnt mit der Flächensicherung, an die sich eine Genehmigungsphase für Bau-, Netzanschluss- und Betriebsrechte bis zur Baureife anschließt und durch den Bau abgeschlossen wird. Im April wurde der Solarpark in Esterwegen mit 4 MWp am Netz angeschlossen und Ende Dezember konnten weitere 16,34 MWp Solarleistung in Fuchsstadt in Betrieb genommen werden. 2.1 Branchenentwicklung: Windenergie Im Jahresverlauf 2023 wurden in Deutschland an Land 745 WEA mit einer Leistung von 3.567 MW zugebaut. Dem gegenüber steht ein Rückbau von 423 WEA mit einer Nennleistung von 534 MW, die vom Netz genommen wurden. Netto beträgt die Leistungssteigerung im Berichtsjahr 3.033 MW. Damit steigt die installierte Gesamtleistung aus Windenergie auf 61.010 MW. Im Jahr 2023 wurden vier Ausschreibungsrunden für die Windenergie an Land durchgeführt. Alle vier Runden waren unterzeichnet, sodass dem Ausschreibungsvolumen von 9.829 MW lediglich Zuschläge von 6.399 MW gegenüberstanden. Der mittlere Zuschlagswert lag bei 7,33 Ct/KWh. Die bis zum Jahresende 2023 realisierten Ausschreibungsanlagen benötigen im Mittel 22 Monate von Zeitpunkt der Zuschlagsbekanntmachung bis zur Inbetriebnahme. Auf Basis dieser Realisierungsgeschwindigkeit und der Anzahl bereits bezugschlagter WEA kann für das Jahr 2024 ein Zubau von 3.600 MW - 4.100 MW erwartet werden. (vgl. Deutsche Windguard "Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland Jahr 2023") 2.2 Auftragbestandsentwicklung Im Scouting werden jedes Jahr über 100 WEA-Standorte analysiert und der Akquise zur weiteren Projektentwicklung übergeben. Im Geschäftsjahr 2023 konnten davon 30 WEA-Standorte mit etwa 150 MW Kapazität vollständig vertraglich gesichert werden. In der Projektentwicklung befinden sich aktuell 9 Windprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 186 MW sowie vier PV Freiflächenprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 110 MW. 2.3 Vermögenslage Im Sachanlagevermögen der Gesellschaft mit 421 T€ sind 293 T€ mehr ausgewiesen als im Vorjahr. Die Steigerung ist i. W. auf Anzahlungen für den neuen Server in Höhe von 270 T€ sowie 29 T€ für eine neue Küche zurückzuführen. Beide Anzahlungen sollen in 2024 fertig gestellt werden. Der Vorratsbestand hat sich aufgrund der noch nicht in Betrieb genommen Wind- und Photovoltaik-Projekte um 16.149 T€ auf 25.508 T€ erhöht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um 122 T€ auf 3.985 T€ erhöht. Ebenso ist das Bankguthaben gegenüber dem Vorjahr um 163 T€ auf 3.446 T€ gesunken. In Summe sind dies 7.431 T€ die zur Finanzierung der Rückstellung und Verbindlichkeiten sowie der Entwicklung von Wind- und Photovoltaik-Projekten zur Verfügung stehen. 2.4 Ertragslage Finanzielle Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung und das Betriebsergebnis. Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Gesamtleistung in Höhe von 32.307 T€ erwirtschaftet. Nach Abzug des Materialaufwandes und der bezogenen Leistungen in Höhe von 31.223 T€ verbleibt unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge ein Rohergebnis in Höhe von 1.243 T€. Im Vorjahr betrug die Gesamtleistung 13.200 T€ mit einem Rohergebnis in Höhe von 878 T€. Nach Abzug aller weiteren Kosten weist die Gesellschaft einen Verlust in Höhe von 7.286 T€ aus, der durch die Organträgerin Busmann Umwelt GmbH ausgeglichen wird. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir eine Gesamtleistung von ca. 94,4 Mio. € und ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Das Jahr 2025 planen wir mit 190,4 Mio. € Leistung und einem Gewinn von 23,6 Mio. €. In 2026 ist geplant, eine Leistung von ca. 128,5 Mio. € mit einem Gewinn von 9,1 Mio. € zu erwirtschaften. 2.5 Liquiditäts- und Finanzlage Die Finanzierung der fertigen Projekte erfolgt in den jeweiligen Projektgesellschaften, die als Bürgerwindpark GmbH & Co. KG oder Bürgerwind GmbH firmieren. An diesen Projektgesellschaften können sich Bürger beteiligen, um von den Erträgen der Windenergie, welche in ihrer Region erwirtschaftet werden, zu profitieren. Mit den Bankguthaben in Höhe von 3.446 T€ sowie den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 3.985 T€ und unter Berücksichtigung der Vorräte (Windparks im Bau) mit 25.508 T€, können die Verpflichtungen aus Rückstellungen (1.566 T€) und Verbindlichkeiten aus LuL (3.684 T€) sowie sonstige Verbindlichkeiten (3.516 T€) bedient werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (624 T€) werden langfristig gehalten. Mit diesen finanziellen Mitteln ist gewährleistet, dass die Projektentwicklung und die finanzielle Begleitung der bereits begonnen Windparks erfolgreich realisiert werden. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht Durch das novellierte EEG in 2023 wurde der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter gestärkt und das klare Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 80% des Bruttostromverbrauchs durch diese zu decken, definiert. Zudem wurden die Rechte der Kommunen im Rahmen einer gesetzlich geregelten finanziellen Beteiligung gestärkt. Das spiegelt sich auch in der Bereitschaft der Kommunen und Bürger wider, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien nun vielfach auch in der eigenen Region besser akzeptieren. Die Energiewende hat einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens wie selten zuvor. Daher drängen derzeit viele alte und neue Investoren mit frischem Kapital auf den deutschen Markt. Aber auch für Prowind haben sich die Vorzeichen der Projektentwicklung verbessert. Neben den Schwierigkeiten im Einkauf von Windenergieanlagen aufgrund von hohen Preissteigerungen und langen Lieferzeiten sowie einem steigendem Zinsniveau, gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr eine positive Entwicklung im Hinblick auf die Stromvermarktung. Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen im Jahr 2023 für Windenergie an Land auf 7,35ct/kWh angehoben. Damit können die Finanzierung und Rentabilität der Projekte langfristig gesichert und stabilisiert werden. Aufgrund der rechtlichen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, der steigenden Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und der verbesserten Ertragschancen für die Projekte, plant Prowind die zahlreichen Projekte, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, in den kommenden Jahren erfolgreich umsetzen zu können. Sowohl die Anzahl der realisierten Projekte wird in den nächsten zwei Jahren signifikant steigen als auch die Rentabilität. Mit über 90 Mitarbeitern sieht sich die Prowind GmbH sowohl fachlich als auch personell gut aufgestellt, um die branchenspezifischen Herausforderungen zu meistern, und verfügt über sehr gute Grundlagen für eine positive zukünftige Geschäftsentwicklung.
Osnabrück, den 24. Juni 2024 Geschäftsführung BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Osnabrück und ist beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 131150 mit der Firma Prowind GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. 2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam als Abschreibung erfasst. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Herstellungskosten wurden neben den Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten in Ansatz gebracht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Stichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3 Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
4 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
5 Erläuterungen zur Bilanz Forderungen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 88.114,91 (Vorjahr: € 1.499.601,49) enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 2.482.702,31 enthalten. Im Vorjahr waren in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 9.438.357,55 enthalten. 6 Sonstige Angaben 6.1 Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
Neben den aufgeführten Arbeitnehmern hat sich durchschnittlich eine (Vorjahr: eine) Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis befunden. 6.2 Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Johannes Busmann, Rechtsanwalt, Herr Benedikt von Lüninck, Dipl. Volkswirt, Frau Dörte Zink (ehem. Nölting), Dipl. Kauffrau (seit 06.03.2023 bis 31.01.2024). Herr Matthias Schmitz wurde mit Wirkung ab dem 02.04.2024 als Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 13. Mai 2024. Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Die bisherige Geschäftsführerin Dörte Zink (ehem. Nölting) ist durch Gesellschafterbeschluss vom 11.01.2024 abberufen worden. 6.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 6.3.1 Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag wie folgt:
6.3.2 Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme gem. § 285 Nr. 27 HGB Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen wurde als gering eingeschätzt, weil die Geschäftsleitung davon ausgeht, dass die zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse von allen Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden. 6.3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen zum Bilanzstichtag in folgendem Umfang:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne künftiger Zahlungsansprüche Dritter sind als Nettowert, d.h. ohne Umsatzsteuer, angesetzt. Die maximale Restlaufzeit der Verträge beträgt zehn Jahre.
Osnabrück, den 24. Juni 2024 Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem am 1. Juli 2024 festgestellten vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde der folgende Bestätigungsvermerk mit Datum vom 27. Juni 2024 erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Prowind GmbH, Osnabrück, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Prowind GmbH, Osnabrück, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Prowind GmbH, Osnabrück, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 27. Juni 2024 PKF
WMS GmbH & Co. KG
Matthias Upmeier, Wirtschaftsprüfer Felix Leeker, Wirtschaftsprüfer |
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