Pro Street
GmbH
Limburg/Lahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.590,00 |
20.716,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.590,00 |
20.716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.084,00 |
10.077,86 |
| I.
Vorräte |
7.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.584,00 |
10.077,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.701,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.065,22 |
8.979,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.739,22 |
41.474,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-525,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.050,00 |
24.525,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.504,61 |
9.382,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.610,61 |
24.121,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.065,22 |
8.979,61 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.439,22 |
38.874,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.739,22 |
41.474,94 |
Anhang
Limburg-Dietkirchen
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 der Pro Street GmbH,
Limburg-Dietkirchen, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
erstellt. Dabei wurden weitgehend die für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit
Ausnahme der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) notwendigen Änderungen gegenüber dem
Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen oder degressiven Methode
ermittelt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen,
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG durch
Sofortabzug geltend gemacht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten €
150,00, aber nicht € 1.000,00, übersteigen, hat
die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst
wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten enthalten solche mit einer
Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von T€
20,6.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 1.925,00 enthalten.
B.
Sonstige Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur
Bilanzerstellung waren
Herr Hans-Jürgen Glasenapp (1.1.2010 bis
5.3.2010)
Herr Jörg Zimmermann (ab 5.3.2010)
zu einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern bestellt.
Limburg-Dietkirchen, im Dezember 2011
gez. Jörg
Zimmermann
- Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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