Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH
Geistkircher Straße 14, 66386 Sankt Ingbert, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Radin seit 18.3.2010 | Geschäftsführer |
Dragan Radin seit 18.11.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBHSt. IngbertKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Konzern SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. IngbertAKTIVA
PASSIVA
Konzerngewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Konzern SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. Ingbert
KONZERNANHANG 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Für die SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH besteht gemäß § 290 HGB die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts, da ihr bei ihrer Tochtergesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die Größenkriterien des § 296 HGB sind nicht erfüllt, so dass die Aufstellung des Konzernabschlusses freiwillig erfolgt. Der Konzernabschluss der SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH zum 31. Dezember 2023 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellt. Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß 275 Abs. 2 HGB. Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss ist neben dem Mutterunternehmen, SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, folgendes Tochterunternehmen einbezogen:
Der Konzernjahresabschluss ist gemäß § 299 Abs. 1 HGB auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens zum 31. Dezember 2023 aufgestellt. Der Abschlussstichtag des Tochterunternehmens entspricht dem Konzernjahresabschlussstichtag. Das Geschäftsjahr für den Konzern entspricht dem Kalenderjahr. Konsolidierungsgrundsätze Grundlage für die Konsolidierung sind der Jahresabschluss der SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH und der nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellte Jahresabschluss des vollkonsolidierten Tochterunternehmens. Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen (§ 301 Abs. 1 S. 1 HGB). Dabei wird der Wertansatz des dem Mutterunternehmen gehörenden Anteils mit dem auf diesen Anteil entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht. Auch im Rahmen der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die Wertansätze des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem das Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen entweder bar gegründet oder im Wege der Ausgliederung unentgeltlich erworben wurde. Insoweit wurde zur Vereinfachung der Konzernrechnungslegung von der sogenannten "Rückausnahme" des § 301 Abs. 1 S. 5 HGB Gebrauch gemacht, da mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Effekte aus der früheren Zeitwertbewertung bereits erfolgswirksam geworden sind. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung entsprechend untereinander aufgerechnet. Aus der Schuldenkonsolidierung resultierende echte Aufrechnungsdifferenzen wurden erfolgswirksam behandelt. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Des Weiteren wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und der Währungsumrechnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Tochtergesellschaft wurden einheitlich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Muttergesellschaft angewandt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch pauschale Abschläge Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist. Der Bestand an liquiden Mitteln wird zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Im Falle einer sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Die Gesamtdifferenzenbetrachtung für die latenten Steuern nach § 274 HGB erfolgt auf Basis der Summe aller in der Summenbilanz zusammengefassten Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Steuerabgrenzungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Vollkonsolidierung waren nicht erforderlich. Für die Berechnung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze in Höhe von 30 % zugrunde gelegt. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Jahr 2023 ist im Konzernanlagespiegel dargestellt. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 95.226,48 (Vorjahr: EUR 90.346,21). Angabe zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 87.396,07 (Vorjahr: EUR 124.100,02). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 346.044,54 (Vorjahr: EUR 293.630,90). Angabe zum Eigenkapital Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich im Einzelnen aus der Darstellung im Konzerneigenkapitalspiegel. Angaben zu den Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Ertragsteuern des Konzerns für das Jahr 2023. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen (Tantiemen, Urlaub). Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsätze des Konzerns werden ausschließlich im Inland erzielt. Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung entspricht der Definition des DRS 21. Danach werden die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dargestellt. Gezahlte Ertragsteuern sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Zahlungsströme sind unsaldiert ausgewiesen, ausgenommen bei der indirekten Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung bildet der Finanzmittelfonds. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Zahlungsmitteläquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Angestellten betrug 47 (Vorjahr: 47). Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 waren zu Geschäftsführern bestellt: Herr Dragan Radin, Saarbrücken, Geschäftsführer Herr Timo Radin, Mörfelden-Walldorf, Geschäftsführer Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung und der übrigen die Geschäftsführung betreffenden Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a und b HGB wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Unternehmensorgane Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird ausgeführt:
Die Laufzeit des Darlehens ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 und wird mit 2 % p. a. verzinst. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 357 (im Vorjahr: TEUR 199) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Im Berichtsjahr hat der Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 5 erhalten. Verzicht auf Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB Die SST IT-Services AG, St. Ingbert, erfüllt die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift und verzichtet deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen: Die Offenlegung der nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB erforderlichen Unterlagen erfolgt im Unternehmensregister. Ergänzung eines Nachtragsberichts Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wären.
St. Ingbert, 30.09.2024 - Dragan Radin - -Timo Radin - Konsolidierter Anlagenspiegel zum 31.12.2023Konzern SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. Ingbert
KAPITALFLUSSRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Konzern SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. IngbertHandelsrecht
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023Konzern SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. Ingbert
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 20231. Grundlagen des Unternehmens Der SST-Konzern beinhaltet die SST Software Solution Team GmbH und die SST IT- Services AG, jeweils mit Sitz in St. Ingbert. Muttergesellschaft mit 100 %- Beteiligung an der Tochtergesellschaft ist die SST Software Solution Team GmbH. Das operative Kerngeschäft unterliegt der SST IT-Services AG und besteht aus der IT-Strategieberatung, der Projektplanung und -durchführung, der Systemintegration und der Administration sowie der Schulung bis hin zu dem Komplettbetrieb der IT. 2. Wirtschaftsbericht a) Konjunkturelle Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Für die deutsche Wirtschaft war 2023 ein schlechtes Jahr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,3 % gesunken. Nachdem die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2023 leicht gestiegen ist (0,1%), stagnierte sie in beiden folgenden Quartalen. Insgesamt setzte sich 2023 die Erholung der deutschen Wirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht fort. Als Gründe werden weiterhin sinkende Konsumausgaben und sinkende Investitionen genannt. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise sowie die gleichzeitig hohen, wenn auch am Jahresende rückläufigen Inflationsraten, aber auch die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft u.a. infolge geopolitischer Spannungen, wie der nach wie vor andauernde Ukraine-Krieg, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kam es 2023 sogar zu einer Rezession, das BIP sank preis- und kalenderbereinigt um 0,1%. Die gesamte deutsche ITK-Branche verzeichnete im Jahr 2023 nach Angaben des Digitalverbands Bitkom ein Wachstum von 4,3 % auf 215,6 Milliarden EUR, wobei der Bereich IT-Services um 4,5 % auf 49,3 Milliarden EUR gewachsen ist, der auch die IT- Beratung umfasst. b) Ertragslage Der Rohertrag ist von EUR 7,9 Mio. auf EUR 8,4 Mio. gestiegen. Dies ist vorwiegend auf die im Vergleich zum Vorjahr um 10 % gestiegenen Umsatzerlöse bei leicht gestiegener Materialaufwandsquote zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Berichtsjahr TEUR 208 (i. VJ. TEUR 243). Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus der Verrechnung sonstiger Sachbezüge KfZ (TEUR 137) und Investitionszuschüssen (TEUR 29) zusammen. Der Personalaufwand ist in 2023 bei unveränderter Mitarbeiterzahl auf EUR 5,3 Mio. (Vorjahr EUR 5,0 Mio.) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen bei TEUR 664 und damit um TEUR 96 höher als im Vorjahr. Der Anstieg resultiert überwiegend aus gestiegenen Reise- und Fortbildungskosten für Arbeitnehmer. Das Geschäftsjahr 2023 schloss insgesamt mit einem Konzern-Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.780 ab. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Zuwachs von TEUR 118. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns zum 31.12.2023 beträgt TEUR 5.396 (i. Vj. TEUR 4.735). Die Eigenkapitalquote beträgt analog zum Vorjahr 65,2 %. d) Finanzlage Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.213 (i. Vj. TEUR 2.056). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR -39 (i. Vj. TEUR -8). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR -1.313 (i. Vj. TEUR -1.117). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit gewährleistet. e) Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren erzielte der SST-Konzern folgendes Ergebnis:
Bei den Umsätzen liegt der Konzern damit leicht über dem Niveau der Prognose aus dem Vorjahr (EUR 9 Mio.). Der Jahresüberschuss vor Steuern und Tantiemerückstellungen ist im Einklang mit den Prognosen moderat gestiegen, was auf die Zunahme des Rohergebnisses zurückzuführen ist. f) Gesamtaussage zur Lage des Konzerns Insbesondere aufgrund des Überschreitens der gesetzten Umsatz- und Ergebnisziele kann das Geschäftsjahr 2023 für die SST Gruppe als sehr positives Jahr gewertet werden. Die SST Gruppe konnte trotz der angespannten Arbeitsmarktlage ein auskömmliches Ergebnis vor Steuern von 2,5 Mio. EUR erzielen. 3. Chancen- und Risikobericht a) Risiken Die weiterhin angespannte Lage am Arbeitsmarkt in Hinblick auf den Fachkräftemangel, insbesondere in der IT-Branche, stellt auch für die SST Gruppe eine besondere Problematik dar. Die Geschäftsführung sieht weiterhin Risiken durch die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs. Insbesondere könnten durch die Zurückhaltung von Investitionen bzw. durch Kosteneinsparungsprogrammen der Kunden der SST Gruppe Aufträge ausfallen oder vorzeitig storniert werden und dadurch die Auslastung negativ beeinflusst werden. Preissteigerungen in verschiedenen Bereichen können ebenfalls zu einer Verringerung der Gewinnmargen führen, falls die gestiegenen Kosten nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden können. b) Chancen Chancen bieten sich insbesondere im Ausbau des Vertriebs und der Neukundengewinnung. Auch durch strategische Zukäufe kann weiteres Wachstum generiert werden. Die Wachstumschancen der SST-Gruppe erachten wir mittel- bis langfristig als positiv. c) Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken Im Rahmen der Gesamtbeurteilung bleiben wir zuversichtlich, dass die Ertragskraft unseres Unternehmens eine stabile Basis für die zukünftige Geschäftsentwicklung darstellt und für die notwendigen Ressourcen sorgt, um Aktivitäten im Zusammenhang mit den erläuterten ergebenden Chancen in Angriff zu nehmen. Im Rahmen der hier dargestellten Unternehmenslage sieht die Geschäftsleitung keinerlei Risiken, die den Unternehmensfortbestand gefährden könnten. 4. Prognosebericht Der deutsche Markt für IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik soll Bitkom-Berechnungen zufolge in diesem Jahr um 4,3 Prozent auf 224,8 Milliarden Euro wachsen. Durch die Verlängerung des Ende 2018 gewonnenen Großauftrags bis Ende 2024 inkl. Steigerung der Tagessätze, kann die Prognose für 2024 als weiterhin positiv beschrieben werden. Die notwendigen Gehaltsanpassungen auf Grund der gestiegenen Inflation belasten auf der Kostenseite. So wird für 2024 eine Umsatzsteigerung um 5% in Höhe von EUR 9,7 Mio. sowie ein leicht steigender Jahresüberschuss vor Steuern und Tantiemerückstellung erwartet.
St. Ingbert, den 30. September 2024 Dragan Radin Timo Radin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. Ingbert Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH, St. Ingbert, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SST SOFTWARE SOLUTION TEAM GMBH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 30. September 2024 DFP
Feß & Kollegen GmbH
Dipl.-Kfm. Ralf Marquis, Wirtschaftsprüfer |
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