Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 11185
Eingetragen
31.7.2013
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Erbringung sämtlicher Leistungen des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks und der Kabelverlegung im Hochbau

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Artur Krzysztof Gibala
Lipowa 22, 26-625 Garno, Poland
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MULTIMAX GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

482.969,00

III. Finanzanlagen

10.200,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

567.982,92

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.227.581,51

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

626.322,82

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

5.980.056,25



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.889.606,27

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

710.000,-

B. Rückstellungen

822.519,99

C. Verbindlichkeiten

2.532.929,99

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

5.980.056,25

ANHANG

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Multimax GmbH

Rechtsform: GmbH

Sitz: Berlin

Anschrift: Cottbus

Gründung am: 01.08.2013

Eintragung ins

Handelsregister: Amtsgericht Cottbus

unter HRB 11185

Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember

Stammkapital: € 25.000,00

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuerrechtliche Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt. Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch ihn.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften <linear> <degres­siv> vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, wurden Festwerte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wurde gem. § 250(3) HGB aktiv abgegrenzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse:

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt.

In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

 

Cottbus, den 19. Juni 2024

gez. Gibala

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juni 2024

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