BSC BüroService Cottbus GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Artur Krzysztof Gibala seit 31.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MULTIMAX GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGRechtliche Verhältnisse
Firma: Multimax GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Berlin
Anschrift: Cottbus
Gründung am: 01.08.2013
Eintragung ins
Handelsregister: Amtsgericht Cottbus
unter HRB 11185
Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: € 25.000,00
Die Gesellschaft ist gemäß den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und
275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Steuerrechtliche Verhältnisse
Die Kapitalgesellschaft unterlag der
Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1
Abs. 1 Nr. 1 KStG.
Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht
gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung
der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.
Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Buchführung
Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB
i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt.
Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch
ihn.
Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem
DATEV-Kontenrahmen SKR 03.
Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit
des DATEV-Programms "FIBU"
Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch
Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche
Allgemeine Treuhand AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg
bestätigt.
C.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht
angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend
den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer
von 15 Jahren abgeschrieben.
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang
(Anlagenspiegel) dargestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften <linear>
<degressiv> vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem.
§ 7g EStG wurden nicht vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis €
410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus
Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr
zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres
als Abgang ausgewiesen.
Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB
erfüllen, wurden Festwerte angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden
Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurden
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus
Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der
abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken
und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem
Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am
Abschlussstichtag.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des
Bilanzpostens "Sonstige Verbindlichkeiten" wurde gem.
§ 250(3) HGB aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse:
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung
einer Gewinnverwendung aufgestellt.
In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der
nachfolgende Beschluss über die Verwendung des
Jahresergebnisses gefasst:
Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzgewinn
auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Cottbus, den 19. Juni 2024 gez. Gibala Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juni 2024 |
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