Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 13721
Eingetragen
28.12.1989
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenEinzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Ausführung von Elektroarbeiten und installationen aller Art sowie der Betrieb eines Einzelhandelsfachgeschäfts für Elektroartikel aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Bitter
seit 24.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Steffen Bitter
70567 Stuttgart
150.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Hübner GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 36.803,00 18.353,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 260,00
II. Sachanlagen 36.801,00 18.093,00
B. Umlaufvermögen 449.951,63 430.303,94
I. Vorräte 85.205,34 89.293,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 189.009,73 171.828,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 175.736,56 169.181,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.553,45 3.252,74
Aktiva 489.308,08 451.909,68

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 323.250,56 304.789,54
I. Gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Gewinn-/Verlustvortrag   196.873,21
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   31.222,55
IV. Bilanzgewinn 246.556,78  
B. Rückstellungen 62.022,39 63.397,48
C. Verbindlichkeiten 97.595,13 76.154,66
D. Passive latente Steuern 6.440,00 7.568,00
Summe Passiva 489.308,08 451.909,68

Anhang

Elektro Hübner GmbH, Stuttgart

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Firma hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 13721 eingetragen.

B.  ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt worden.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

C.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige linear Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen drei bis fünf Jahren.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von drei bis elf Jahren ausgegangen.

Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab dem 1. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2010 zugegangen sind, wird ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird. Ab dem 1. Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Ab dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§§ 255 Abs. 1, 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen anteilige angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Abwertungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Passive latente Steuern werden ab 01.01.2019 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen ermittelt. Verlustvorträge sind berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell 30,525 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt.

D.  ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 114.012,15 (Vj. EUR 94.977,14) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 114.012,15 (Vj. EUR 94.977,14).

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt DM 150.000,00; es ist noch nicht auf EURO umgestellt (Art. 42 Abs. 3 EGHGB).

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 86.429,80 (Vj. EUR 61.360,61) enthalten.

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von EUR 11.165,33 (Vj. EUR 14.794,05).

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 62.116,49 (Vj. EUR 32.333,59) sind durch den üblichen Eigentumsvorbehalt gesichert. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und außerbilanziellen Geschäften folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):



2023


EUR
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen

fällig
in 1 Jahr
26.400,00

in 2 - 5 Jahren
0,00

> 5 Jahren
0,00


26.400,00



E.  SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden und Praktikanten wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB).

Dem Geschäftsführer wurde im Geschäftsjahr 2022/2023 ein Darlehen in Form eines Kontokorrentkredits gewährt:


2023
2022

EUR
EUR
Betrag
114.012,15
94.977,14
Zinssatz
1,00 %
1,00 %
Laufzeit
1
2


Sicherheiten wurden keine verlangt. Davon wurden im Geschäftsjahr 2023 EUR 0,00 zurückgezahlt.

Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Stuttgart, den 16. Mai 2025

gez. Die Geschäftsführung
Steffen Bitter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025 festgestellt.

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