Elektro
Hübner GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.803,00 |
18.353,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
260,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.801,00 |
18.093,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
449.951,63 |
430.303,94 |
| I.
Vorräte |
85.205,34 |
89.293,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
189.009,73 |
171.828,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.736,56 |
169.181,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.553,45 |
3.252,74 |
| Aktiva |
489.308,08 |
451.909,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
323.250,56 |
304.789,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
196.873,21 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
31.222,55 |
| IV.
Bilanzgewinn |
246.556,78 |
|
| B.
Rückstellungen |
62.022,39 |
63.397,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.595,13 |
76.154,66 |
| D.
Passive latente Steuern |
6.440,00 |
7.568,00 |
| Summe
Passiva |
489.308,08 |
451.909,68 |
Anhang
Elektro Hübner GmbH, Stuttgart
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Firma hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 13721
eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
wurden nicht in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in
EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum
31. Dezember 2022 aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber
dem Vorjahr unverändert angewandt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§
265, 266 ff. HGB).
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
linear Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine
Nutzungsdauer zwischen drei bis fünf Jahren.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Bei den planmäßigen Abschreibungen wird
für andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung im Regelfall von einer
Nutzungsdauer von drei bis elf Jahren ausgegangen.
Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 150,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab dem 1.
Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die
zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2010
zugegangen sind, wird ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird. Ab dem 1.
Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 sofort
abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Ab dem
1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort
abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet (§§ 255 Abs. 1, 253
Abs. 1 und 4 HGB).
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den
Fertigungslöhnen anteilige angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen,
soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Abwertungen
werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren
Wert erforderlich ist (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei
Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den
Bilanzstichtag abgezinst. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf
die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253
Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 1, 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Passive
latente Steuern werden ab 01.01.2019 für
zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden unter
Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen
Verlustvorträgen ermittelt. Verlustvorträge sind
berücksichtigungsfähig, wenn eine Verrechnung mit
steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich
festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden
kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der
Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell
30,525 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente
Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende
Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente
Steuer angesetzt.
D.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von EUR 114.012,15 (Vj. EUR 94.977,14) haben eine
Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR
114.012,15 (Vj. EUR 94.977,14).
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt DM 150.000,00; es ist noch nicht auf
EURO umgestellt (Art. 42 Abs. 3 EGHGB).
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
86.429,80 (Vj. EUR 61.360,61) enthalten.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr in Höhe von EUR 11.165,33
(Vj. EUR 14.794,05).
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00
(Vj. EUR 0,00).
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 62.116,49 (Vj.
EUR 32.333,59) sind durch den üblichen
Eigentumsvorbehalt gesichert. Der unter dem Posten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche
Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen
und außerbilanziellen Geschäften folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB):
|
|
2023
|
|
|
EUR
|
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und
Pachtverträgen
|
|
fällig
|
in 1 Jahr
|
26.400,00
|
|
in 2 - 5 Jahren
|
0,00
|
|
> 5 Jahren
|
0,00
|
|
|
26.400,00
|
E.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5
Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden und
Praktikanten wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Dem Geschäftsführer wurde im
Geschäftsjahr 2022/2023 ein Darlehen in Form eines
Kontokorrentkredits gewährt:
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Betrag
|
114.012,15
|
94.977,14
|
Zinssatz
|
1,00 %
|
1,00 %
|
Laufzeit
|
1
|
2
|
Sicherheiten wurden keine verlangt. Davon wurden im
Geschäftsjahr 2023 EUR 0,00 zurückgezahlt.
Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Stuttgart, den 16. Mai 2025
gez. Die Geschäftsführung
Steffen Bitter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2025
festgestellt.
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