MGDI
Transporte GmbH
Fürstenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
215.533,00 |
318.321,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.889,00 |
2.920,00 |
| II.
Sachanlagen |
213.644,00 |
315.401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
243.021,82 |
228.974,48 |
| I.
Vorräte |
15.211,96 |
19.279,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.085,18 |
185.685,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.724,68 |
24.009,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.867,33 |
25.576,24 |
| Summe
Aktiva |
477.422,15 |
572.871,72 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
191.155,56 |
225.781,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
166.155,56 |
200.781,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.350,00 |
4.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.916,59 |
343.040,20 |
| Summe
Passiva |
477.422,15 |
572.871,72 |
1 Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der MGDI Transporte GmbH Spedition-
u. Kurierdienst Betrieb wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
1.2 Besonderheiten
der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird
dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen in der Bilanz mit 201.942,93 €. Darin
enthalten:
| 1.) |
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen: |
102.897,29 € |
| 2.) |
Sonstige
Forderungen: |
99.045,64 € |
Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 282.916,59 €.
Darin enthalten:
| 3.) |
Mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr: |
137.521,25 € |
| 4.) |
Mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr: |
145.395,34 € |
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
1.3 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
1.4 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagespiegel für die einzelnen Positionen des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Aktivierte Disagiobeträge
In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Disagiobetrag in Höhe von 0,00 € eingestellt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €).
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt € -34.625,96.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinn-/Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von €
166.155,56, der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden 0,00 € eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 €
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden € 166.155,56 vorgetragen.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden
zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:
Hinweis im Sinne des § 102 StaRUG auf das
Vorliegen eines Insolvenzgrunds nach den §§ 17 bis
19 InsO und sich daraus etwaig ergebende Pflichten für
die Geschäftsführung der MGDI Transporte GmbH. Im
Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses auf Basis der mir
vorliegenden Informationen ist mir aufgefallen, dass die
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 und 2023 Verluste
erzielt. Eine bilanzielle Überschuldung liegt bisher
nicht vor. Dennoch möchte ich Sie nachfolgend
zunächst auf die für Geschäftsleiter und
Mitglieder der Überwachungsorgane bestehenden Pflichten
hinweisen. Anbei die nachfolgenden Vorschriften:
§§ 15a, 15b, 17, 18, 19 InsO
§§ 1, 102 StaRUG
§§ 283, 283a, 283b StGB
§§ 263, 266a StGB
Bitte prüfen Sie fortlaufend, ob diese
Vorschriften einschlägig sind, da die Unternehmenskrise
oder gar der Eintritt eines Insolvenzgrunds ein hohes
Haftungs- und ggf. Strafbarkeitsrisiko für die
Geschäftsleitungsorgane mit sich bringt. Wenn das Risiko
einer Insolvenzantragspflicht gegeben ist, sind Sie nach der
Rechtsprechung des BGH verpflichtet unverzüglich eine
Prüfung der Insolvenzreife vorzunehmen. Für den
Fall, dass die Überprüfung der Insolvenzreife
ergeben sollte, dass der Insolvenzgrund der
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder der
Überschuldung § 19 InsO vorliegt, sind Sie in Ihrer
Funktion als Geschäftsleiter nach § 15a InsO
verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens
jedoch nach drei Wochen nach Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der
Überschuldung einen Insolvenzantrag beim
zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Frau Iglika
Staneva
Ausgeübter Beruf:
Gesellschafter-Geschäftsführer
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2023 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2023 gebilligt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Fürstenau, 05.12.2023
gez.
Frau Iglika Staneva
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