MST Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Bernd Rainer Dr. Abeler seit 25.4.2023 | Geschäftsführer |
Stefan Lischka seit 3.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rheinmetall Defence Nederland B.V. | 50.00% |
| 36.00% | |
| 14.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARTEC GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des UnternehmensDie ARTEC GmbH betätigt sich ausschließlich auf dem Gebiet der Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs militärischer Fahrzeuge und nimmt sowohl im Serien und Entwicklungsvertrag als auch in diversen Einzelverträgen die Aufgabe des Projekt und Systemmanagements und der Kommunikationsschnittstelle zwischen ihren Gesellschaftern und den Auftraggebernationen (Bundesrepublik Deutschland, Königreich der Niederlande, Republik Litauen, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) wahr. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die ARTEC BOXER UK Ltd. mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland als 100%-Tochter gegründet. Diese Tochterfirma wird sich um die Betreuung der BOXER-Fahrzeuge des britischen Kunden in deren Nutzungsphase kümmern und darüber hinaus Exportaufträge für BOXER-Fahrzeuge abwickeln. 2. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3% niedriger als im Vorjahr. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich in Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9% gegenüber 2022 erhöht. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des Krieges in der Ukraine wie den extrem hohen Energiepreisen. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Rohstoffe und insbesondere elektronische Bauteile sowie Fachkräftemangel. Die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland hat sich vergangenes Jahr teils deutlich schlechter entwickelt als viele andere Volkswirtschaften. So wiesen etwa die USA, China, Frankreich oder Japan nach den letzten Prognosen Wachstumsraten zwischen einem und gut fünf Prozent auf. Auch unter den großen EU-Ländern war Deutschland 2023 das einzige, das einen Rückgang der Wirtschaftsleistung verzeichnete. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen des statistischen Bundesamtes mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro, etwa 14 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2022. Gemessen am BIP entsprach das einer Quote von 2 Prozent, ein im internationalen Vergleich sehr geringer Wert. Laut einer Kurzmeldung des deutschen Bundestages vom 19.01.2024 sind im Etat des Bundesverteidigungsministeriums in 2024 Ausgaben in Höhe von 51,95 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 1,83 Milliarden Euro. Zudem sollen aus dem durch die Bundesregierung in 2022 bereitgestellten Sondervermögen von 100 Milliarden EUR weitere 19,17 Milliarden EUR in militärische Beschaffungen fließen. Damit liegen die Gesamtausgaben in 2024 bei 71,12 Milliarden EUR gegenüber 58,6 Milliarden EUR in 2023. Geschäftsentwicklung Die ARTEC GmbH blickt wiederum auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. Dabei lag die Anzahl der Lieferungen von BOXER Fahrzeugen nach Litauen geringfügig unter dem Vorjahr. An das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wurden weitere Entwicklungsmeilensteine sowie die ersten beiden Prototypen ausgeliefert. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde wieder die gleiche Anzahl von Serienfahrzeugen wie im Vorjahr hochgerüstet und geliefert. Im Berichtszeitraum setzte die ARTEC GmbH ihre vertrieblichen Aktivitäten fort und unterbreitete und verhandelte wiederum eine Vielzahl von Angeboten über zusätzliche Lieferungen und Leistungen. Dabei konnte die ARTEC GmbH eine Vielzahl von kleineren Einzelaufträgen mit den Auftraggebernationen Deutschland, Niederlande, Litauen und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland abschließen. 3. ErtragslageDie wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren der ARTEC GmbH sind Umsatz und Jahresüberschuss. Im Geschäftsjahr 2023 gingen die Umsatzerlöse um 4,6% von EUR 240.814.450,82 im Vorjahr auf EUR 229.772.310,47 zurück. Lieferverzögerungen in einem Programm sowie bei einzelnen Lieferungen, die durch die Auswirkungen von Covid-19 und des Krieges in der Ukraine auf die Lieferkette entstanden, sind dafür verantwortlich, dass der im Vorjahr prognostizierte Anstieg des Umsatzes in Höhe von ca. 60% nicht erreicht werden konnte. Entsprechend der Umsatzentwicklung verringerte sich der Materialaufwand von EUR 229.758.798,78 im Vorjahr um 4,0% auf EUR 220.530.950,38 im Geschäftsjahr 2023. Der Personalaufwand ist im Wesentlichen aufgrund der Erhöhung der Mitarbeiterzahl von EUR 3.771.709,54 im Vorjahr auf EUR 4.613.806,92 im Geschäftsjahr 2023 gestiegen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 4.994.173,31 im Vorjahr auf EUR 8.249.903,02 im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der darin enthaltenen Vertragsstrafen und einer Restabgeltung in Höhe von insgesamt EUR 5.831.572,19 zurückzuführen, die in gleicher Höhe an die Hauptunterauftragnehmer bzw. den Kunden weiterbelastet wurden und in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind. Ohne Berücksichtigung der Vertragsstrafen und der Restabgeltung sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Ein Grund hierfür ist die Übernahme von externen Mitarbeitern, deren Kosten im Vorjahr noch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten waren und nun als interne Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2023 im Personalaufwand enthalten sind. Dagegen macht sich die hohe Inflation in nahezu allen Bereichen bemerkbar. Deutlich gestiegen sind die Reisekosten nach Beendigung der Covid-19 Einschränkungen. Außerdem haben sich die Kosten im Bereich IT und Marketing erheblich erhöht. Das Ergebnis vor Steuern ging von EUR 4.845.696,04 im Geschäftsjahr 2022 auf EUR 2.942.778,39 im Berichtszeitraum zurück. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.971.490,96 (Vorjahr: EUR 3.247.219,20). Der Rückgang des Jahresüberschusses liegt bei 39,3% und somit weit über der Vorjahresprognose (10%). Die Reduzierung des Jahresüberschusses liegt zum Teil an dem im Verhältnis zum niedrigeren Umsatz unterproportional gesunkenen Materialaufwand aufgrund geringerer Entwicklungsleistungen sowie am höheren Personalaufwand aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl. 4. FinanzlageNach Berücksichtigung der nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen in Höhe von EUR 49.962,45 (Abschreibungen) ergibt sich aufgrund des Jahresergebnisses in Höhe von EUR 1.971.490,96 ein positiver operativer Cash-Flow in Höhe von EUR 2.021.453,41. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Mittelbindung im Nettoumlaufvermögen von insgesamt EUR 3.553.647,68 verbleibt ein negativer Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 1.532.194,27. Mittelabflüsse in Höhe von EUR 277.139,85 für Investitionen in das Anlagevermögen und die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2.000.000,00 an die Gesellschafter führten schließlich zu einem negativen Cash-Flow in Höhe von EUR 3.809.334,12, so dass sich die Zahlungsmittel von EUR 9.454.827,32 im Vorjahr auf EUR 5.645.493,20 im Berichtszeitraum reduziert haben. Aufgrund des profitablen Geschäftsverlaufs und der vorhandenen liquiden Mittel war die ARTEC GmbH im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 5. VermögenslageDie Bilanzsumme zum Stichtag erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 78.551.626,39 auf EUR 113.351.630,25. Dies ist im Wesentlichen auf der Aktivseite auf den im Vergleich zum Vorjahr starken Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Dezember zurückzuführen. Im Gegenzug erhöhten sich auf der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 62.113.157,79 im Vorjahr auf EUR 98.168.532,91 im Geschäftsjahr 2023. Für den Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gibt es zwei Ursachen. Zum einen wurden im Vorjahr Rechnungen, die erst im Januar 2023 fällig gewesen wären, bereits im Dezember 2022 beglichen und dadurch der Forderungsbestand des Vorjahres niedrig gehalten. Zum anderen wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Teil der Rechnungen, die im Dezember 2023 zur Zahlung fällig gewesen wären, erst im Januar 2024 bezahlt und somit den Forderungsbestand zu Ende des Berichtsjahres nicht reduziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern folgen diesem Muster, da die ARTEC erst bei Kundenzahlung zur Begleichung seiner Verbindlichkeit verpflichtet ist. Obwohl eine Dividende in Höhe von EUR 2.000.000,00 aus dem Bilanzgewinn 2022 ausgeschüttet wurde, ist das Eigenkapital von EUR 6.630.593,98 im Vorjahr auf EUR 6.602.084,94 im Geschäftsjahr 2023 nur leicht gefallen. Dabei hat sich die Eigenkapital-Quote vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Bilanzsumme von 8,4% im Vorjahr auf 5,8% im Geschäftsjahr 2023 verringert. 6. Prognose, Chancen und RisikoberichtInstrumente des Risikomanagements Um möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, werden von der ARTEC GmbH mögliche Risiken laufend erfasst, analysiert und bewertet. Die ARTEC GmbH ist als Programmmanagement und Koordinationsgesellschaft tätig. Im Rahmen eines sehr ausgeprägten Vertragsmanagements der ARTEC GmbH werden alle sich aus dem Serienvertrag sowie diversen Einzelverträgen ergebenden Rechte und Pflichten vollständig an die Gesellschafter weitergegeben. Die Risikoeinschätzung gering bedeutet im Folgenden eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes oder mittleres Ausmaß, die Einschätzung nicht unerheblich eine mindestens mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit und ein mindestens mittleres Ausmaß. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Haftungs- und Gewährleistungsrisiken Mit Unterlieferverträgen wurden vertragliche Regelungen zwischen der ARTEC GmbH und ihren Gesellschaftern getroffen, die die komplette Übernahme von gegebenenfalls zukünftig auftretenden Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen aus dem Entwicklungsvertrag, dem Serienvertrag sowie diversen Einzelverträgen zwischen der ARTEC GmbH und ihren Kunden regelt, so dass das Risiko von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen nur in einem geringen Umfang besteht. Lieferkettenrisiken Durch die Folgen des Krieges in der Ukraine und des Nahostkonflikts besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass sich Lieferungen verzögern, wenn wegen der temporären Schließung beziehungsweise der Zerstörung und Verlagerung von Produktionsstätten oder von Transportrouten die Lieferketten unterbrochen werden. Zudem besteht das nicht unerhebliche Risiko möglicher Lieferverzüge bei einzelnen Lieferanten auf Grund stark gestiegener Nachfrage. Cyberrisiken Informationen und Daten sind, zuletzt begünstigt durch gezielte Aktivitäten seit dem Krieg in der Ukraine, verschiedenen und ständig wachsenden Bedrohungen im Hinblick auf Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität ausgesetzt. Risiken entstehen durch die organisatorische und informationstechnische Vernetzung von Unternehmen und komplexen Systemen im ARTEC Konsortium als auch durch die immer häufigeren Remote-Zugänge für Auftraggeber und Mitarbeiter. Beeinträchtigungen oder Ausfall von anwendungskritischen IT-Systemen, IT-Applikationen und Infrastrukturkomponenten können die Steuerung der Geschäftsprozesse stark beeinträchtigen und zu schwerwiegenden geschäftlichen Nachteilen führen. Potentielle Risiken aus der Informationstechnik werden durch die IT-Einbindung der ARTEC durch Rheinmetall unter anderem durch moderne IT-Infrastruktur-Standards, IT-Sicherheitsrichtlinien, IT-Prozess-Harmonisierungen, Informationssicherheitsschulungen sowie adäquate Vorkehrungen zum Schutz von Datenverlusten, unberechtigten Datenzugriffen oder Datenmissbrauch begrenzt. Durch regelmäßige Investitionen und Sicherheitsupdates befindet sich die installierte Soft- und Hardware auf aktuellem Stand der Technik. Des Weiteren sind zur Gefahrenabwehr Virenscanner und Firewalls implementiert. Vor diesem Hintergrund wird das Cyberrisiko als gering eingeschätzt. Finanzierungsrisiko Darlehensvereinbarungen mit den Gesellschaftern oder Banken bestehen derzeit nicht, da genügend eigene Zahlungsmittel zur Absicherung der Finanzierung im Geschäftsjahr 2023 zur Verfügung standen. Auf Basis der vertraglich vereinbarten Liefertermine und dementsprechend geplantem Umsatzverlauf ist das Finanzierungsrisiko auch im Geschäftsjahr 2024 als gering einzuschätzen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. Chancen Ein Auftragsbestand in Höhe von ca. EUR 3,2 Milliarden stellt eine solide Grundlage für die kommenden Jahre dar. Unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine hatte die deutsche Regierung ein "Sondervermögen Bundeswehr" über 100 Milliarden Euro bereitgestellt, um insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben zu finanzieren. Eine Vielzahl von Nachfragen und ein Zeitplan des Kunden über zu erwartende Angebotsaufforderungen in 2024 deuten auf ein starkes Interesse am mittlerweile etablierten BOXER hin und lassen mit hoher Wahrscheinlichkeit neue Vertragsabschlüsse in 2024 und den kommenden Jahren erwarten. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Basierend auf den vertraglich vereinbarten bzw. revidierten Lieferterminen der Lieferungen und Leistungen und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie der Konflikte in Nahost rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Umsatz in Höhe von ca. 300 Millionen Euro bei einem ausgeglichenen Ergebnis. Der erwartete Rückgang im Ergebnis ist begründet in verschobenen Fahrzeuglieferungen und damit einer geringeren Anzahl an zu liefernden Fahrzeugen in 2024 bei annähernd gleichbleibenden Kosten, bedingt primär durch Personal.
München, 1. März 2024 Dr. Alexander Abeler Stefan Lischka Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie ARTEC GmbH, mit Sitz in München, ist seit dem 18. Februar 1999 beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 124276 registriert. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden in der Regel im Anhang gemacht. Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256 HGB sowie den besonderen Ansatz und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB) vorgenommen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind mit den um die planmäßigen Abschreibungen verminderten Anschaffungs bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die zwischen drei und 13 Jahren liegt, abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2018 zugegangene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten einen Betrag von EUR 800,00 nicht übersteigen, werden jeweils im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und stellen einen nicht abnutzbaren Vermögensgegenstand dar, der keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt. Die geleisteten bzw. erhaltenen Anzahlungen werden zu Nennwerten angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von den geleisteten Anzahlungen abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Liquide Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zeitanteilig vorausbezahlte Beträge, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Realisierung von Umsatzerlösen erfolgt auf Basis vertraglicher Vereinbarungen mit den Auftraggebern. Die Aufwendungen für von den für die Gesellschaft tätigen Hauptunterauftragnehmern bezogene Lieferungen und Leistungen fallen entsprechend der geschlossenen Hauptunterlieferverträge geringer aus. III. Angaben zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel dargestellt. Unter den Finanzanlagen wird die ARTEC BOXER UK LTD, eine 100%ige Tochter der ARTEC GmbH, aufgeführt, die am 18. September 2023 gegründet und mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 200 ausgestattet wurde. 2. Geleistete und erhaltene Anzahlungen Die geleisteten Anzahlungen betreffen den Serienvertrag und wurden in gleicher Höhe vom Auftraggeber erbracht. Die Restlaufzeit der geleisteten Anzahlungen deckt sich mit der Fristigkeit der erhaltenen Anzahlungen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Gesellschaft hat unverzinsliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 18.025 (Vorjahr: TEUR 18.725). Vor dem Hintergrund, dass jeder Position eine Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern in identischer Höhe und Laufzeit gegenübersteht, werden die Forderungen zum Nennwert angesetzt. Eine Abwertung der Forderungen wegen Zinsverlustes ist nicht vorzunehmen, da die Forderungseingänge durch die gegenläufigen Zahlungsströme der korrespondierenden Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr: TEUR 9) aus der Weiterbelastung von Softwarelizenzen und Wartung betragen zum Bilanzstichtag TEUR 442 und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 769) beruhen im Wesentlichen auf einem Umsatzsteuerüberschuss in Deutschland in Höhe von TEUR 159. 4. Steuerrückstellungen Eine Steuerrückstellung (Vorjahr TEUR 0) besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 43, die sich aus einer Steuerschuld aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 335 und einer Steuerüberzahlung aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 292 zusammensetzt. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.007 Vorjahr: TEUR 813) betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen (TEUR 638, Vorjahr: TEUR 604). 6. Verbindlichkeiten Die unverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 98.169 (Vorjahr: TEUR 62.113). Davon bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 18.025 (Vorjahr: TEUR 18.725). Jeder Position steht eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen in identischer Höhe und Laufzeit gegenüber. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 34) bestehen hauptsächlich gegenüber einem IT-Dienstleistungsunternehmen. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.477 (Vorjahr: TEUR 8.960) sind im Wesentlichen auf eine litauische Umsatzsteuerverbindlichkeit aus Dezember 2023 zurückzuführen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von voraussichtlich mehr als fünf Jahren. IV. Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung1. Umsatzerlöse Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtszeitraum beinhalten im Wesentlichen zum einen Erträge aus der Weiterbelastung von Vertragsstrafen in Höhe von TEUR 3.272 (Vorjahr: TEUR 2.566), die in gleicher Höhe in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind und zum anderen die Erträge aus einer Restwertabgeltung in Höhe von TEUR 3.300, wovon sich TEUR 2.560 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen widerspiegeln. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 8.250 (Vorjahr: TEUR 4.994) beinhalten in erster Linie Kosten für die Personalgestellung von den Gesellschaftern und Arbeitnehmerüberlassungen (TEUR 192, Vorjahr: TEUR 438), Beratungsdienstleistungen (TEUR 495, Vorjahr: TEUR 560), IT Kosten (TEUR 590, Vorjahr: TEUR 502) sowie Vertragsstrafen (TEUR 3.272, Vorjahr: TEUR 2.566) und einer Restwertabgeltung (TEUR 2.560, Vorjahr TEUR 0). V. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine berichtspflichtigen Haftungsverhältnisse. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Die finanziellen Verpflichtungen aus den Mietverträgen/Leasingverträgen betragen ca. TEUR 248 (davon gegenüber Gesellschaftern ca. TEUR 147).
3. Zahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr durchschnittlich 40 eigene Arbeitnehmer (Vorjahr: 33) beschäftigt, die alle der Gruppe der Angestellten zuzuordnen sind. 4. Gesellschafterorgane a) Angaben zu Geschäftsführungsorganen Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. b) Angaben zum Beirat Mitglieder waren im Berichtsjahr:
Der Beirat erhielt im Berichtsjahr keine Bezüge von der Gesellschaft. 5. Honorar des Abschlussprüfers Vom Abschlussprüfer wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Gesamthonorar in Höhe von EUR 59.860,55 (davon EUR 39.511,62 für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und 2023 sowie EUR 20.348,93 für steuerliche Beratung) in Rechnung gestellt. 6. Mindeststeuergesetz und ausländische Mindeststeuergesetze Zum Bilanzstichtag wurden die OECD Pillar 2 Regelungen bereits in deutsches Recht überführt (MinStG) und sind am 28. Dezember 2023 für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, in Kraft getreten. Gemäß den Regelungen ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die ARTEC GmbH fällt als Joint Venture des Rheinmetall-Konzerns in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Auf die ARTEC GmbH wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne der § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin, die künftig entstehende Steuermehrbelastungen für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten zu tragen hat, zum Ausgleich für etwaige durch die ARTEC GmbH verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 7. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. 8. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 und den Gewinnvortrag zum 1. Januar 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 1. März 2024 Geschäftsführung Dr. Alexander Abeler Stefan Lischka Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ARTEC GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ARTEC GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ARTEC GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 1. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer ppa. Bernhard Obermayr, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 16.04.2024 festgestellt. |
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