Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 670309
Eingetragen
3.7.1991
Branche
Betrieb von SportanlagenVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenHotels (ohne Hotels garnis)
Gegenstand
Der Betrieb des Hotels Krone in Schopfheim-Wiechs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Martin Ernst Hauri
seit 10.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Rain 6, 79650 Schopfheim
13.000 €
50.00%
Am Rain 12, 79650 Schopfheim
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hauri GmbH

Schopfheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

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31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 1.660.423,64 1.593.950,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 312.464,00 373.972,00
III. Finanzanlagen 1.347.957,64 1.219.976,75
B. Umlaufvermögen 1.513.199,58 1.589.333,31
I. Vorräte 27.507,86 22.434,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.025.565,39 1.037.760,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 843.456,50 817.715,04
davon gegen Gesellschafter 0,00 4.211,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 460.126,33 529.139,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.093,15 987,00
Aktiva 3.178.716,37 3.184.271,06

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 2.329.848,62 2.226.725,23
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 2.200.725,23 2.153.183,84
III. Jahresüberschuss 103.123,39 47.541,39
B. Rückstellungen 418.364,55 586.992,00
C. Verbindlichkeiten 430.503,20 370.553,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 430.503,20 370.553,83
Summe Passiva 3.178.716,37 3.184.271,06

Anhang zum Abschluss per 31. Dezember 2024

Firma Hauri GmbH, 79650 Schopfheim-Wiechs.

(gemäß § 285 HGB in Verbindung mit § 288 HGB)

I. Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Ein Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen, wie Sonderabschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen bestand teilweise.

Eine weitere Abweichung zum Handelsrecht besteht darin, dass die Bewertung der Pensionsrückstellungen für das Steuerrecht nach einem anderen Verfahren und mit anderen Zinssätzen erfolgt und handelsrechtlich die Pensionsrückstellung soweit Ansprüche aus Versicherungen oder Wertpapieren für den Insolvenzfall verpfändet wurden damit zu verrechnen sind. Es musste daher zusätzlich ein steuerlicher Jahresabschluss erstellt werden.

Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Gem. § 284 (2) Nr. 1 HGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze der Unternehmensfortführung gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB angewendet wurden. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da die Geschäftsführung von einer positiven Fortbestehungsprognose ausgeht.

Soweit der Abschluss Posten in fremder Währung enthält, wurde für die Bewertung der amtliche Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zugrunde gelegt.

Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.

Zuschreibungen aufgrund bestehender Werterhöhungen sind bei den Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere bei den Finanzanlagen zum Stichtag nicht notwendig, da in der Ver gangenheit keine Wertberichtigungen stattfanden. Das Wertbeibehaltungswahlrecht besteht nicht mehr, so dass mit Ausnahme des Firmenwerts ein niedrigerer Wertansatz nicht beibehalten werden kann (§ 253 (5) HGB).

Die Gewinn - und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der linearen Methode abgeschrieben. Bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von € 800,00 erfolgte für das Wirtschaftsjahr eine sofortige Abschreibung.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für die Berechnung wurde die Projected-Unit-Credit-Methode und die Sterbetafel 2008 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Der Berechnung wurde ein Rechnungszinsfuß, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt von 1,82 % zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurde ein erwarteter Rententrend von 0,00% berücksichtigt. Eventuelle Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen bzw. der Erfüllungsbetrag von € 248.316,00 mussten nicht gem. § 246 (2) S. 2 HGB i.V.m. IDW FAB 1.021 mit den Rückdeckungsversicherungen verrechnet werden, da solche nicht vorhanden waren. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 (6) HGB aus der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatzes und dem 7-Jahresdurchschnittzinssatzes beträgt im Jahr 2023 insgesamt € 2.037,00.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der Bilanz oder dem Anlagespiegel.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich im Einzelnen aus der Bilanz.

III. Sonstige Pflichtangaben

1.) Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber den Gesellschaftern Verbindlichkeiten von € 0,00.

In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von € 0,00 enthalten.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind folgende Verbindlichkeiten gesichert:

Verbindlichkeiten Art und Form der Sicherheit keine

2.) Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind

Frau Daniela Stocker, Frau Johanna und Martin Hauri. Sie sind von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

3.) An die Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr folgende Kredite und Vorschüsse gegeben:

Name Art Höhe Zinssatz Rückzahlung Keine

Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine Haftungsverhältnisse ein gegangen.

4.) An folgenden Unternehmen ist die Gesellschaft mit mindestens 20% beteiligt:

keine

 

79540 Lörrach

Frau Daniela Stocker, Geschäftsführer

Herr Martin Hauri, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.01.2026 festgestellt.

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