Antony
Farben GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
624.490,95 |
509.309,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.591,98 |
21.581,50 |
| 1.
Geschäfts- oder Firmenwert |
0,50 |
0,50 |
| 2.
Sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände |
25.591,48 |
21.581,00 |
| II.
Sachanlagen |
359.480,75 |
255.677,75 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
0,50 |
1.365,00 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
1,50 |
1,50 |
| 3.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
359.478,75 |
254.311,25 |
| III.
Finanzanlagen |
239.418,22 |
232.050,21 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
1,00 |
1,00 |
| 2.
Beteiligungen |
77.354,06 |
74.323,51 |
| 3.
Sonstige Finanzanlagen |
162.063,16 |
157.725,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.537.647,90 |
3.757.250,82 |
| I.
Vorräte |
3.134.905,49 |
2.062.242,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.373.696,10 |
1.672.289,30 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
137.186,56 |
135.159,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
137.186,56 |
135.159,17 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
123.624,54 |
4.169,02 |
| 3.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
9.939,61 |
3.030,55 |
| 4.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.102.945,39 |
1.529.930,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
263.276,01 |
289.480,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.046,31 |
22.719,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.080,00 |
0,00 |
| Aktiva |
6.163.218,85 |
4.266.560,28 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.126.137,45 |
912.138,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
861.008,83 |
769.781,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
213.999,43 |
91.227,05 |
| B.
Rückstellungen |
555.944,20 |
469.895,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.481.137,20 |
2.884.527,01 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
2.534.546,98 |
1.831.310,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.534.546,98 |
831.310,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
380.187,14 |
371.709,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
380.187,14 |
371.709,12 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
5.000,00 |
113.402,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
108.402,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.000,00 |
5.000,00 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.561.403,08 |
568.105,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.561.403,08 |
518.105,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50.000,00 |
| Passiva |
6.163.218,85 |
4.266.560,28 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
5.480.565,70 |
5.200.851,84 |
| 2.
Personalaufwand |
2.354.432,12 |
2.569.304,03 |
| a)
Löhne und Gehälter |
1.950.554,38 |
2.090.836,79 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
403.877,74 |
478.467,24 |
| davon
für Altersversorgung |
36.367,00 |
73.459,00 |
| 3.
Abschreibungen |
116.162,24 |
95.748,10 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
116.162,24 |
95.748,10 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.638.499,05 |
2.340.021,62 |
| 5.
Erträge aus Beteiligungen |
9.939,61 |
3.030,55 |
| 6.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
4.337,46 |
4.768,28 |
| 7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
21.919,97 |
21.918,83 |
| davon
Erträge aus Abzinsung |
291,00 |
236,00 |
| 8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
70.749,82 |
53.585,18 |
| 9.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
109.062,08 |
66.158,25 |
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
227.857,43 |
105.752,32 |
| 11.
sonstige Steuern |
13.858,00 |
14.525,27 |
| 12.
Jahresüberschuss |
213.999,43 |
91.227,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Antony Farben GmbH mit Sitz
in Freiburg (Amtsgericht Freiburg, HRB 4655) zum
31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag 31.12.2022
erstmalig bei zwei Größenmerkmale (Bilanzsumme
und Umsatzerlöse) die Grenzen des
§ 264 Abs. 1 HGB zur
mittelgroßen Kapitalgesellschaft überschritten.
Gemäß § 264 Abs. 4 HGB
treten die Rechtsfolgen hieraus im Wirtschaftsjahr 2022
noch nicht ein, so dass sie weiterhin wie eine kleine
Kapitalgesellschaft zu behandeln ist.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert und über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert
und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für im
Wirtschaftsjahr zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden in analoger Anwendung des
§ 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgabe abgezogen, wenn sie
800,00 € je Wirtschaftsgut nicht
überstiegen.
Beteiligungen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bilanziert.
Die Beteiligung Antony Autolack GmbH wird
mit dem niedrigeren Teilwert fortgeführt.
Die sonstigen Ausleihungen sind mit ihren Nennwerten
angesetzt.
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungskosten
bilanziert und nötigenfalls auf den niedrigeren
Börsen-, Marktpreis oder beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei erkennbaren
Einzelrisiken erfolgt eine Wertberichtigung. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird zusätzlich
durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Rechnungen in ausländischer
Währung lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht sowie die sonstigen Vermögensgegenstände
und die liquiden Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten) sind mit ihren Nennbeträgen
bilanziert.
Erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen
wurden in vollem Umfang in den Rückstellungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Die längerfristigen
Rückstellungspositionen wurden unter
Berücksichtigung zukünftiger Preissteigerungen
und der Abzinsungsvorschriften bewertet. Die Abzinsung
erfolgte unter Zugrundelegung der angemessenen Laufzeiten
nach den von der Bundesbank veröffentlichten
Zinssätzen.
Die Pensionsrückstellung wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter
Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck gebildet. Bei der Bewertung zum 31.12.2022 wurden
folgende Berechnungsparameter berücksichtigt:
Rechnungszinssatz 1,78 %, Gehalts- bzw.
Anwartschaftstrend 0,00 %, Rentendynamik 3,00 %.
Der beizulegende Zeitwert der an den
Versorgungsberechtigten verpfändeten
Rückdeckungsversicherung wurde im Sinne von
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB in
Höhe von 334.489,00 € mit dem Wert der
Pensionsverpflichtung saldiert.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Änderungen im Handelsrecht durch die
Einführung des BilMoG mit der gleichzeitigen Aufhebung
der umgekehrten Maßgeblichkeit haben zu Differenzen
zwischen Handels- und Steuerbilanz geführt, die aktive
latente Steuern zur Folge haben. Aufgrund des bestehenden
Wahlrechts in § 274 Abs. 1 HGB
wurden diese nicht aktiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz der Gesellschaft per
31.12.2022 erfolgte nach den für große
Kapitalgesellschaften
(§ 267 Abs. 3 HGB) geltenden
Gliederungsvorschriften im Dritten Buch des HGB
(§ 266 HGB).
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach
§ 284 Abs. 3 HGB ist in dem als
Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. In
diesem sind ferner die Abschreibungen des
Geschäftsjahres zu jedem Bilanzposten gesondert
vermerkt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Ausleihungen
in Höhe von 22.854,92 €, die auf der
Aktivseite im Anlagevermögen unter "sonstige
Ausleihungen" (A. III. 3.) ausgewiesen sind.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 137.186,56 €.
Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag
100.000,00 DM und wurde noch nicht auf Euro
umgestellt. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt unter dem
"gezeichneten Kapital" mit dem umgerechneten Betrag in
Höhe von 51.129,19 €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert. Weitere Sicherheiten bestehen
für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 5.000,00 € betreffen
die ausstehende Einlage an der Antony Autolack GmbH.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 380.187,14 €.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft war in
2022 Herr Michael Kern (Kraftfahrzeuglackiermeister),
wohnhaft in Frankreich.
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden für 2022 nicht angegeben, da die
Voraussetzungen des
§ 286 Abs. 4 HGB vorliegen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
achtunddreißig.
Die Berichtsfirma hat die gesamten Anteile an der in
2011 gegründeten Firma "Antony Autolack GmbH" mit Sitz
in Freiburg erworben. Das Stammkapital beträgt
25.000,00 € und das Jahresergebnis 2022
147.101,40 €.
Der einer Ausschüttungssperre unterliegende
Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB aus der
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen beträgt 46.707,00 €. Des
Weiteren besteht gemäß
§ 268 Abs. 8 S. 3 HGB
eine Ausschüttungssperre bezüglich des Plan- und
Deckungsvermögens nach
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB
(verpfändete Rückdeckungsversicherung), soweit
dieses die Anschaffungskosten übersteigt.
VI. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Freiburg, den 28. November 2023
Antony Farben GmbH
Michael Kern
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2023 festgestellt.
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