Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 421031
Eingetragen
18.12.1987
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckGroßhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Gegenstand
Einzelhandel, Großhandel mit Schmuckwaren, Gold, Edelsteinen, Textilien, Lederwaren; Handel mit Gegenständen der Inneneinrichtungen .

Historie

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Management

NameRolle
Stefanie Brunner
seit 12.12.2005
Geschäftsführer
Adolf Brunner
seit 12.12.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Adolf Brunner GmbH

Schwetzingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 36.758,00 38.929,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 482,00 1.205,00
II. Sachanlagen 36.126,00 13.195,50
III. Finanzanlagen 150,00 24.529,30
B. Umlaufvermögen 207.531,14 211.870,02
I. Vorräte 189.210,50 192.480,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.551,20 18.791,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.769,44 598,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.856,00 1.312,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 246.145,14 252.112,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.156,23 31.043,93
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 5.479,34 11.302,27
III. Jahresüberschuss 11.112,30 -5.822,93
B. Rückstellungen 21.597,02 44.795,49
C. Verbindlichkeiten 182.391,89 176.273,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.432,46 125.690,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 246.145,14 252.112,67

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Fa. Adolf Brunner GmbH wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG erfolgt nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f EGHGB). Die Anpassung an die neuen Vorschriften hat grundsätzlich zu Beginn des Umstellungsjahres zu erfolgen. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und werden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Nutzungsrechte und sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um die Absetzung für Abnutzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um die Absetzung für Abnutzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Bei den in den Vorjahren angeschafften
Wirtschaftsgütern werden die bisher angewandten Abschreibungsmethoden sowie der Prozentsatz  beibehalten, da der tatsächliche Wertverzehr der jeweiligen Vermögensgegenstände wiedergegeben wird. Der Zugang von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 Abs. 2  EStG abgeschrieben. Der im Vorjahr gebildete Sammelposten für die geringwertigen Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 a EStG wurde fortgeführt.

Finanzanlagen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte für die Beteiligung mit den Anschaffungskosten

Umlaufvermögen

Vorräte

Der Ansatz der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag abzüglich einer pauschalen Wertberichtigung in Höhe von 1,5 v. H. der Nettoforderungen zur Abdeckung des allgemeinen latenten Ausfallrisikos bilanziert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Die liquiden Mittel - Kassenguthaben - sind mit dem Nennbetrag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Die Pensionsrückstellung wurde nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Folgende grundlegende Annahmen sind in die Berechnung eingeflossen:

Rechnungszins
5,15 %
Anwartschaftstrend
0,00 %
Rententrend
1,50 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln
Heubeck 2005G

Zum 1. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung eine Unterdeckung in Höhe von 9.448 €. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und der erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt. Demnach wurde 1/15, also 630 € der Pensionsrückstellung zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag für die Folgejahre (14/15) beträgt zum 31.12.2010 somit noch 8.818 €.

Unter erstmaliger Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB in der Fassung nach BilMoG wurden der Aktivwert des Deckungskapitals (Rückdeckungsversicherung), der am Bilanzstichtag 27.814,38 € beträgt, mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung in Höhe von 48.286,00 €, saldiert.

Es ergibt sich folgender saldierter Ausweis in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:

Pensionsverpflichtung nach Saldierung zum  31.12.2010
11.653,62 €
außerordentlicher Aufwand aufgrund Anwendung BilMoG (1/15)
    630,00 €
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung
 2.311,00 €

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Verbindlichkeiten

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen von insgesamt €  1.577,84
(Vj. €  1.008,24 €).

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt €  182.391,89
(Vj. €  176.273,25.: Davon betragen die Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr
€  124.432,46 (Vj. €  125.690,14).
Gegenüber Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten von insgesamt €  57.959,43
(Vj. €  50.583,11).

D. Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB

Die Geschäftsführung bestand aus folgenden Mitgliedern:

Adolf Brunner (Beruf: Kaufmann)
Stefanie Brunner (Beruf: Kauffrau)

Schwetzingen, den 15.08.2011

gez. Adolf Brunner
gez. Stefanie Brunner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.

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