Adolf
Brunner GmbH
Schwetzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.758,00 |
38.929,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
482,00 |
1.205,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.126,00 |
13.195,50 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
24.529,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
207.531,14 |
211.870,02 |
| I.
Vorräte |
189.210,50 |
192.480,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.551,20 |
18.791,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.769,44 |
598,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.856,00 |
1.312,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
246.145,14 |
252.112,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.156,23 |
31.043,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.479,34 |
11.302,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.112,30 |
-5.822,93 |
| B.
Rückstellungen |
21.597,02 |
44.795,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.391,89 |
176.273,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.432,46 |
125.690,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
246.145,14 |
252.112,67 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fa. Adolf Brunner GmbH wurde
auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die erstmalige Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG
erfolgt nach Maßgabe des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch (Artikel 66 f EGHGB). Die Anpassung an
die neuen Vorschriften hat grundsätzlich zu Beginn des
Umstellungsjahres zu erfolgen. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechtes
des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und werden bei
der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungsrechte und sonstige entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten vermindert um die Absetzung für
Abnutzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um die Absetzung für
Abnutzung angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Bei den
in den Vorjahren angeschafften
Wirtschaftsgütern werden die bisher angewandten
Abschreibungsmethoden sowie der Prozentsatz
beibehalten, da der tatsächliche Wertverzehr der
jeweiligen Vermögensgegenstände wiedergegeben
wird. Der Zugang von sogenannten geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 Abs. 2
EStG abgeschrieben. Der im Vorjahr gebildete Sammelposten
für die geringwertigen Wirtschaftsgüter gem.
§ 6 Abs. 2 a EStG wurde fortgeführt.
Finanzanlagen
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte für die
Beteiligung mit den Anschaffungskosten
Umlaufvermögen
Vorräte
Der Ansatz der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten.
Sonstiges Umlaufvermögen
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag
abzüglich einer pauschalen Wertberichtigung in
Höhe von 1,5 v. H. der Nettoforderungen zur Abdeckung
des allgemeinen latenten Ausfallrisikos bilanziert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bilanziert.
Die liquiden Mittel - Kassenguthaben - sind mit dem
Nennbetrag bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Die Pensionsrückstellung wurde nach dem
modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.
Folgende grundlegende Annahmen sind in die Berechnung
eingeflossen:
Rechnungszins
|
5,15 %
|
Anwartschaftstrend
|
0,00 %
|
Rententrend
|
1,50 %
|
Zugrunde gelegte
Sterbetafeln
|
Heubeck 2005G
|
Zum 1. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung eine Unterdeckung in Höhe
von 9.448 €. Von der Übergangsregelung des Art.
67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und der
erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre
angesammelt. Demnach wurde 1/15, also 630 € der
Pensionsrückstellung zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der
verbleibende Unterschiedsbetrag für die Folgejahre
(14/15) beträgt zum 31.12.2010 somit noch 8.818
€.
Unter erstmaliger Anwendung des § 246 Abs. 2 HGB
in der Fassung nach BilMoG wurden der Aktivwert des
Deckungskapitals (Rückdeckungsversicherung), der am
Bilanzstichtag 27.814,38 € beträgt, mit dem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung in Höhe von 48.286,00 €,
saldiert.
Es ergibt sich folgender saldierter Ausweis in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Pensionsverpflichtung
nach Saldierung zum 31.12.2010
|
11.653,62 €
|
außerordentlicher
Aufwand aufgrund Anwendung BilMoG (1/15)
|
630,00 €
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
2.311,00 €
|
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Verbindlichkeiten
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
Die ausgewiesenen
Forderungen haben eine Laufzeit von weniger als
einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
von insgesamt € 1.577,84
(Vj. € 1.008,24 €).
Die
Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf
insgesamt € 182.391,89
(Vj. € 176.273,25.: Davon betragen die
Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr
€ 124.432,46
(Vj. € 125.690,14).
Gegenüber Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten von insgesamt € 57.959,43
(Vj. € 50.583,11).
D. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gem.
§ 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung bestand aus folgenden
Mitgliedern:
Adolf Brunner (Beruf: Kaufmann)
Stefanie Brunner (Beruf: Kauffrau)
Schwetzingen, den 15.08.2011
gez. Adolf Brunner
gez. Stefanie Brunner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.
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