Brandau GmbH
Holzgerlinger Straße 22, 71101 Schönaich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Brandau seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Jürgen Brandau seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brandau GmbHSchönaichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG der Brandau GmbH für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Brandau GmbH hat ihren Sitz in 71101 Schönaich. Sie ist im Handelsregister des Registergerichts Böblingen unter dem Aktenzeichen HRB 1643 eingetragen. Der Jahresabschluss der Brandau GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2010 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Anhang wurde nach den Vorschriften der §§ 284 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009, BGBl I 1102, ergeben, aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB auf. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden - soweit erforderlich - angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen und degressiven Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, ist unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und des wirtschaftlichen Veraltens geschätzt. Bei den in 2010 erfolgten Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde die Abschreibung nur linear und jeweils zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate des Jahres angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der gemäß § 6 (2a) EStG ab 2008 zu bildende Sammelposten (Anschaffungen von 150,01 bis 1.000,00 €) wurde gleichmäßig Gewinn mindernd auf fünf Jahre verteilt. Das Vorratsvermögen wurde, soweit vorhanden, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert ausgewiesen, erkennbare Ausfallrisiken wurden durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und Mahnaufwand wurde nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtungen durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1,0 % ausreichend Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 (1) HGB waren zu bilden. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 30.000 Euro ist in voller Höhe einbezahlt. Die Rückstellungen im Sinne des § 249 HGB enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet; die Rückdeckungsversicherung wurde entsprechend der Vorgaben des Bilanzmodernisierungsgesetzes saldiert. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 108.125,00 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, somit also 7.209,00 € den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt 100.916,00 € (Art. 67 Abs.2 EGHGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Sonstige Pflichtangaben 1. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB In den Verbindlichkeiten ist kein Wechselobligo oder eine Bürgschaft enthalten. 2. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 289.000,00. b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind € 0,00 c) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis belasten: Körperschaftsteuer (Vorjahre) € 1,36
d) Gewährte Vorschüsse und Kredite für
Mitglieder des Geschäftsorgans
e) Geschäftsführer: Herr Horst Brandau, Kältemechanikermeister
Frau Susanne Brandau, Bankkauffrau
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Der in der Bilanz unter "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesene Betrag beläuft sich auf € 0,00 4. Liste der Gesellschafter Herr Horst Brandau, Kältemechanikermeister
Frau Susanne Brandau, Bankkauffrau
Frau Elisabeth Brandau, Kälteamechanikermeisterin
5. Jahresergebnis und Ergebnisverwendung gem. § 328 HGB Die am 30. April 2012 stattgefundene
Gesellschafterversammlung beschloss
Das Geschäftsjahr 2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 112.307,78 €. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Der Ergebnis-Verwendungsvorschlag der Geschäftsführung stimmt mit der Beschlussfassung des Feststellungsorgans überein. Schönaich, den 30. April 2012
Horst Brandau Susanne Brandau Elisabeth Brandau Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.04.2012 |
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