Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 8369
Vorher
EUREGIO RECYCLING GMBH
Eingetragen
20.2.2001
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Caspar-Bours
seit 20.12.2024
Geschäftsführer
Lorenz Caspar-Bours
seit 20.12.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Lorenz Caspar-Bours
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lorenz Caspar-Bours
Eupen (Belgium)
25.000 €
50.00%
Matthias Caspar-Bours
Aachen
25.000 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

EUREGIO RECYCLING GMBH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz, Anhang und Bestätigungsvermerk zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 39.061,81 41.634,86
  39.061,81 41.634,86

PASSIVA

   
    Vorjahr
  EUR EUR
A. EIGENKAPITAL 37.811,81 40.384,86
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.250,00 1.250,00
  39.061,81 41.634,86

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

B. Angaben zur Bilanz

Die Bilanz wurde in Übereinstimmung mit den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB und des § 42 GmbHG aufgestellt.

Die Forderungen des Umlaufvermögens sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

C. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungsmethoden

Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Bestehenden Risiken wurde durch eine Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und das Jahresergebnis jeweils zum Nennwert. Von dem Eigenkapital in Höhe von EUR 50.000,00 ist ein Betrag von EUR 25.000,00 eingezahlt. Die noch ausstehenden und nicht eingeforderten Einlagen sind auf der Passivseite der Bilanz offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Bei den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken erfasst, wobei die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgte.

D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag 2014 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.

E. Angaben zu den Gesellschaftsorganen

Zum Geschäftsführer war in 2014 Herr Peter Caspar-Bours, Aachen, bestellt. Eine Vergütung wurde an den Geschäftsführer nicht gezahlt.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

 

Aachen, den 23. Januar 2015

P. Caspar-Bours, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 18.11.2015 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die EUREGIO RECYCLING GMBH, Aachen:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der EUREGIO RECYCLING GMBH, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Aachen, den 26. Januar 2015

beauftragte Abschlussprüfer aus der Sozietät
VBR Dr. Paffen∙Schreiber und Partner mbB
Rechtsanwälte ∙ Wirtschaftsprüfer
Vereidigter Buchprüfer ∙ Steuerberater
Fachanwälte für Steuerrecht
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Dipl.-Kfm. Dr. Karl-Heinz Paffen

Rechtsanwalt ∙Wirtschaftsprüfer
Fachanwalt für Steuerrecht

Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Schreiber

Wirtschaftsprüfer ∙ Steuerberater

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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