FRONTAL
GmbH
Inning a.
Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.756,00 |
54.389,00 |
| I.
Sachanlagen |
34.756,00 |
54.389,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.718.891,26 |
4.629.027,63 |
| I.
Vorräte |
1,00 |
1.599.706,25 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
16.109.788,31 |
14.209.944,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.035.416,73 |
240.885,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.683.473,53 |
2.788.435,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
84.953,50 |
81.731,22 |
| Aktiva |
3.838.600,76 |
4.765.147,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
744.805,43 |
1.951.577,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.451.577,41 |
1.325.918,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.206.771,98 |
-125.658,78 |
| B.
Rückstellungen |
109.240,63 |
197.287,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.984.554,70 |
2.616.283,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.973.417,39 |
2.599.746,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.137,31 |
16.537,31 |
| Passiva |
3.838.600,76 |
4.765.147,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die Berichtsgesellschaft wird im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB
106066 und der Firmierung "FRONTAL GmbH" geführt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen,
da die Gesellschaft die Größenkriterien für
eine mittelgroße Gesellschaft nicht an zwei
Bilanzstichtagen hintereinander überschritten hat.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 246-251, §§ 252-256a, §§
268-274a, §§ 276-278 HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Im Geschäftsjahr angeschaffte, selbständig
nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR
800,00 wurden sofort abgeschrieben.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen wurden
entsprechend ihres Fertigstellungsgrades unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die
Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten
auch produktionsbezogene Fertigungs- und
Materialgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten sowie
Abschreibungen einbezogen. Auf Grund firmengruppeninterner
Richtlinien werden die erhaltenen Anzahlungen auf der
Aktivseite offen von den Vorräten abgesetzt.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte zum Nennwert und berücksichtigt
sämtliche erkennbare Risiken.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
gemäß § 250 Abs. 1 HGB sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden, mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht wird, abgezinst. Langfristige
Rückstellungen werden bei der erstmaligen Erfassung
nach der Nettomethode erfasst. Bei der Abzinsung wird
unterstellt, dass die Rückstellungen zu Ende eines
Jahres fällig werden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zu den
Nominalwerten bzw. verrechenbaren Zahlungsbeträgen
angesetzt.
Umsatzerlöse aus den Bauprojekten werden
grundsätzlich mit erfolgter Abnahme durch die
Auftraggeber realisiert. Bei langfristigen Fertigungen
erfolgt unter der kumulativen Erfüllung folgender
Voraussetzungen eine Teilgewinnrealisierung:
- die Fertigung geht über die Dauer
eines Geschäftsjahres hinaus (langfristige Fertigung),
- langfristige Fertigungen stellen einen
wesentlichen Teil der Unternehmenstätigkeit dar,
- eine Abrechnung des Auftrags erst nach
Auftragsabschluss führt zu einer nicht unerheblichen
Beeinträchtigung des Einblicks in die Ertragslage,
- der aus der langfristigen Fertigung
erwartete Gewinn kann sicher ermittelt werden und es sind
keine Risiken ersichtlich, die das erwartete Ergebnis
erheblich beeinflussen können,
- für unvorhersehbare
Garantieleistungen bzw. Nachbesserungen werden vorsichtig
bemessene Beträge berücksichtigt,
- die Gesamtleistung kann kalkulatorisch
in Teilleistungen zerlegt werden und die
Teilgewinnrealisierung erfolgt auch nur
anteilsmäßig für diese Teilleistungen,
- anteilige Gewinne werden nicht
realisiert, wenn Teilleistungen ggü. der
Vorkalkulation mit wesentlich höheren Ist-Kosten
abschließen, sofern nicht davon ausgegangen werden
kann, dass noch anfallende Kosten durch Erlöse
hinreichend gedeckt sind,
- es liegen keine Anzeichen für
Einwendungen des Abnehmers vor, die negative Auswirkungen
auf das Gesamtergebnis haben werden.
Im Berichtsjahr erfolgte keine
Teilgewinnrealisierung.
Aufwendungen werden grundsätzlich realisiert mit
bezogener Leistung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich beibehalten.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr als
kurzfristig zu betrachten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 7) aus
Steuern, davon Vorsteuer, die erst im Folgejahr abziehbar
ist in Höhe von TEUR 17,7 (Vorjahr: TEUR 4,3).
In die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurde ein
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.451.577,41 (Vorjahr:
EUR 1.325.918,63) einbezogen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Gewährleistungsrückstellungen bzw.
Rückstellung für Nachlaufkosten von
abgeschlossenen Bauprojekten sowie Rückstellungen
für Abschlusserstellung und Prüfung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren (Vorjahr:
TEUR 17). Sämtliche andere Verbindlichkeiten haben wie
im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im
Berichtsjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter enthalten (Vorjahr: TEUR 0).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen (Vorjahr:
Aufwendungen) aus der Abzinsung (Vorjahr: Abzinsung) von
Rückstellungen in Höhe von EUR 899,44 (Vorjahr
EUR 447,51) enthalten.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag EUR
111.204,30 (Vj. EUR 56.999,54).
Es besteht eine Zahlungsverpflichtung aus dem
Büromietvertrag in Höhe von EUR 24.168,38 pro
Jahr. Der Mietvertrag läuft jeweils um ein Jahr
verlängert, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6
Monaten zum 14.08. eines jeden Jahres gekündigt wird.
Es sind insgesamt fünf Betriebs-PKW geleast. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungen hieraus beläuft sich
zum Stichtag 31.12.2023 auf EUR 87.035,92 (Vj. EUR
32.831,16).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
Gewährleistungsbürgschaften
|
2.960.990,26
|
Vertragserfüllungsbürgschaften
|
3.117.947,13
|
Voraus-/Anzahlungsbürgschaften
|
207.094,25
|
Mietbürgschaften
|
7.515,00
|
Summe
|
6.293.546,64
|
Beschäftigte
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr,
neben den Geschäftsführern, im Jahresdurchschnitt
6,25 Beschäftigte.
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Geschäftsführer:
|
Herr Thorsten Evenkamp
|
ausgeübter Beruf:
|
Betriebswirt
|
|
(ab 15.03.2022)
|
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Unterschrift der Geschäftsführung
Inning am Ammersee, den 07.
März 2024
gezeichnet
Thorsten Evenkamp
|
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2024
festgestellt.
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