HEI.ST
GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.348,00 |
27.663,00 |
| I.
Sachanlagen |
88.348,00 |
27.663,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
393.218,06 |
283.733,80 |
| I.
Vorräte |
74.806,80 |
88.746,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.968,21 |
57.642,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
237.443,05 |
137.345,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.198,65 |
74,00 |
| Aktiva |
483.764,71 |
311.470,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
319.714,06 |
214.873,07 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
202.373,07 |
174.223,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
104.840,99 |
28.149,79 |
| B.
Rückstellungen |
28.516,95 |
8.991,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
135.533,70 |
87.606,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
135.533,70 |
87.606,47 |
| Summe
Passiva |
483.764,71 |
311.470,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HEI.ST GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Aktiva
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 € aber nicht mehr als 1.000,00 €, die vor
dem Geschäftsjahr 2010 erworben wurden, wurde ein
Sammelposten gebildet. Von den jährlichen
Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter
Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften pauschalisierend jeweils 20 % p.a. im Jahr,
für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den 4
darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Eine Bildung des
Sammelpostens ist auch nach den handelsrechtlichen
Vorschriften zulässig. Er verstößt nicht
gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung
getragen worden. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch
pauschale Abschläge berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, das
Postbankguthaben und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag
darstellen.
Passiva
Das
Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 € und
ist voll eingezahlt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Abschlussstichtag
darstellen.
Auf die Bildung eines Sonderpostens für passive
latente Steuern wurde verzichtet. Die Höhe des
Bilanzpostens ist nicht wesentlich.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Bestehen nach Auskunft der Gesellschaft nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Stefan Heimann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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