Marien Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Leiendecker seit 3.7.2024 | Prokura |
Hans-Jürgen Winkelmann seit 30.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH | 51.00% |
Marien-Stiftung | 38.00% |
CURA gemeinnützige Beteiligungsgesellschaft mbH | 11.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 33.30% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marien Gesellschaft Siegen gGmbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Marien Gesellschaft gGmbH 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 2.3. Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage 2.3.2. Finanzlage 2.3.3. Vermögenslage 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht 3.2. Risikobericht 3.3. Chancenbericht 4. Gesamtaussage 1. Grundlagen der Marien Gesellschaft gGmbH Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist ein integriertes Gesundheitsunternehmen, welches im Zuge einer strukturellen Reorganisation einschließlich einer vollständigen Umfirmierung aus der St. Marien-Krankenhaus Siegen gGmbH im Geschäftsjahr 2018 hervorgegangen ist. Anlässlich des stetig anhaltenden Wachstums sämtlicher Unternehmensbereiche wurden die Strukturen transparent und zeitgemäßer strukturiert, um diese weiterhin sowohl strategisch als auch operativ zukunftssicher ausrichten zu können. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH besteht aus den folgenden Teileinrichtungen:
Unter dem Dach der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH wird eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung der Bevölkerung unseres Einzugsgebietes in einem abgestimmten Leistungskonzept sichergestellt. Ein breit gefächertes Leistungsspektrum ermöglicht es uns, Menschen in allen Lebenssituationen - von der Geburt im St. Marien-Krankenhaus bis hin zur palliativmedizinischen Versorgung im Marien Hospiz - medizinisch, pflegerisch und rehabilitativ zu begleiten. Dabei wird die Arbeit in allen Einrichtungen durch die christliche Grundhaltung in der Verwirklichung von Aufgaben der Caritas bestimmt, sodass die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH nicht nur Verantwortung für das Wohl von kranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen übernimmt, sondern sich darüber hinaus aktiv für christliche Werte in der Gesellschaft einsetzt. Gegenstand der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist die ambulante und stationäre Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich der Aus- und Weiterbildung medizinischer und anderer Berufe im Gesundheitswesen, mit dem Zweck der Förderung der Gesundheitspflege, insbesondere durch den Betrieb des katholischen St. Marien-Krankenhaus Siegen. Bis zum 31.12.2023 hält dabei die Marien-Stiftung, Siegen einen Anteil von 84 % und einen Anteil von 16 % an der Marien Gesellschaft. Im Rahmen des Anschlusses der Marien Gesellschaft Siegen an den Verbund der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH (GFO) haben sich die Geschäftsanteile der Marien Gesellschaft Siegen wie folgt verändert. Demnach halten mit Wirkung zum 01.01.2024 die GFO 51 %, die Marien Stiftung 38 % und die CURA 11 % der Geschäftsanteile an der Marien Gesellschaft Siegen. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist zudem alleinige Gesellschafterin der Marien Pflege gGmbH, Marien Ambulant gGmbH, Marien Aktiv gGmbH und Marien Service GmbH. Darüber hinaus hält die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH 33 % der Anteile an der Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Südwestfalen in Siegen GmbH sowie 51 % der Anteile an der Klinikservice Siegerland GmbH. Das St. Marien-Krankenhaus Siegen ist als somatisches Akutkrankenhaus der Sparte "Marien Kliniken" zugeordnet und repräsentiert damit den zentralen Bestandteil der Marien Gesellschaft gGmbH. Gemäß dem aktuell vorliegenden Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg ist das St. Marien-Krankenhaus Siegen im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen mit 429 Planbetten anerkannt. Mit insgesamt elf Kliniken und zwei Instituten zählen wir zu den bedeutenden Klinikbetreibern in Südwestfalen und leisten neben der gehobenen Grund- und Regelversorgung als Anbieter überregional ausgerichteter Leistungsschwerpunkte einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Schwerpunktversorgung der Region. Demzufolge fokussieren wir uns neben der Behandlung von weit verbreiteten Krankheitsbildern auf spezialisierte Behandlungsschwerpunkte, wie beispielsweise die Herz- und Gefäßmedizin, Gelenkserkrankungen sowie onkologische Erkrankungen u.a. auch über die hierfür vorgehaltene Hämato-/Onkologie und Radio-Onkologie und koordiniert durch unser Onkologisches Zentrum Südwestfalen. So werden jährlich rund 40.000 ambulante und mehr als 20.000 stationäre Patienten im St. Marien-Krankenhaus Siegen behandelt. Zur stetigen Verbesserung unserer Leistungen erfolgt eine enge Anbindung des St. Marien-Krankenhauses an die weiteren Einrichtungen des Konzerns, insbesondere an die Fach- und Hausarztpraxen der Marien Ambulant gGmbH, die Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Marien Pflege gGmbH sowie an das ambulante Therapie- und Rehabilitationszentrum der Marien Aktiv gGmbH. Durch diese integrierte Form der Gesundheitsversorgung erreichen unsere Einrichtungen die übergeordnete Zielsetzung, qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen für unsere Patienten, Bewohner und Gäste mit einem hohen Maß an Wirtschaftlichkeit zu verbinden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen: Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommt die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022, wo das BIP trotz Pandemiegeschehen noch um + 1,8 % gestiegen war, ist das preis- wie kalenderbereinigte BIP nach den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um - 0,3 % gesunken. 1 Kalenderbereinigt schrumpfte das BIP um - 0,1 %. 2 Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, fällt das BIP 2023 um 0,7 % stärker aus. 3 Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war 2023 wie bereits im Vorjahr vor allem auf das Finanzierungsdefizit des Bundes (79,0 Mrd. €) zurückzuführen. Auslaufende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise sorgten für eine starke Verringerung gegenüber 2022 um 45,3 Mrd. €. Rückläufige Transfers des Bundes bei gleichzeitig anhaltenden finanziellen Belastungen zur Versorgung von Schutzsuchenden trugen dazu bei, dass im Jahr 2023 auch die Länder (6,4 Mrd. €) und Gemeinden (12,1 Mrd. €) Finanzierungsdefizite aufwiesen. Diese beiden staatlichen Teilsektoren hatten im Jahr 2022 noch Überschüsse erzielt. Die Sozialversicherungen (10,0 Mrd. €) konnten im Jahr 2023 einen leichten Anstieg des Finanzierungsüberschusses verzeichnen. 4 Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 bei 87,4 Mrd. €. Das Defizit blieb damit hoch, verringerte sich im Vorjahresvergleich jedoch um 9,5 Mrd. €, da die Einnahmen des Staates mit + 4,4 % auf 1.901,8 Mrd. € stärker stiegen als die Ausgaben mit + 3,7 % auf 1989,2 Mrd. €. Der insgesamt moderate Anstieg der Einnahmen im Jahr 2023 begründete sich insbesondere mit den leicht gestiegenen Steuereinnahmen um 0,7 %. Dies lag neben der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch an umfangreichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Hierzu zählten unter anderem Entlastungen in Form des Inflationsausgleichsgesetzes, Inflationsausgleichsprämien, der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Gas von 19 % auf 7 % und der Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bei Speisen in der Gastronomie bis Ende des Jahres 2023. 5 Zum Anstieg der staatlichen Ausgaben trugen 2023 insbesondere die monetären Sozialleistungen bei, die aufgrund von Mehrausgaben beim neu eingeführten Bürgergeld und der gesetzlichen Rente um 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr zunahmen. Unter dem Einfluss höherer Tarifabschlüsse und steuerfreier Inflationsausgleichsprämien stiegen die Arbeitnehmerentgelte im Vorjahresvergleich um 6,3 %. Die Zinsausgaben des Staats stiegen gegenüber 2022 um 36,2 %. Das Auslaufen verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise führte dagegen zu einem Rückgang der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Subventionen um 5,2 %. Diese blieben allerdings beispielsweise aufgrund der bis Jahresende geltenden Gas- und Strompreisbremse sowie der damit in Verbindung stehenden Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf einem hohen Niveau (66,3 Mrd. €). 6
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html,
Stand: 16.07.2024
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_067_813.html,
Stand: 16.07.2024
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_067_813.html,
Stand: 16.07.2024
Branchenspezifische Rahmenbedingungen: Landesbasisfallwert NRW Der Landesbasisfallwert (inkl. Ausgleiche) für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen hat sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 um + 4,4 % bzw. 169,15 € auf 3.994,43 € erhöht. 7 Aktuelle Studie zur wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser Mit rund 140 Mrd. € Jahresumsatz sind die deutschen Krankenhäuser ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Wachstumsmarkt Gesundheitswesen. 8 Allein in Nordrhein-Westfalen mit 335 Krankenhäusern sind mehr als 290.000 Menschen beschäftigt. 9 Damit zählen die Krankenhäuser in vielen Regionen oftmals zu den größten Arbeitgebern. Dennoch spitzt sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiterhin zu. Laut dem aktuellen Krankenhaus Rating Report 2024 hat sich, nach einem guten Geschäftsjahr 2020, die wirtschaftliche Lage der deutschen Krankenhäuser nach 2021 auch in 2022 wieder verschlechtert. Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser sowie inflationsbedingt steigende Kosten. Die stationäre Fallzahl nahm im Jahr 2023 um etwa 2,3 % zu. 2022 hatte sie bereits um etwa 0,8 % zugenommen, nachdem sie im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie außerordentlich stark um 13,5 % gesunken und auch im zweiten Pandemiejahr 2021 leicht um 0,3 %zurückgegangen war. Im Geschäftsjahr 2022 befanden sich 10 % (Vorjahr: 11 %) der Krankenhäuser im "roten" Bereich erhöhter Insolvenzgefahr, 20 % (Vorjahr: 16 %) im "gelben" und 70 % (Vorjahr: 73 % im "grünen" Bereich. Die Ertragslage war 2022 ähnlich wie im Vorjahr: etwa 30 % (Vorjahr: 32 %) der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Im Jahr 2022 betrug das durchschnittliche Jahresergebnis 0,6 % der Erlöse, im Jahr zuvor waren es 0,8 %, 2020 noch 1,6 %. Die Ertragslage hat sich im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bei allen Trägerformen verschlechtert. Die Investitionsfördermittel der Bundesländer beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 3,55 Mrd. € (+ 8 % ggü. dem Vorjahr). Bezogen auf die gesamten Krankenhauserlöse entspricht dies einem Anteil von 3,4 %
7
https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Krankenhaus/Verwaltung/Landesbasisfallwerte/lbfw_2023.pdf,
Stand: 24.07.2024
(Vorjahr: 3,2 %). Um die Unternehmenssubstanz zu erhalten und weiterzuentwickeln sollten jedoch jährlich mindestens 7 % der Erlöse in Investitionen fließen. Der jährliche förderfähige Investitionsbedarf der Plankrankenhäuser zum Substanzerhalt dürfte sich demnach auf mindestens 5,9 Mrd. € belaufen. Krankenhäuser können diese investive Lücke nur zum Teil aus eigener Kraft schließen, sodass es unweigerlich zu einem Substanzverzehr kommt, der auch in den Bilanzen deutlich sichtbar wird. Bezogen auf die Erlöse sank das Sachanlagevermögen in Westdeutschland zwischen 2007 und 2022 um fast 15 %, in Ostdeutschland sogar um 42 %. Eine Auswertung vorliegender Jahresabschlüsse aus den Jahren 2007 bis 2022 zeigt zeitstabile Muster: Kliniken in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft schneiden beim Rating und der Ertragslage signifikant besser ab als öffentlich-rechtliche Kliniken. Eine Ausnahme sind öffentlich-rechtliche Kliniken in ärmeren Kreisen. Sie schneiden deutlich besser ab als solche in reichen Kreisen. Das könnte andeuten, dass die fehlende Aussicht auf die Subventionierung durch ärmere kommunale Träger ein effizienteres Vorgehen erzwingt. Ein deutlich besseres Rating und eine bessere Ertragslage hatten außerdem größere Kliniken, Häuser in Klinikketten, Krankenhäuser mit einem mittleren und hohen Spezialisierungsgrad sowie Einrichtungen mit einem hohen Casemixindex. 10 2.2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist in Anbetracht der zunehmend schwieriger werdenden ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Gesundheitsbranche, insbesondere im Krankenhaussektor, und des gegenüber den Vorjahren rückläufigen des Jahresergebnisses und des damit insgesamt negativen Jahresergebnisses der Gesellschaft als branchendurchschnittlich zu bewerten. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH beendet das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 3.929 T€ und damit rund - 1.373 T€ unterhalb des Planansatzes. Das St. Marien-Krankenhaus Siegen unterschreitet dabei das geplante Jahresergebnis i. H. v. - 3.931 T€ um - 954 T€; Einzelheiten zur Ertrags- und Aufwandsentwicklung im stationären Bereich sind dabei den nachfolgenden Absätzen und Kapiteln zu entnehmen. Der Immobilienfonds unterschreitet das geplante Jahresergebnis i. H. v. 231 T€ aufgrund von gegenüber dem Planansatz deutlich steigenden Aufwendungen für Bezogene Leistungen im Rahmen eines geplanten Neubauprojektes um - 448 T€. Der Allgemeine Fonds hingegen überschreitet den Planansatz i. H. v. 1.145 T€ um + 28 T€. Das Hospiz beendet das Berichtsjahr, analog den Vorjahren aufgrund der Defizitabdeckung durch die Katholische Sozialstiftung Siegen-Wittgenstein, mit einem planmäßig ausgeglichenen Jahresergebnis i. H. v. 0 T€. Leistungsentwicklung An den positiven Trend der stationären Leistungsentwicklung der "Vor-Corona-Jahre" des St. Marien- Krankenhaus Siegen konnte im Berichtsjahr auf Grund der deutlich rückläufigen Corona-Pandemie wieder angeknüpft werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden dabei 18.917 (+ 5,6 % ggü. Vorjahr) stationäre Patienten (inkl. Überlieger) behandelt und ein Leistungsvolumen von 18.179 (+ 4,7 % ggü. Vorjahr) Case-Mix- Punkten nach der a-DRG-Systematik erzielt. Die mittlere ökonomische Fallschwere (CMI nach aDRG-Systematik) liegt demnach mit 0,961 nahezu unverändert auf dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 0,969). Demnach konnten die geplanten Fallzahlen von 19.263 und geplanten Bewertungsrelationen von 18.490 für das Jahr 2023 nicht in Gänze erreicht werden. Entgeltverhandlung Im Mai 2023 konnte für das St. Marien-Krankenhaus Siegen mit den Krankenkassen eine zufriedenstellende Einigung für das Budgetjahr 2023 erzielt werden. Die Vereinbarung 2023 wurde nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit Wirkung zum 01.10.2023 zahlungswirksam umgesetzt. Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe Der Geschäftsverlauf der Marien Gesellschaft Siegen wurde im Jahr 2023 maßgeblich von den vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung der Anschlussfähigkeit an den GFO-Verbund im Folgejahr 2024 beeinflusst. Dafür haben die Aufsichtsgremien beider Trägergesellschaften im Jahr 2023 eine vorbereitende Absichtserklärung (Letter of Intent) für einen gemeinsamen Verbund beschlossen. Ziel ist es, vor dem Hintergrund veränderter gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen, gemeinsam eine qualitativ hochwertige medizinisch-pflegerische Versorgung für die Menschen in der Region Südwestfalen zu sichern und zugleich die christlich geprägte Gesundheitsversorgung zu erhalten. Kern des Anschlussprozesses ist dabei die Aufnahme der GFO als Mehrheitsgesellschafter der Marien Gesellschaft Siegen. Hinsichtlich weiterer Ausführungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Chancenbericht. KH-Planung NRW Den Prozess der Krankenhausplanung NRW haben wir von Beginn an intensiv begleitet, da die Planungsergebnisse unmittelbar strategische Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb und die Weiterentwicklung des St. Marien-Krankenhauses Siegen haben. Bis Ende November 2022 hatten die Krankenhäuser in NRW die Möglichkeit Ihre gemäß den gesetzlichen Regelungen umfangreichen Antragsunterlagen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) einzureichen. Die Krankenkassen hatten im Anschluss bis Anfang des Jahres 2023 Zeit, die seitens der Krankenhäuser eingereichten Informationen und Nachweise inhaltlich zu prüfen. Das sich unmittelbar anschließende Verhandlungsverfahren zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen wurde fristgerecht im April 2023 beendet. Die Leitung des Verfahrens ging mit Abgabe dieser ersten Sondierungsergebnisse zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen an die Bezirksregierung Arnsberg über. Die Bezirksregierung hat bis Jahresende 2023 die seitens der Krankenhäuser getätigten Aussagen erneut verifiziert, die Verhandlungsergebnisse zwischen den Vertragsparteien ausgewertet, ergänzende Gespräche mit den Trägern geführt und schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen. Das abschließende Votum hat die Bezirksregierung Anfang 2024 an das MAGS übergeben. Das MAGS wird das Planungsverfahren aller Voraussicht nach fristgerecht bis Ende 2024 durch die Erteilung von neuen Feststellungsbescheiden zum Abschluss bringen. Portalpraxis In Zusammenarbeit mit der KVWL wurde im März 2023 die einzige Portalpraxis in der Stadt Siegen in den Räumlichkeiten des St. Marien-Krankenhauses eröffnet. Seitdem gibt es einen gemeinsamen Empfangstresen für alle Patienten, die wegen eines Notfalls ins St. Marien-Krankenhaus kommen. Dort erfolgt eine erste Einschätzung der Beschwerden und eine Entscheidung darüber, ob eine ambulante Behandlung durch den diensthabenden Arzt der KVWL erforderlich ist, die Zentrale Notaufnahme des St. Marien-Krankenhauses eingebunden werden muss oder der Patient an einen Haus- oder Facharzt verwiesen werden kann. Durch die Portalpraxis werden vor allem vulnerable Gruppen (ältere, besonders kranke und auf Hilfe angewiesene Menschen) optimal versorgt. Investitionen Auch im Geschäftsjahr 2023 ist es der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH gelungen in medizintechnische und bauliche Infrastruktur zu investieren, um dem schleichenden Substanzverzehr entgegenzuwirken und dem Versorgungsauftrag im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung weiterhin gerecht zu werden. Gemäß unserem Investitionsplan konnten dabei zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und initiiert werden. Die größte Investitionsmaßnahme stellt dabei die unterjährige Erneuerung von zwei Herzkatheterlaboren im St. Marien-Krankenhaus Siegen dar. Die Erneuerung der Herzkatheterlabore dauerte insgesamt ein halbes Jahr, wobei die Verfügbarkeit von Herzkatheteruntersuchungen durch das dritte Labor und die zeitlich versetzte Inbetriebnahme im St. Marien-Krankenhaus durchgehend gewährleistet war. Der Austausch des dritten Herzkathetermessplatzes wurde im Jahr 2023 begonnen und gegen Mitte 2024 abgeschlossen. Marien Hospiz - Louise von Marillac Das Marien Hospiz ist der jüngste Unternehmensbereich der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH. Nach dem Umbau des ehemaligen Klarissenklosters auf der Eremitage eröffnete das Hospiz - Louise von Marillac im Mai 2018. Mit dem Hospiz, das über acht stationäre Plätze verfügt, wird dem stetig wachsenden Bedarf an regionalen Hospizplätzen Rechnung getragen. Diese Entwicklung spiegelt sich - auch während der Corona-Pandemie - in der ununterbrochenen Nachfrage unseres Platzangebotes wider. Da ein stationäres Hospiz unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend betrieben werden kann, müssen sowohl Teile der Investitionskosten als auch der laufenden Betriebskosten jährlich mit einem gesicherten Spendenaufkommen gedeckt werden. Der Zuspruch und die Spendenbereitschaft insbesondere der ortsansässigen Bevölkerung befinden sich weiterhin auf einem hohen Niveau, sodass der gesetzlich vorgeschriebene Jahresfehlbetrag des Hospizes ausgeglichen werden konnte. Gegen Ende des Jahres 2023 ist es zudem gelungen, sich mit den örtlichen Sozialleistungsträgern auf einen neuen abzurechenden Bedarfssatz ab dem 01.01.2024 mit einer Laufzeit von weiteren 12 Monaten zu verständigen. 2.3. Lage der Gesellschaft Aufwands- und Ertragslage: Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH beendet das Geschäftsjahr 2023 mit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.929 T€ (Vorjahr - 1.598 T€). Im Geschäftsjahr wurden dabei Umsatzerlöse von 171.081 T€ (Vorjahr 158.164 T€) erreicht. Der Wegfall der corona-bedingten Freihaltepauschalen des Vorjahres (5.475 T€) konnte im Geschäftsjahr 2023 vollständig durch die positive Entwicklung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr 2022 wegen steigender stationärer Leistungskennzahlen (Fallzahl, Case-Mix und Pflegeerlös) kompensiert werden. Darüber hinaus sind die Erträge aus der ambulanten Abgabe von Medikamenten sowie der Erträge aus Versorgungsverträgen mit Fremdapotheken, die Erlöse aus Wahlleistungen und die Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses deutlich gestiegen. Im Berichtsjahr wird das Ergebnis durch die Veränderung des Bestandes an unfertigen Leistungen in geringem Maße negativ beeinflusst (- 45 T€). Damit befanden sich zum Jahreswechsel 2023/2024 weniger Patienten als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in stationärer Behandlung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken gegenüber dem Vorjahr um - 746 T€ auf 14.662 T€. Im Bereich der öffentlichen Mittel steigen einerseits die zugeflossenen Mittel für Baupauschale und Pauschale Fördermittel gegenüber dem Vorjahr um 35,4 % auf 3.579 T€ an. Andererseits sinken die öffentlichen Mittel für die Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds um 3.307 T€, da bereits im Jahr 2022 erhaltene Zuwendungsbescheide entsprechend GuV-neutral abgebildet wurden. Darüber sind im Geschäftsjahr öffentliche Mittel für Energieeffizienz- und Notstrommaßnahmen sowie für direkte und indirekte Energiepreishilfen i. H. v. 4.119 T€ (Vorjahr: 197 T€) enthalten. Die Erstattungen der Krankenkassen reduzieren sich gegen- über dem Vorjahr zudem um 514 T€ auf 1.152 T€. Zusammenfassend ist die Betriebsleistung, welche im Jahr 2023 außerordentliche gesetzliche Energiehilfen i. H. v. 2.265 T€ beinhaltet, um 13.508 T€ bzw. 8,2 % und damit deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Betriebsleistung liegt dabei 4,4 % über dem Planansatz 2023. Auf der Aufwandsseite steigt der Materialbedarf gegenüber dem Vorjahr 2022 um 10.035 T€ bzw. 15,7 % von 63.966 T€ auf 74.001 T€. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe steigen, insbesondere in Analogie zur stationären Leistungsentwicklung und der Ertragssituation der Apotheke, im Berichtszeitraum deutlich um 20,1 % bzw. 10.042 T€. Dem stehen nahezu unveränderte Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 13.889 T€ (Vorjahr: 13.897 T€) gegenüber. Rückläufige Aufwendungen für Laborfremdleistungen werden infolge der im Berichtsjahr insgesamt deutlich rückläufigen Corona-Pandemie durch Preis- und Mengensteigerungen im Bereich der externen Speisenversorgung sowie Wäsche- und Flächenreinigung kompensiert. Der Materialaufwand liegt in Analogie zur stationären Leistungsentwicklung und der Ertragssituation der Apotheke rund 8,7 % über dem Budget für 2023. Der Personalaufwand summiert sich inklusive Personalnebenkosten auf 84.484 T€ und liegt damit um 4,9 % höher als das Vorjahresniveau. Bereinigt um die unter den Umsatzerlösen dargestellte veränderte Buchungssystematik beträgt die Steigerung der Personalkosten rund 2,1 %. Die Anzahl der Vollkräfte steigt in der Dienstart des Pflegedienstes, insgesamt beläuft sich die Erhöhung auf 4,1 VK bzw. 0,4 %. Im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt sind in der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH mit 1.512 Köpfen rund 3,4 % Arbeitnehmer mehr beschäftigt; diese Entwicklung ist ebenfalls auf die Dienstart Pflegedienst zurückzuführen. Angesichts der gegenüber dem Vorjahr nahezu konstanten Zahl an Beschäftigungsverhältnissen ist ein Anstieg der Personalkosten im Wesentlichen auf die Auswirkungen des Abschlusses der letzten AVR-Tarifrunde und die damit insbesondere verbundene Auszahlung der ersten Tranche der Inflationsausgleichsprämie i. H. v. 1.500 € je Beschäftigen nach Anlage 1c AVR zurückzuführen (rund 1.450 T€). Der Personalaufwand liegt mit rund 3,8 % über dem Budget für 2023. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % auf 23.648 T€. Analog zum Vorjahr wurde im Berichtsjahr eine Forderungsverzichts-Vereinbarung zwischen der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, 100 % Muttergesellschaft, und der Marien Ambulant gGmbH über einen Teilbetrag der Forderung aus Cash-Pooling seitens der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH in Höhe von 500 T€ (Vorjahr: 2.850 T€) getroffen. In dieser Höhe erfolgt eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Marien Ambulant gGmbH gem. § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB. Die Aufwendungen für Instandhaltung von Gebäuden und langfristigen Anlagegütern sinken gegenüber dem Vorjahr um 7,3 % auf 1.902 T€. Darüber hinaus werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Zuführung von Rückstellungen für gesetzliche Brandschutzmaßnahmen im St. Marien-Krankenhaus Siegen i. H. v. 983 T€ belastet. Auf Grund des zuvor ausgeführten Sondereffektes überschreiten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen den Planansatz 2023 deutlich. Zusammenfassend sind die Aufwendungen für die Betriebsleistung um 13.508 T€ bzw. 8,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Aufwendungen für die Betriebsleistung liegen dabei rund 8,6 % über dem Planansatz 2023. Das Betriebsergebnis 2023 (EBITDA) befindet sich auf Grund der im Geschäftsjahr insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen mit 1.095 T€ unterhalb des Vorjahresbetriebsergebnis in Höhe von 4.318 T€ und deutlich unter dem Planansatz für das Jahr 2023. Das Betriebsergebnis enthält analog den Vorjahren einen positiven Ergebnisbetrag, der durch die im Krankenhaus betriebene Apotheke erwirtschaftet wird. Unter Berücksichtigung eines Betriebsergebnisses EBITDA von 1.095 T€, eines investiven Ergebnisses von - 3.939 T€ und eines Finanzergebnisses mit Steuern von - 1.085 T€, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 3.929 T€, der einerseits deutlich unter dem Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von - 1.598 T€ und andererseits deutlich unter dem im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2023 erwarteten Jahresfehlbetrag liegt. Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren haben sich wie folgt entwickelt:
Vermögenslage: Die Vermögenslage der Gesellschaft ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen. Die Bilanzsumme sinkt gegenüber dem Vorjahr um 414 T€ auf 147.025 T€. Das Anlagevermögen steigt im Berichtsjahr um 425 T€ auf 97.730 T€ (+ 0,44 %). Insgesamt verändert sich die Anlagenintensität im Geschäftsjahr von 66,0 % um + 0,5 Prozentpunkte und damit nur unwesentlich auf 66,5 %. Der Anlagendeckungsgrad I beträgt 38,4 % (Vorjahr: 42,6 %) und der Anlagendeckungsgrad II beträgt 131,50 % (Vorjahr: 132,7 %) im Ifd. Geschäftsjahr. Die fristenkongruente Finanzierung ist damit gegeben. Das Umlaufvermögen fällt zum Bilanzstichtag um 814 T€ bzw. 1,6 % auf 48.632 T€. Dabei verändert sich das Vorratsvermögen gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich um 0,39 % auf 7.218 T€. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung steigen zum Bilanzstichtag auf Grund der positiven unterjährigen Leistungsentwicklung im Krankenhaus um 3.034 T€ auf 20.424 T€ an. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr auf Grund von mit den Krankenkassen geeinigten Ausgleichstatbeständen für Vorjahre, insbesondere im Bereich des Pflegebudgets, um - 4.597 T€ auf 4.352 T€. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.373 T€ bzw. 13,3 % auf 11.672 T€ insgesamt positiv entwickelt. Diese Entwicklung lässt sich dabei maßgeblich auf im Berichtsjahr zugeflossene, noch nicht verwendete Landesfördermittel zurückführen. Das Nettoumlaufvermögen beträgt 29.158 T€ vermindert um die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 6.342 T€; zzgl. der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen in Höhe von 2.059 T€ ergibt sich eine kurzfristige Liquidität von 24.875 T€. Diese reicht aus, um den betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf von 15.251 T€ für 1,6 Monate zu decken. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2023 auf rund 37.478 T€. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang in Höhe des Jahresfehlbetrages 2023 um 3.929 T€. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,5 % und sinkt gegenüber dem Vorjahr auf Grund des negatives Geschäftsverlaufes um 2,6 Prozentpunkte. Das Eigenkapital inklusive Sonderposten, welche einen eigenkapitalähnlichen Charakter aufweisen, hat einen gegenüber den Vorjahren konstanten Anteil von 42,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 44,4 %). Demzufolge betragen die Fremdkapitalquoten 74,5 % (exkl. Sonderposten) bzw. 57,2 % (inkl. Sonderposten). Insgesamt ist der Eigenkapitalanteil des Unternehmens im branchenweiten Vergleich weiterhin zufriedenstellend, sodass ausreichend Handlungsspielraum für künftige Investitionen und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft gegeben ist. Die Sonderposten steigen im Berichtsjahr im Wesentlichen auf Grund der zweckentsprechenden Verwendung von öffentlichen Mitteln des Landes NRW für Notstrom- und Energieeffizienzmaßnahmen um 1.374 T€ auf 25.419 T€ an. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 9.001 T€ und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 246 T€ erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Zuführung von Rückstelllungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus anhängigen Verfahren der Vorjahre und gesetzliche Auflagen im Bereich des Brandschutzes im St. Marien-Krankenhaus zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sinken im Berichtsjahr auf Grund planmäßiger und stets fristgerechter Tilgung um 5,5 % auf 33.905 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen steigen auf Grund von konzern-internen Cash-Pool-Vereinbarungen zu den Tochtergesellschaften um 2.299 T€ auf 12.458 T€ an. Analog zu den im Berichtsjahr auf der Aktivseite steigenden Bankbeständen infolge von öffentlichen Fördermittelzuflüssen steigen auf der Passivseite die Verbindlichkeiten für die zum Bilanzstichtag noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel um 1.623 T€ auf 10.378 T€. Bereinigt um einen bilanziellen Sondereffekt (Rückstellungszuführung im Krankenhaus i. H. v. rund 1.500 T€) ist die Ergebnisentwicklung der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf Wirtschaftsplanniveau. Trotz des negativen Jahresergebnisses sehen wir uns bei insgesamt erschwerten Rahmenbedingungen der Branche, insbesondere im St. Marien-Krankenhaus Siegen, weiterhin gut aufgestellt. Die deutlich positive Leistungserbringung gegenüber dem Vorjahr (+ 4,7 % Bewertungsrelationen) lässt uns zuversichtlich auf die im Jahr 2024 anstehende NRW-Krankenhausplanung und die damit verbundenen strategischen Auswirkungen für die kommenden Jahre blicken. Die langfristige Unternehmensstrategie der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH als sektorübergreifendes integriertes Gesundheitsunternehmen der Region - auch im Sinne einer wirtschaftlichen Risikoallokation - gilt es analog den Vorjahren konsequent fortzusetzen. Finanzlage: Die Gesellschaft hat einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 3.426 T€ erwirtschaftet. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert trotz eines um - 2.331 T€ gesunkenen Jahresergebnisses im Wesentlichen aus der Umsetzung der Entgeltvereinbarung 2023 und der Vereinnahmung der Pflegebudgetforderungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt - 6.919 T€ und ist damit um 2.017 T€ höher als im Vorjahr. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen (- 3.459 T€ niedriger als im Vorjahr) und Auszahlungen für Darlehen an verbundenen Unternehmen (905 T€ höher als im Vorjahr). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich unter Berücksichtigung gezahlter Zinsen in Höhe von 950 T€ auf 4.297 T€ und enthält Einzahlungen aus Fördermitteln und Investitionszuschüssen in Höhe von 5.464 T€. Die Darlehenstilgungen übersteigen die Darlehensaufnahmen gegenüber Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr um 217 T€. Insgesamt betragen die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds damit 804 T€. Zusammen mit dem Finanzmittelfonds am Anfang der Periode in Höhe von 6.938 T€ (inkl. kurzfristiger Cash- Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 3.361 T€) ergibt sich ein Finanzmittelfonds in Höhe von 7.742 T€. Um die langfristige Finanzierung der Gesellschaft zu gewährleisten, wurden im Geschäftsjahr kurzfristige Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in ein langfristiges Darlehen umgewandelt. Dieses valutiert zum Bilanzstichtag mit 3.500 T€. Im Gegenzug haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash-Poolings von 3.931 T€ auf 431 T€ verringert. Somit ergibt sich ein finaler Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 11.242 T€. Der Finanzmittelfonds der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH setzt sich aus Kassenguthaben in Höhe von 7 T€, aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 11.666 T€ sowie Cash-Pooling-Verbindlichkeiten in Höhe von 431 T€ zusammen. Ferner beinhaltet der Finanzmittelfonds noch nicht zweckentsprechend verwendete Pauschale Fördermittel nach § 18. Abs. 1 KHGG NRW in Höhe von 6.944 T€, noch nicht verwendete Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm Krankenhäuser 2021 in Höhe von 890 T€, in 2024 zurückgezahlte Mittel für die Förderung der Notstromversorgung von 130 T€ sowie für fremde Dritte verwahrte Kaution in Höhe 641 T€. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war aufgrund der Cash-Pooling- Vereinbarungen mit den verbundenen Unternehmen gewährleistet. Die freien Kreditlinien bei Kreditinstituten betragen gegenüber den Vorjahren unverändert 3.000 T€, wobei der mögliche kurzfristige Kredit am Stichtag nicht in Anspruch genommen wurde. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Wirtschafts- und Leistungsplanung 2024 Wir gehen auf Grund des durch den Verwaltungsrat im März 2024 genehmigten Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2024 davon aus, in der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH auf Grund der steigenden Leistungsprognosen im St. Marien-Krankenhaus und von zugleich initiierten Konsolidierungsprozessen im Personal- und Sachkostenbereich (3.500 T€) ein positives Jahresergebnis über dem Niveau des Geschäftsjahres 2023 zu erzielen (WP 2024: 568 T€). Demnach rechnen wir damit an das Vor-Corona-Niveau der krankenhausspezifischen Leistungsindikatoren (Bewertungsrelationen i. H. v. 18.879) im St. Marien-Krankenhaus Siegen wieder anknüpfen zu können. In unseren Planungen wird daher eine gegenüber dem Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2023 um rund + 11,90 % steigende Betriebsleistung in Verbindung mit steigenden Personalkosten (+ 10,1 %) und steigenden Materialaufwendungen (+ 11,0 %) zu einem in der Planung insgesamt steigenden Betriebs- und Jahresergebnis führen. Insgesamt ist festzuhalten, dass neben der ambitionierten Leistungsentwicklung der tatsächliche Umsetzungsgrad der Einsparungsmaßnahmen im Personal- und Sachkostenbereich maßgeblich für die Erreichung eines positives Jahresergebnisses sein werden. Auf Basis der am Erstellungszeitpunkt vorliegenden Hochrechnungen geht die Geschäftsführung davon aus, dass zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahresergebnis 2023 eintreffen, jedoch das geplante Ergebnis nicht gänzlich erreicht werden wird. Die aktuelle Prognose für das Jahr 2024 befindet sich auf dem Ergebnisniveau des Geschäftsjahres 2022 von rd. -1.598 T€. Finanzlage Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2024 geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aufgrund der Einbindung das konzernweite Cash-Pooling für das Geschäftsjahr 2024 und 2025 sichergestellt ist. Hieraus abgeleitet wird mit einer weiteren Inanspruchnahme der Cash-Pooling-Verbindlichkeiten in Höhe von zusätzlich 1.300 T€ für beide Jahre geplant. Preiseffekt / Landesbasisfallwert 2024 Der für das Jahr 2024 auf nordrhein-westfälischer Landesebene vereinbarte Basisfallwert beträgt 4.206,00 € (im Vorjahr 3.994,43 €). 11 Dies entspricht lediglich einer Steigerung von 211,57 € bzw. + 5,3 % im Vergleich zum Vorjahr 2023. Das gesetzliche Finanzierungssystem und die ansonsten üblichen Anpassungsmechanismen im Bereich der stationären Krankenhausversorgung sind nicht für Extremsituationen der vergangenen Jahre (Nachwirkungen der Pandemie, die kriegsbedingten Kostensteigerungen, die Inflationsentwicklung und auch die hohen Tarifsteigerungen) ausgelegt. Um die Kostensteigerungen der vergangenen beiden Jahre im Finanzierungssystem aufzufangen, müsste der Landesbasisfallwert ab 2024 - zusätzlich zur jährlich vereinbarten Anhebung - um vier Prozentpunkte steigen. 12 Die wirtschaftliche Entwicklung der Krankenhäuser wird in den kommenden Jahren daher maßgeblich davon beeinflusst werden, inwieweit die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Krankenhauslandesgesellschaften, den ordnungspolitischen Rahmen der Rechtssystematik und Berechnung der Landesbasisfallwerte anzupassen, umgesetzt werden. Krankenhausentgeltverhandlung Die Entgeltverhandlung mit den Sozialleistungsträgern für das St. Marien-Krankenhaus Siegen für das Budgetjahr 2024 findet in der ersten Jahreshälfte 2024 statt. Um eine exzellente medizinisch-pflegerische Versorgung, innovative Therapieformen und den Ausbau unserer Kapazitäten weiterhin zu gewährleisten, sind die Entgeltverhandlungen für uns nach wie vor von hoher strategischer Bedeutung. Wir erwarten jedoch aufgrund der erstmals nach den Corona-Jahren wieder anstehenden Verhandlung von Mengeneffekten (Fixkostendegressionsabschlag bzw. Mehrerlösausgleich) eine inhaltlich schwierige Verhandlungsrunde. Eine unterjährige Umsetzung wird auf Grund des Verhandlungstermins aller Voraussicht nach in den Sommermonaten möglich sein. Mit relevanten positiven wie negativen Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung im Krankenhausbereich ist jedoch nicht zu rechnen, da insbesondere der Ausgleich für Pflegepersonalkosten der Vorjahre bereits in den vergangenen Verhandlungen sukzessive umgesetzt wurde. Die gemäß § 415 SGB V zunächst bis 31. Dezember 2024 verlängerte Rechnungsfrist der Kostenträger (5 Tage) wird aller Voraussicht nach auch im Folgejahr 2025 gelten. Krankenhausplanung NRW In einem über zweijährigen Prozess hat das MAGS gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), den Krankenkassen, den Ärztekammern und weiteren Partnern im Landesauschuss einen neuen Krankenhausplan erarbeitet. Er soll eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Krankenhausversorgung gewährleisten. Für Krankenhäuser sollen zukünftig leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierte Kriterien gelten - Versorgungsaufträge sollen nach dem tatsächlichen Bedarf und nach differenzierten Qualitätskriterien, welche die Krankenhäuser zu erfüllen haben, vergeben werden. So ist zukünftig nicht mehr die Zahl der aufgestellten Betten von planerischer Bedeutung, sondern die Zahl der Behandlungsfälle pro Jahr. Ebenso ist künftig nicht mehr die Fachabteilung von planerischer Bedeutung. Vielmehr werden die medizinischen Angebote in 32 Bereiche kategorisiert, die wiederum in 64 Leistungsgruppen ausdifferenziert sind.
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https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/landesbasisfallwerte/_jcr_content/par/down-load_180935136/file.res/LBFW_2024.pdf,
Stand: 31.07.2024
Das zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes öffentlich einsehbare Votum des MAGS bestätigt dabei die seit vielen Jahren bestehende Schwerpunktbildung des St. Marien-Krankenhaus Siegen (Endoprothetik, Onkologie, Viszeral- und Tumorchirurgie, Herzmedizin) ausdrücklich. Insgesamt wird mit einer deutlichen Fallzahl- und Case-Mix-Steigerung infolge der Krankenhausplanung NRW und der damit verbundenen medizinischen Spezialisierung gerechnet. Ein Abschluss der Planungsrunde wird Ende 2024 erwartet, sodass von einem Inkrafttreten der behördlichen Feststellungsbescheide zum 01.01.2025 ausgegangen wird. Risikobericht Nachfolgend sind die Risiken und Chancen absteigend nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angegeben. Risikobewertung Die Gesundheit und das Wohl der uns anvertrauten Menschen sind unsere höchste Verpflichtung. Somit legen wir hohe Maßstäbe an den Umgang mit Risiken und deren Minimierung. Dabei fühlen sich die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden unserer Einrichtungen an unserem christlichen Leitbild orientiert zum ethischen Handeln in besonderem Maße verpflichtet. Ethische Orientierung und wirtschaftliches Handeln schließen sich unseres Erachtens jedoch nicht aus, sondern ergänzen sich vielmehr. Die nachfolgend aufgeführten potenziellen Risiken konnten für das Jahr 2024 identifiziert werden. In erforderlichen Fällen wurde den Risiken durch die Bildung einer entsprechenden Rückstellung adäquat Rechnung getragen. Tarifsteigerungen Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH unterliegt den AVR-Vergütungsrichtlinien. Für das Jahr 2023 wurde im Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 € beschlossen, welche zu gleichen Teilen im Juni 2023 (1.500 €) und Juni 2024 (1.500 €) zur Auszahlung gebracht wird. Die übrigen Beschlüsse der Tarifrunde 2023 (Erhöhung Tabellenentgelte, Zulagen, Ausbildungsentgelte, etc.) treten dabei zum 01.03.2024 in Kraft und haben - in Anlehnung an den TVÖD - eine Laufzeit bis 31.12.2024. Die Tarifverträge des Marburger Bundes haben eine Laufzeit bis 30.06.2024, sodass im Bereich der Ärzte für das Jahr 2024 - auch ggfs. von einer rückwirkenden Steigerung - ausgegangen werden muss. Sachkostenentwicklung Entgegen den Vorjahren mit Inflationsentwicklungen in Höhe von > 7 % beträgt der Verbrauchspreisindex zu Beginn des Jahres 2024 lediglich zwischen 2 % und 3 %. 13 Parallel stieg der Mindestlohn zum 01.01.2024 um + 3,42 % auf 12,00 € brutto/h; eine weitere Erhöhung der Lohnuntergrenze steht zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto/h (+ 3,30 %) ebenfalls bereits fest. 14 Insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich dabei unmittelbar auf die Preisgestaltung unserer externen Dienstleister im Bereich der Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Flächenreinigung aus. Finanzielle Risiken Als Gesundheitsdienstleister sind wir unter den bekannten Rahmenbedingungen tätig und werden im Besonderen durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse auf Landes- und Bundesebene geprägt. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verlust der Gemeinnützigkeit stellt ein wesentliches finanzielles Risiko dar, dem durch die strikte Einhaltung der relevanten Steuergesetze begegnet wird. Da die Marien Gesellschaft Siegen ausschließlich in Deutschland tätig ist, sind keine Währungsrisiken zu tragen. Ziel unseres Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Unternehmensleitung verfolgt dabei eine konservative Risikopolitik. Liquiditätsrisiken schließen wir durch ein konzerninternes Cash-Pooling und den regelmäßigen Austausch mit Kreditinstituten bestmöglich aus. Zur Absicherung gegen das verbleibende Liquiditätsrisiko wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldflüsse vermittelt. Weiterhin ungelöst bleibt die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Auch die ab dem Jahr 2023 zur Geltung kommende Überführung der ehemaligen Einzelfördermittel des Landes NRW i. H. v. 100 Mio. € jährlich in Pauschale Fördermittel und Baupauschale gemäß Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW führen insgesamt zu keiner Trendwende, sodass der erforderliche Investitionsbedarf weiterhin nur zum kleinen Teil durch die verfügbaren Fördermittel gedeckt werden kann. Damit besteht weiterhin die Notwendigkeit in erheblichem Umfang Eigen- und Fremdmittel aufzuwenden, um dem Versorgungsbedarf entsprechende Investitionen zur wirtschaftlichen Zukunftssicherung tätigen zu können. Außerordentliche Risiken aus Fremdfinanzierungen sind allerdings nicht zu erkennen. Dennoch wird branchenweit auf Basis vorliegender Studien und Umfragen deutlich, dass der Krankenhaussektor auf Grund der im Zeitverlauf ambivalenten und zuletzt rückläufigen Entwicklung der Jahresergebnisse für Fremdkapitalgeber zunehmend an Attraktivität verliert. Auf Grund der aktuellen Leitzinspolitik der Europäischen Zentralbank ist eine gegenüber den Vorjahren deutlich ansteigende Zinsentwicklung zu beobachten. Diese wirkt sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit und damit auf die Tragfähigkeit und Umsetzung von geplanten Bauprojekte aus. Personal Der Fachkräftemangel stellt in Verbindung mit den steigenden Erwartungen der Bewerbenden nach wie vor ein zentrales Risiko im Personalbereich dar. Eine dauerhafte Lösung dieses Problems ist auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht erkennbar. Demzufolge fällt es immer schwerer neugeschaffene oder freiwerdende Stellen mit engagiertem und hoch qualifiziertem Personal - sowohl im ärztlich-/pflegerischen als auch Verwaltungsbereich - zu besetzen. Ferner wird eine erneute Zuspitzung der Lage in den kommenden Jahren erwartet, wenn die Generation der Babyboomer das Renteneintrittsalter erreicht hat. Die Nähe zu attraktiven Ballungsräumen oder Metropolregionen wie dem Rhein-Main- und dem Ruhrgebiet verschärfen die bereits heute angespannte Lage zusätzlich. Infolgedessen sind in einem hochkompetitiven Wettbewerbsumfeld wie dem Gesundheitssektor zunehmende Charakteristika eines Arbeitnehmermarktes zu erkennen. Erschwerend kommt hinzu, dass Krankenhäuser im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 60 % und 70 % aufweisen, was sie besonders von tariflichen Entwicklungen abhängig macht. Dabei unterliegt die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH als katholisches Unternehmen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes und der AVR der Caritas.
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_290_611.html#:~:
text=Harmonisierter%20Verbraucherpreisindex%2C%20Juli%202024%3A&text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Die%20Inflationsrate%20in%20Deutschland,Verbraucherpreisindex%20(VPI)%20zum%20Vorjahresmonat,
Stand: 31.07.2024
Vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels kann ein Mangel von Mitarbeitern an Schlüsselpositionen insbesondere in der Leistungserbringung zu monetären Sanktionierungen, Erlösverlusten und damit zu einem Ergebnisrisiko führen. Beginnend mit Herbst 2024 rechnen wir auf Grund der bevorstehenden Ergebnisse der Krankenhausplanung NRW zunächst mit kurzfristigen und deutlichen Personalbewegungen, insbesondere im Ärztlichen Dienst. Gleichzeitig sehen wir jedoch auf Grund der Festlegungen der Krankenhausplanung eine Chance darin, dass sich der Wettbewerb um Mitarbeitende auf Grund des künftig klar definierten Leistungsangebotes der Kliniken langfristig reduzieren wird. Trotz der insgesamt angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt sind wir zuversichtlich, dass es der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH auch im Jahr 2024 gelingen wird, genügend Mitarbeitende für sich zu gewinnen, sodass insgesamt keine bestandsgefährdenden Personalrisiken bestehen. Chancenbericht Wachstumschancen Das Marktumfeld der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH gestaltet sich dynamisch, wodurch sich neben den dargelegten Risiken vielfältige Chancen für eine positive Entwicklung der Gesellschaft bieten. Insbesondere der demografische Wandel, welcher eine steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen bedingt, ermöglicht zusätzliche Potentiale, um weiterhin ein kontinuierliches und nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Des Weiteren ist die Antizipation von Änderungen regulatorischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen entscheidend, die einen zusätzlichen Vorsprung im Wettbewerbsumfeld bedeuten, da Krankenhäuser im DRG-Fallpauschalensystem nach wie vor verstärkt zum Wettbewerb aufgefordert werden. Ein wesentlicher strategischer Vorteil unserer Gesellschaft, welcher sich im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 erneut in hohem Maße bewährt hat, ist in der Komplexität und sektorenübergreifenden Vernetzung der Gesundheitsdienstleistungen zu sehen, die unter dem Dach des Konzerns der Marien Gesellschaft Siegen zusammengefasst sind. Gerade angesichts der unklaren wirtschaftlichen Gesamtentwicklung ist diese breite Streuung der Aktivitäten und Angebote als strategischer Vorteil - auch im Sinne einer Risikostreuung - anzusehen. Verbundanschluss GFO Die Marien Gesellschaft Siegen tritt dem GFO Verbund bei. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung haben die Aufsichtsgremien und Gesellschafter beider Trägergesellschaften dem entsprechenden Vertrag bereits zugestimmt. Die notarielle Beurkundung ist ebenfalls erfolgt. Der Vertrag sieht die Übernahme der Mehrheit der Gesellschafteranteile an der Marien Gesellschaft (51 %) durch die GFO vor und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Kartellamt hat bereits seine Zustimmung erteilt, und die von der Stiftungsaufsicht des Erzbistums Paderborn in Aussicht gestellte Genehmigung wird kurzfristig erwartet. Die Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile ist dabei mit keinerlei finanziellen Transaktionen an die GFO verbunden. In diesen Zusammenhang wird lediglich den Alt-Gesellschaftern der Marien Gesellschaft, Marien Stiftung und CURA gem. Beteiligungsgesellschaft mbH, aus den Gewinnrücklagen der Gesellschaft ein Betrag i. H. v. 2.276 T€ ausgeschüttet. Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erfolgt die Ausschüttung aus Mitteln der freien Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO. Die Ausschüttung erfolgt dabei in drei Raten, beginnend ab dem Jahr 2024. Darüber hinaus hat die Gesellschafterversammlung der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH vor dem Verbundanschluss an die GFO beschlossen, dass eine schenkweise Übertragung der Liegenschaft `Eremitage' auf die Katholische Sozialstiftung Siegen-Wittgenstein erfolgt. Ziel des Verbundanschlusses ist es, gemeinsam eine qualitativ hochwertige medizinisch-pflegerische Versorgung für die Menschen in der Region Südwestfalen und damit zugleich auch das christlich geprägte Angebot zu sichern. Bereits im November 2023 hatten die Marien Gesellschaft und die GFO mitgeteilt, dass Marien Gesellschaft Siegen sich dem GFO Verbund anschließen wird. Dazu war zunächst ein Letter of Intent mit diesem Ziel vereinbart worden. Gesundheitspolitische Entwicklungen und insbesondere Klinikreformen auf Landes- und Bundesebene waren die Triebfedern für die Entscheidung der Marien Gesellschaft, einen starken Partner zu suchen. Denn insbesondere der NRW-Krankenhausplan, der sich gerade in der Umsetzung befindet, fordert von den Trägern Leistungskonzentrationen und effizientere Angebots- und Kostenstrukturen. Dies ist nur in Kooperation und größeren Einheiten möglich. Der franziskanische GFO Verbund besteht damit nunmehr aus rund 120 Einrichtungen, in dem etwa 18.000 Mitarbeitende beschäftigt sind. Bonität Das stetige wirtschaftliche Wachstum der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ermöglicht es uns auch in Zukunft, notwendige Investitionen zu tätigen, um in der Lage zu sein, sich ergebende Chancen frühzeitig zu ergreifen. Die wesentliche Zielsetzung der Gesellschaft besteht darin, die vorhandenen medizinstrategischen Schwerpunkte im Einklang mit der neuen Landeskrankenhausplanung NRW und dem GFO-Verbundanschluss weiterzuentwickeln, um weiterhin medizintechnische Innovationen und eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau anbieten zu können. Durch ein konstant gutes Bonitätsranking unserer Hausbanken stehen uns die hierfür benötigten Darlehen bei Bedarf weiterhin kurzfristig zur Verfügung. Das Ende der langanhaltenden "Null-Zins-Phase" wird sich negativ einerseits auf die Rentabilitätsbetrachtung von bevorstehenden Bauprojekten und andererseits auf die Liquidität und Ergebnislage der Gesellschaft auswirken. 4. Gesamtaussage Zusammenfassend kommt die Geschäftsführung zu dem Ergebnis, dass keine unbeherrschbaren Risiken, die den Bestand oder die Entwicklung der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH gefährden, bestehen. Unsere ursprüngliche Planung sowie die bundesweite Tendenz, der sich wirtschaftlich zuspitzenden Situation der Krankenhäuser, wurden im Geschäftsverlauf des Jahres 2023 bestätigt, sodass für die Gesellschaft im Berichtsjahr insgesamt ein Jahresfehlbetrag zu verzeichnen ist. Für das Folgejahr gehen wir auf Grund des im März 2024 durch den Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplans (568 T€) davon aus, in der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ein leicht positives Jahresergebnis zu erzielen. Die Prognose wird dabei maßgeblich, insbesondere im Ertragsbereich von notwendigerweise zutreffenden Annahmen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Leistungsgeschehens sowie der initiierten Konsolidierungsmaßnahmen beeinflusst. Die vorliegende Halbjahres-Prognose 2024 weicht von unseren ursprünglichen Planungen für das Jahr 2024 ab (Delta - 1.623 T€). Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum 2024 ist durch die Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling sichergestellt. Unser Ausblick steht dabei stets unter dem Vorbehalt weiterer regulatorischer Eingriffe und Reformen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Vergütungsstrukturen. Sofern notwendig behalten wir uns daher die unterjährige Überarbeitung des Wirtschaftsplanes 2024 an die speziellen Gegebenheiten vor. Dennoch ergeben sich durch die im Geschäftsjahr 2023 aufzeigte Marktentwicklung vielfältige Chancen die Geschäftsbasis der Gesellschaft, insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der GFO, auszubauen und auch in der Zukunft weiterhin positive Ergebnisse im Sinne des Versorgungs- und Satzungsauftrages zu erzielen. Entscheidend dafür werden die Ergebnisse der NRW-Krankenhausplanung sein, die Ende 2024 vorliegen werden. Der anhaltende Zuspruch unserer Patienten, Bewohner, Gäste und Mitarbeiter sowie die nach wie vor bestehenden Möglichkeiten der gestaltenbaren Wachstumsperspektive der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit mit der GFO lassen uns weiterhin zuversichtlich auf die kommenden Jahre blicken.
Siegen, den 6. August 2024 Hans-Jürgen Winkelmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen, Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB Nr. 3188 ist nach den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. Die Bilanz wurde erweitert um die KHBV-spezifischen Bilanzposten: Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens und Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie ist Trägerin des St. Marien-Krankenhauses Siegen und des Marien Hospiz - Louise von Marillac. Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG aufgrund der Förderung der Gesundheitspflege von der Körperschaftsteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis vorgenommen. Die für die Anschaffung von Anlagegütern erhaltenen Fördermittel und Investitionszuschüsse werden nicht von den Anschaffungskosten gekürzt, sondern als Sonderposten passiviert. Die Sonderposten werden entsprechend den Abschreibungen, die auf die geförderten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entfallen, aufgelöst. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um die Abgrenzung von Leistungen an Patienten, die vor dem Bilanzstichtag begonnen und erst im Folgejahr abgeschlossen wurden. Die erbrachten Leistungen aus Fallpauschalen für Patienten, die sich am Bilanzstichtag noch in stationärer Krankenhausbehandlung befinden, sind als unfertige Leistungen innerhalb des Vorratsvermögens aktiviert. Dabei handelt es sich nur um die DRG-Anteile ohne Pflegeentgelte. Unfertige Leistungen sind gemäß § 253 Abs. 1 i. V. m. § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten zu bewerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen, die in angemessener Höhe in der Bilanz enthalten sind, berücksichtigt. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennbeträgen angesetzt. Der Ansatz des Kassenbestands und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt ebenfalls zu Nominalbeträgen. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter gebildet und entsprechend den planmäßigen Abschreibungen sowie den Restbuchwerten aus Anlagenabgängen wieder aufgelöst. Die unmittelbaren Pensionsrückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Den Rückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die Berechnung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) sowie unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 1,82 % (i. Vj. 1,78 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Zukünftige Rentenanpassungen wurden mit 2,10 % berücksichtigt. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes belaufen sich auf insgesamt TEUR 8. Die Unterschiedsbeträge sind ausschüttungsgesperrt. Zu den Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf den Punkt 6 "Sonstige Angaben". Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Berechnung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit- Methode) sowie unter Anwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der zugrunde gelegte Rechnungszins beträgt 1,03%. Es wurde ein Gehaltstrend von 2,20% berücksichtigt. Potenzielle Altersteilzeitfälle, d.h. Fälle, bei denen noch keine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet ist, die jedoch die formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen, sind mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % (Inanspruchnahmequote) in der Rückstellung enthalten (TEUR 52). Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit wurde betriebsindividuell und auf für den betreffenden Mitarbeiterkreis beruhenden Erfahrungswerten ermittelt. Der Aufstockungsbetrag wurde entsprechend seines Abfindungscharakters in voller Höhe angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Der Anlagennachweis ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Gesellschaft ist Alleingesellschafterin der Marien Pflege gem. GmbH mit Sitz in Siegen mit einem Stammkapital von TEUR 500. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 10.851. Im Berichtsjahr wird ein Jahresüberschuss von TEUR 217 ausgewiesen. Die Marien Pflege gem. GmbH hat zum 31. Dezember 2023 mit der Gesellschaft eine Forderungsverzichts-Vereinbarung über einen Teilbetrag ihrer Forderung aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 500 getroffen. Weiterhin ist die Gesellschaft Alleingesellschafterin der Marien Aktiv gGmbH mit einem Stammkapital von TEUR 25. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 241. Im Berichtsjahr wird ein Jahresfehlbetrag von TEUR 48 ausgewiesen. Die Gesellschaft ist außerdem Alleingesellschafterin der Marien Service GmbH mit einem Stammkapital von TEUR 25. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 138. Im Berichtsjahr wird ein Jahresüberschuss von TEUR 17 ausgewiesen. Weiterhin ist sie Alleingesellschafterin der Marien Ambulant gem. GmbH mit einem Stammkapital von TEUR 25. Die Gesellschaft zeigt im Geschäftsjahr 2023 einen Verlust von TEUR 114 auf und hat zum 31. Dezember 2023 mit der Muttergesellschaft eine Forderungsverzichts-Vereinbarung über einen Teilbetrag der Forderung aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 500 getroffen. In dieser Höhe erfolgt eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Marien Ambulant gem. GmbH gem. § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB. Die Liquidität der Marien Ambulant gGmbH wird durch die Teilnahme am internen Cash-Pooling der Marien Gesellschaft Siegen gem. GmbH gesichert. Die Gesellschaften werden in den von der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen, gesondert aufgestellten Konzernabschluss mit einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Marien-Gesellschaft Siegen gGmbH hält eine Beteiligung von 33,33 % an der mit Vertrag vom 19. September 2014 gegründeten BiGS Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Südwestfalen in Siegen GmbH, Siegen. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 betrug TEUR 11 und das Eigenkapital betrug TEUR 132. Der noch nicht durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 des BiGS beträgt TEUR 149 bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 16. Der mit einem Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Weiterhin hat die Marien-Gesellschaft Siegen gGmbH eine Beteiligung von 51 % an der mit Vertrag vom 27. März 2018 gegründeten Klinikservice Siegerland GmbH übernommen. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 betrug TEUR 99 bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 4. Der noch nicht durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 des KSS beträgt TEUR 277. Der mit einem Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen an verbundene Unternehmen von insgesamt TEUR 4.324 ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Umfinanzierung von Forderungen in Ausleihungen in Höhe von TEUR 2.000 bei der Marien Ambulant gem. GmbH. Zudem ist seit 2023 die Klinikservice Siegerland GmbH ein verbundenes Unternehmen anstatt eines Beteiligungsunternehmen. Die Ausleihungen belaufen sich auf 397 TEUR. Des Weiteren werden unter den Finanzanlagen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von insgesamt TEUR 231 ausgewiesen. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Darlehen, das in 2019 dem BiGS Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Südwestfalen in Siegen GmbH zur Anschaffung von Inventar gewährt wurde. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 3.530 (i. Vj. TEUR 3.535) Forderungen aus der Finanzierungstätigkeit sowie mit TEUR 814 (i. Vj. TEUR 433) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.000 resultiert aus der Umwidmung in die Ausleihungen in gleicher Höhe. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich zusammen aus Pensionsverpflichtungen von TEUR 810 (i. Vj. TEUR 830) sowie Verpflichtungen aus mittelbaren Versorgungszusagen von TEUR 253 (i. Vj. TEUR 368). Unter den sonstigen Rückstellungen werden im Berichtsjahr ausgewiesen:
Die Rückstellung für Altersteilzeit mit einer Gesamtverpflichtung von TEUR 1.786 wird mit den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewerteten Vermögensgegenständen aus Insolvenzsicherung verrechnet. Die Anschaffungskosten i. H. v. EUR 746 entsprechen dem am Stichtag beizulegenden Zeitwert. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundbuchrechtlich abgesichert. Daneben wurden Miet- und Pachtansprüche zur Besicherung abgetreten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 11.662 (i. Vj. TEUR 9.330) Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sowie mit TEUR 796 (i. Vj. TEUR 829) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Veränderung der Fristigkeiten resultiert aus der Umwidmung von kurzfristiger Finanzierung in Höhe von 5.500 TEUR. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse:
Die in der Vergangenheit angewandte saldierte Verbuchungssystematik der Chefarztbeteiligungen auf den Erlöskonten des Krankenhauses wurde im Berichtsjahr auf einen "Brutto-Ausweis" umgestellt, sodass nun einerseits die Umsatzerlöse und andererseits die Personalkosten in gleicher Weise ansteigen. Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.233, die im Wesentlichen aus Ausgleichsbeträgen (TEUR 192) und Umsatzerlösen für Vorjahre (TEUR 1.027) resultieren. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.564 und beinhalten im Wesentlichen die indirekte Energiepreishilfe (TEUR 335), Rückflüsse aus Schadensabwicklung (TEUR 92), Erträge aus Boni für Vorjahre (TEUR 228) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 451. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge außergewöhnliche Erträge aufgrund eines gewährten Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 500 durch die Marien Pflege gGmbH. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.900 und beinhalten im Wesentlichen die sonstigen betrieblichen Nachzahlungen (TEUR 1.048) sowie periodenfremde Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen früherer Geschäftsjahre (TEUR 798). Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund eines gewährten Forderungsverzichts in Höhe von TEUR 500 gegenüber der Marien Ambulant gGmbH. 5. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft: Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und der Verwaltungsrat. Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Diplom-Kaufmann Hans-Jürgen Winkelmann, Siegen. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht und auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers verzichtet. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine Vergütung. Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 1.512 Arbeitnehmer (Köpfe) bzw. 914,76 Vollkräfte beschäftigt. Davon entfielen auf:
Für die derzeit Beschäftigten bestehen tarifliche Altersversorgungszusagen (Zusatzversorgung), die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) im Umlageverfahren abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um 1.585 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. Der für das Geschäftsjahr an die KZVK abgeführte Umlagebetrag betrug TEUR 3.322 bei einem Umlagesatz von 6,0 %. Bis zum 31. Mai 2016 wurde die Umlage vom Arbeitgeber getragen, im Jahr 2022 entfallen 5,6 % auf den Arbeitgeber und 0,4 % auf den Arbeitnehmer. Bei den Versorgungszusagen handelt es sich um mittelbare Verpflichtungen der Gesellschaft, da die Versorgungszahlungen zwar unmittelbar von der KZVK erfüllt werden, jedoch für den Fall, dass das Vermögen der KZVK zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht ausreicht, der Begünstigte einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Träger erwirbt (Subsidiärhaftung gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG). Aufgrund des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB muss für mittelbare Altersversorgungszusagen auch dann keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn das bei der Versorgungseinrichtung vorhandene Vermögen zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Fehlbetrag nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB im Anhang anzugeben, um das Haftungsrisiko des Bilanzierenden aus den mittelbaren Versorgungszusagen ersichtlich zu machen. Die zum 31. Dezember 2015, in Höhe des Rückforderungsanspruchs aus dem gezahlten KZVK- Sanierungsgeld inklusive Zinsen der Jahre 2002 bis 2011 und 2013, gebildete Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 3.696 wurde im Berichtsjahr im Rahmen der Verbuchung der Verbindlichkeit aus dem KZVK-Finanzierungsbeitrag 2023 mit einem Betrag von TEUR 115 in Anspruch genommen. Im Rahmen des ab dem 1. Januar 2020 geltenden Finanzierungssystems der KZVK wird bis zum Jahr 2026 jährlich ein Angleichungsbeitrag in Rechnung gestellt, der geringer sein wird als der Finanzierungsbeitrag 2019. Um in den Jahren 2021 - 2026 die Vorgehensweise hinsichtlich der Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sanierungsgeld 2014 und dem Angleichungsbeitrag weiterführen zu können, verbleibt zum 31. Dezember 2023 ein Rückstellungsbetrag von TEUR 253. Die von der KZVK mitgeteilte Deckungslücke beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 9.688. Für 108 Beschäftigte bzw. ehemalige Beschäftigte im Ruhestand bestehen Altersversorgungszusagen (Zusatzversorgung) über die Pensionskasse der Caritas VVaG. Zur Beseitigung einer Unterdeckung bei den Kapitalanforderungen seitens des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat die Vertreterversammlung der Pensionskasse am 15. Mai 2019 ein Sanierungskonzept beschlossen, das unter anderem Leistungskürzungen mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 (bei Versorgungsanwärtern) bzw. zum 1. Januar 2020 (bei Leistungsempfängern) beinhaltet. Im Rahmen der Subsidiärhaftung besteht bezüglich der Kürzungsbeträge eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers bzw. ehemaligen Arbeitgebers, die im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr verpflichtend gemäß § 253 HGB in einer Pensionsrückstellung zu passivieren ist. Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten beträgt der Rückstellungsbetrag zum 31. Dezember 2023 TEUR 571. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB resultieren aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen (Leasing bzw. Mietkauf diverser medizinischer Großgeräte) sowie Dienstleistungsverträgen. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 29.683, davon werden TEUR 5.871 in 2024 fällig. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat gegenüber der Kirchengemeinde St. Marien in Siegen die Verpflichtung zur Zahlung der Umlageleistungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse in Münster übernommen. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos im Zusammenhang mit Bankdarlehen hat die Geschäftsführung für Kredite mit Zinsbindungen einen Zinsswap abgeschlossen. Der Marktwert des Derivates betrug zum Bilanzstichtag TEUR - 24. Die Bewertung des Derivates erfolgt zum beizulegenden Zeitwert durch die Abzinsung der zukünftig zu erwarteten Cash-Flows. Der negative Marktwert zum Bilanzstichtag wird nicht passiviert, da gemäß § 254 HGB die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten gegeben sind.
6. Konzernzugehörigkeit Die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen ist Mutterunternehmen gemäß § 290 Abs. 1 HGB. Über den Konzern wird gesondert Bericht erstattet. Der Abschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH enthalten. 7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Siegen, den 5. August 2024 Hans-Jürgen Winkelmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 16. September 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Christoph Tritz, Wirtschaftsprüfer Stefan Wißler, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. Oktober 2024 festgestellt worden. Ergebnisverwendung: Die Gesellschafterversammlung beschloss am 2. Oktober 2024 den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3.928.569,07 zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von € 2.414.042,66 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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