Wasserwerk Mühlgrund Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Banze seit 1.10.2021 | Geschäftsführer |
Stefan Lütgemeier seit 24.3.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Verl | 50.20% |
Gemeindewerke Steinhagen GmbHEigenbeteiligung | 49.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerk Verl GmbHVerlJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Entwicklung des Unternehmens Rechtsform und Aufgaben Die Stadtwerk Verl GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2013 gegründet und am 11.07.2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Gütersloh unter der Nummer HRB 9457 eingetragen. Die Gesellschaft hat die Konzessionen zum Betrieb des Strom- und Gasverteilnetzes im Stadtgebiet der Stadt Verl erhalten. Zum 01.01.2016 wurde das Gasnetz vom bisherigen Konzessionär erworben. Zum 01.01.2017 hat sich die Gesellschaft als Kommanditist an der Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG beteiligt. Die Beteiligungsgesellschaft ist Eigentümerin des Verler Stromnetzes und verpachtet das Netz an die Westenergie AG (vormals: innogy Westenergie GmbH). Neben dem Netzbetrieb hat die Gesellschaft die Erbringung von energieversorgungsnahen Tätigkeiten und Aufgaben in den Bereichen Contracting, Vertrieb von Energie sowie Straßenbeleuchtung zum Gegenstand. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2018 einen eigenen Strom- und Gasvertrieb. Ab dem Jahr 2021 wurde außerdem die kaufmännische Betriebsführung der neugegründeten Verler Wasserförder- und Wasserverteilgesellschaften, sowie die Abrechnung der städtischen Fernwärmelieferungen übernommen. Es sind zwei Geschäftsführer, die zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigt sind, bestellt. Darüber hinaus besteht auch ein zwölf Mitglieder zählender Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung berät und überwacht. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung Mit dem Erwerb des Gasnetzes zum 01.01.2016 und der Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG zum 01.01.2017 konnte der Gesellschaftszweck im Wesentlichen realisiert werden. Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist zu diesen Aktivitäten der Handel mit Strom und Gas hinzugetreten. Geschäftliche Entwicklung in 2023 Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 721 T€ ab. Gegenüber dem Vorjahr ist der Gewinn somit um 207 T€ angestiegen. Insbesondere die Ertragssituation im Gasnetz und Gasvertrieb haben sich preisbedingt und teilweise aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung positiv entwickelt. Gegenläufig hat sich der mengenmäßige Verbrauch entwickelt. Es war ein Absatzrückgang um 3,5 Mio. kWh (Gasnetz) und 5,0 Mio. kWh (Gas-Handel) zu verzeichnen. Das Gasnetzergebnis hat sich infolgedessen um 89 T€ und das Ergebnis im Gasvertrieb um 68 T€ verbessert. Die Erträge aus der Beteiligung an der Stromnetzverpachtungsgesellschaft Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG tragen - wie auch in den Vorjahren - den größten Anteil zum Jahresergebnis mit einem Spartengewinn von 366 T€ (Vorjahr 364 T€) bei. Vermögens- und Finanzlage Im Jahr 2023 wurden im Sachanlagevermögen hauptsächlich Investitionen in das Gasverteilnetz mit 692 T€ getätigt. Des Weiteren wurde das Finanzanlagevermögen durch eine Darlehensgewährung an die Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG um weitere 1.040 T€ aufgestockt. Die Gesamtinvestitionen von 1.771 T€ wurden im Wesentlichen durch eine Gewinnthesaurierung von 514 T€ aus dem Jahresüberschuss 2022, aus Darlehensaufnahmen von 1.586 T€ und aus dem laufenden Cash Flow in Höhe von 988 T€ erbracht. Dem langfristig gebundenen Anlagevermögen in Höhe von 19.989 T€ stehen langfristige Eigenmittel von 13.817 T€, langfristig zur Verfügung stehende Ertragszuschüsse von 672 T€ und langfristige Bank- und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 5.722 T€ fristenkongruent gegenüber. Die Eigenkapitalquote beträgt 56,6 % (Vorjahr: 59,1 %). Umsatzentwicklung und Ertragslage Die Umsatzerlöse sind (abzüglich Strom- und Energiesteuer) um 3.222 T€ auf 13.545 T€ gestiegen. Der Umsatzanstieg resultiert im Wesentlichen aus preisbedingten Effekten im Gasvertrieb mit einer Steigerung von 2.386 T€. Die Absatzmenge ist vor allem aufgrund der milden Temperaturen um 1,5 Mio. kWh gesunken. Trotz dieser Mengenrückgänge sind die Gaserlöse gestiegen, da die Beschaffungskostensteigerungen teilweise an die Gaskunden weitergegeben werden konnten. Die Erlöse aus Stromlieferungen des Stromvertriebs verzeichnen ebenfalls ein Plus von 1.237 T€. Die Preisentwicklung in 2023 begünstigte im Wesentlichen den Anstieg der Stromerlöse. Dabei war die Absatzmenge in der Stromsparte im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die Umsatzerlöse im Gasnetz bezogen auf die Gasnetznutzungsentgelte einschließlich innerbetrieblicher Gasnetzentgelte haben sich preisbedingt um 672 T€ erhöht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden 150 Mio. kWh durchgeleitete Gasmengen abgerechnet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr mit 154 Mio. kWh Durchleitungsmengen ein leichter Absatzrückgang. Für den Absatzrückgang der Durchleitungsentgelte sind die milde Winterwitterung ursächlich. Die übernommenen kaufmännischen Dienstleistungen für die städtische Wasser- und Wärmeversorgung erzielten 465 T€ Erlöse (Vorjahr 296 T€). Der weitere Ausbau der Wärmeversorgung der Stadt Verl wirkt sich für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 durch die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich der Fernwärme positiv aus. Diesen Erträgen stehen als Hauptaufwandspositionen der Materialaufwand von 12.159 T€ (Vorjahr: 9.128 T€) und Abschreibungen auf das Anlagevermögen von 342 T€ (Vorjahr: 327 T€) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 391 T€ (Vorjahr: 380 T€) gegenüber. Der Materialaufwand besteht hauptsächlich aus Energiebezugskosten, vorgelagerten Netzkosten und Kosten für die technische und kaufmännische Betriebsführung des Gasnetzes und der Vertriebssparten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem die Konzessionsabgabe, Beratungskosten, Werbeaufwand und Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Beteiligungserträge aus den Kommanditanteilen an der Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG haben mit 391 T€ und an der Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG mit 176 T€ einen großen Anteil am erfolgreichen Abschluss des Geschäftsjahres 2023. Personalentwicklung Der durchschnittliche Personalbestand (incl. angestelltem Geschäftsführer und Minijobber) hat sich von 2,8 auf 7,0 erhöht. Für die Bemessung der Vergütungen wird der Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V) analog angewendet. Im Rahmen der Entwicklung unseres Strom- und Gasvertriebs, steht bei unseren kaufmännischen Mitarbeiter*innen die Betreuung unserer Strom- und Gaskunden im Vordergrund. Die Verwaltung und Abrechnung der Strom- und Gasverträge bilden einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeiten. Durch die Übernahme der kaufmännischen Dienstleistungen im Bereich der Wasser- und Wärmeversorgung 2021 hat sich das Aufgabenspektrum nochmals erweitert. Die Mitarbeiter*innen wurden in das Verbrauchsabrechnungssystem des Softwarelieferanten Schleupen eingearbeitet und mit den Produkten Strom, Gas, Wasser und Wärme vertraut gemacht. Ab dem 01.01.2023 wurde auch die technische Betriebsführung der Wärmeversorgung für den Versorgungs- und Bäderbetrieb der Stadt Verl übernommen. Deshalb sind 2023 vier weitere Mitarbeiter eingestellt worden. Die Personalaufwendungen sind von 243 T€ auf 383 T€ gestiegen. Der Personalkostenanstieg ist zum einen durch die Inflationszahlungen ab Juni 2023 und zum anderen aus dem erhöhten durchschnittlichen Personalbestand verursacht. Tätigkeitsabschlüsse Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen sind wir nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, getrennte Konten zu führen und für jede Tätigkeit i. S. v. § 6b Abs. 3 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Zu den für unser Unternehmen relevanten Tätigkeiten zählen hierbei die Gasverteilung und die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die Gasverteilung weist einen Umsatz von 2.966 T€ aus. Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus den Netznutzungsentgelten und aus Mehr-/Mindermengenabrechnungen. Zusätzlich wurde das Regulierungskonto für das Geschäftsjahr 2023 ergebnismindernd angepasst. Hinzu kommen Erlöse aus der Auflösung von Ertragszuschüssen. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors erzielten einen Umsatz abzüglich Strom- und Energiesteuer von 11.057 T€, der aus Erlösen für Strom- und Gaslieferungen und den Betriebsführungserträgen aus der Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft besteht. Risiken und Chancen Die systematische Analyse, Bewertung und Fortschreibung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zwingend vorgeschrieben. Es werden jährlich Wirtschaftspläne erstellt, unterjährige Zwischenergebnisse ermittelt und die Liquidität fortlaufend geplant und überwacht. Mit diesem Instrumentarium können wir die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zeitnah verfolgen und bei Bedarf eingreifen. Die Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG, hat bisher die erwarteten Erträge aus der Stromnetzverpachtung erzielt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Gewinnanteil für 2022 von 392 T€ ausgeschüttet. Die Gesellschaft hat auch 2023 einen Gewinn von 586 T€ erzielt. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein Ergebnis um 500 T€. Das nunmehr seit sechs Jahren betriebene Gasnetz konnte trotz weiterhin angespannter politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Gewinnzunahme erzielen. Ursächlich hierfür, ist die positive Preisentwicklung bei gleichzeitigem Verbrauchsrückgang der Umsätze aus den Gasnetzentgelten. Preisbedingt haben sich auf der anderen Seite die Aufwände aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung positiv entwickelt. Für die Gas- und Stromnetze ergeben sich regulatorische Risiken, die zu sinkenden Netzentgelten (und Pachteinnahmen) führen können. Dies betrifft insbesondere die regulatorisch festgesetzten Eigenkapitalzinssätze. Infolge des bis in die jüngste Vergangenheit niedrigen Zinsniveaus, haben die Regulierungsbehörden eine Kürzung der Verzinsung des regulatorischen Kapitals beschlossen. Dies wird sich ergebnisbelastend auswirken. Für das Gasnetz wurde die erste Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörde mit dem Fotojahr 2020 abgeschlossen. Die für die Regulierungsperiode 2023 bis 2027 genehmigte Kostenbasis enthält bereits die reduzierte Verzinsung. Für das Stromnetz ist das abgelaufene Fotojahr 2022 für die nächste Regulierungsperiode maßgebend. Für unsere Beteiligungsgesellschaft Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG wurden die Kostenfeststellungsformulare im Frühjahr 2022 abgegeben und Rückfragen der Bundesnetzagentur zum Antrag im Frühjahr 2023 beantwortet. Ein endgültiges Ergebnis der Kostenprüfung liegt noch nicht vor. Marktrisiken und rechtliche Risiken betreffen insbesondere die Gas- und Strommärkte. Das Umfeld war auch im Jahr 2023 weiter geprägt durch die militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine. Die Versorgungssicherheit war jedoch gewährleistet und stabil. Neben vier in Betrieb genommenen LNG-Terminals in Deutschland wurden die Gasimporte auf andere Länder verteilt. Die größten importierten Mengen wurden aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien bezogen. Neben der Versorgung mit Flüssiggas über die neuen LNG-Terminals und den Gasimporten aus anderen Ländern, haben auch Verbrauchseinsparungen der Endverbraucher infolge der milden Temperaturen die Situation entschärft. Dadurch sind die Großhandelspreise für Gas im Jahr 2023 im Vorjahresvergleich deutlich gesunken. Die politischen Maßnahmen zur Entlastung der Energiekosten sind planmäßig ausgelaufen. In 2024 gibt es keine Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme mehr, die bis zum 31. Dezember 2023 Geltung hatten. Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 % auf 7 % für die Verbraucher endete zum 31. März 2024. Ein weiterer Bedarf ist aktuell nicht zu erwarten. Diese Normalisierung auf den Märkten führt wieder deutlich zu mehr Wechselbereitschaft bei Strom- und Gaskunden. Als Folge sind die Discountanbieter auf den Strom- und Gasmarkt zurückgekehrt, die mit ihrer kurzfristigen Einkaufstrategie die gelegene Preisentwicklung an die Kunden weitergeben. Die Stadtwerk Verl kann im Rahmen ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie die Preise nur zeitverzögert anpassen, da Strom- und Gasmengen zu den teuren Konditionen in 2022 und Anfang 2023 bezogen wurden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtwerk Verl GmbH auch im Jahresabschluss 2023 Drohverlustrückstellungen für den Energieeinkauf gebildet. Ausblick Für das Geschäftsjahr 2024 wurde für die Wirtschaftsplanung mit einem Gewinn von 527 T€ gerechnet. Entsprechend des aktuellen Geschäftsverlaufs wird dieses Ergebnis auch erreicht werden. Auf Bundesebene haben Bundestag und Bundesrat mehrheitlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im September 2023 beschlossen, welches am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Zeitgleich wurde auch das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Somit ist das Ziel klar formuliert. Bis 2045 soll in Deutschland klimaneutral geheizt werden. Während das GEG auf die Umstellung der Heizungstechnologie abzielt, fokussiert sich das Wärmeplanungsgesetz auf die Wärmenetze, die die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bilden werden. Konkret sieht das GEG vor, dass Heizungsanlagen in Zukunft neu verbaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Übergangsfristen gelten für den Bestand bis 2028 und für Neubauten gilt dies ab Januar 2024. Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder demnach verpflichtet bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Mit dem Festlegen der dezentralen oder leitungsgebundenen Gebiete wird den Menschen in Deutschland Sicherheit gegeben, ob und mit welcher Wärmeversorgung vor Ort geplant werden kann. Als kommunaler Dienstleister beobachten wir diese Entwicklung genau und sind uns dieser Verantwortung bewusst. Vor allem für den zukünftigen Bau und Betrieb des Erdgasnetzes sind die gesetzlichen Regelungen grundlegend. Neue Gasheizungen einzuplanen, erscheint in Hinblick auf das GEG momentan fraglich. Die Herausforderung wird sein, das Gasrohrnetz in Bezug auf die Instandhaltung und Erneuerung effizient fortzuentwickeln. Um jedoch dem politischen Willen gerecht zu werden, bis 2045 klimaneutral zu heizen, werden wir uns in Zukunft mit dem Thema der Substitution von Erdgas auseinandersetzen müssen. Die Gasinfrastruktur wird etwa hinsichtlich der Wasserstofffähigkeit bewertet werden müssen, um entsprechend auf einen perspektivischen vollständigen Ausstieg aus dem Erdgas reagieren zu können. Wir erwarten daher auch weiterhin ansteigende Anforderungen an die Netzinfrastruktur. Damit hat die Bundesregierung zwar die ersten Weichen für den Ausstieg aus den fossilen Energien gestellt und gleichzeitig den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingeleitet. Unter Berücksichtigung der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C sollen die erneuerbaren Energien bis 2023 80 Prozent unseres Stromverbrauchs decken. Jedoch ist das weitere Vorgehen mit Bedacht zu wählen. Es besteht die Unsicherheit, dass es aufgrund fehlender Transformationsleitlinien auf Bundesebene an der notwendigen regulatorischen Unterstützung mangelt, um nachhaltige erforderliche Investitionen zu sichern, deren Finanzierung erst noch diskutiert werden müssen. Das Planergebnis des Wirtschaftsplans 2023 von 646 T€ wurde um 74 T€ übertroffen. Ergebniserhöhende Abweichungen ergaben sich bei dem Finanzergebnis, der um 135 T€ den Planansatz übertroffen hat. Ergebnismindernde Abweichungen betrafen u. a. den Umsatzerlös und Materialaufwand, die saldiert 95 T€ den Planansatz unterschritten haben.
Verl, 29. November 2024 Stadtwerk Verl GmbH gez. Lütgemeier, Geschäftsführer gez. Banze, Geschäftsführer Anhang 2023I. Allgemeines Die Stadtwerk Verl GmbH mit Sitz in Verl, ist eingetragen im Handelsregister Abteilung B Nr. 9457 beim Amtsgericht Gütersloh. 1. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Jahresabschluss und Lagebericht wurden nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB wird um die Posten • Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanlagen • Forderungen gegenüber Gesellschaftern • Empfangene Ertragszuschüsse • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ergänzt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung lt. § 275 HGB wird um den Posten • Strom- und Energiesteuer erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Nutzungsdauern für Zugänge im Gasleitungsnetz ab 2021 wurden von 55 Jahren auf 30 Jahre verkürzt. Da der Energieträger Gas durch klimafreundlichere Energieträger ersetzt werden soll, sind die langen Nutzungsdauern der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) nicht mehr sachgerecht. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Ausweis des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zum Nominalwert angesetzt. Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt worden. Die Baukostenzuschüsse und Hausanschlussbeiträge werden einheitlich unter dem Posten Empfangene Ertragszuschüsse ausgewiesen und einheitlich erfolgswirksam auf 20 Jahre linear aufgelöst. Die Rückstellungen enthalten alle vorhersehbaren Risiken, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, sind mit dem von der Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst worden. Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind in einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt worden. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen Im Finanzanlagevermögen wird der Kommanditanteil an der Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG mit Sitz in Verl unter der Position Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Beteiligungsquote beträgt 74,9 %. Das Kommanditkapital wird mit 1.000.000 € ausgewiesen. Für das Jahr 2023 weist der geprüfte Jahresabschluss 2023 einen Jahresüberschuss von 586 T€ aus. Des Weiteren hält die Gesellschaft einen Kommanditanteil an der Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld. Die Beteiligungsquote beträgt 10 %. Das Kommanditkapital beträgt 3.000.000 €. Der geprüfte Jahresabschluss 2023 weist einen Jahresüberschuss von 150 T€ aus. Darlehensforderungen bestehen gegenüber der Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG mit 4.200 T€ und gegenüber der Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG mit 740 T€. Umlaufvermögen Fertige Erzeugnisse und Waren Es werden CO 2 -Zertifikate i. S. d. Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG), die im abgelaufenen Geschäftsjahr für die in Verkehr gebrachten Gasmengen 2023 erworben wurden, ausgewiesen. Die Zertifikate sind per 30.09.2024 an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DeHSt) zu liefern. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen enthalten im Wesentlichen Ansprüche aus Strom- und Gaslieferungen, Gasnetznutzungsentgelten und aus für Anschlussnehmer gebauten Gashausanschlüssen. Darüber hinaus sind auch Forderungen aus Wasser- und Wärmelieferungen, die im Namen und für Rechnung der Wasserversorgung Verl GmbH & Co. KG, Verl und der Stadt Verl abgerechnet und vereinnahmt werden, in dieser Position enthalten. Nicht werthaltige Forderungen wurden abgewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Es handelt sich im Wesentlichen um Forderungen aus dem Verrechnungskonto für die an den Versorgungs- und Bäderbetrieb Verl weitergeleiteten Entgelte aus Fernwärmelieferungen. Die Forderungen gehören zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Des Weiteren wird eine Forderung für das Dienstleistungsentgelt, welches die Abrechnung und den Einzug der vom Versorgungs- und Bäderbetrieb Verl erbrachten Fernwärmelieferungen zum Gegenstand hat, ausgewiesen. Diese Forderung gehört zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen sind unter anderem mit kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Stromlieferungen (Überzahlungen), Konzessionsabgaben für das Gasnetz und Zinsverbindlichkeiten aus einem Gesellschafterdarlehen, die den sonstigen Verbindlichkeiten zuzuordnen sind, verrechnet. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Position beinhaltet die Gewinnanteile für das Jahr 2022 an der Beteiligung Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG, Verl und gehört auch zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen aus Rückforderungsansprüchen gegen den Bund aus entsprechend überzahlten Ausgleichszahlungen der Preisbremse, aus Erstattungen der Lohnfortzahlungen und aus debitorischen Kreditoren. Darüber hinaus sind Steuerforderungen aus Energie- und Ertragsteuern enthalten. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt gem. § 4 des Gesellschaftervertrages 100.000 €. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage besteht aus diversen Einlagen der Gesellschafter, die zur Finanzierung des Gasnetzerwerbs und der Investitionen im Finanzanlagevermögen geleistet wurden. Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden erfolgswirksam linear über 20 Jahre aufgelöst. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Mit der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gedeckt. Sie enthalten Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto für das Gasnetz, für Risiken aus dem Strom- und Gaseinkauf, aus Mehr-/Mindermengenabrechnungen, aus der Beschaffung von CO 2 -Zertifikaten, noch ausstehenden Netznutzungsrechnungen für Lieferungen in fremde Stromnetze und für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung der Steuererklärungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Das Darlehen dient der Finanzierung der Gasnetzübernahme aus dem Jahr 2016. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Es handelt sich im Wesentlichen um Verpflichtungen aus der Netznutzung des vorgelagerten Netzbetreibers und Gasbezugsrechnungen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten betreffen unter anderem ein Gesellschafterdarlehen, das zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehört. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Strombezügen, Betriebsführungsentgelten und Baukosten für das Gasnetz ausgewiesen, die zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten überwiegend überzahlte Debitoren aus Strom- und Gaslieferungen wie auch überzahlte Debitoren aus Gasnetzentgelten. Des Weiteren sind Steuernachzahlungen für Strom-, Ertrags-, Umsatz- und Lohnsteuer enthalten. Zudem sind noch weiterzuleitende im Namen und für Rechnung der Wasserversorgung Verl GmbH & Co. KG vereinnahmte Wasserentgelte als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen, Mahngebühren und Skontoerträgen. 3. Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren enthalten im Wesentlichen Strom- und Gasbezugskosten, vorgelagerte Netzkosten und Aufwendungen für die technische und kaufmännische Betriebsführung. 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Anlagengüter werden einheitlich nach der linearen Methode abgeschrieben. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten u. a. Konzessionsabgaben, Aufwendungen für Personalgestellung, Werbeaufwendungen, Versicherungsbeiträge, EDV-Kosten, Jahresabschluss- und Beratungskosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. 6. Erträge aus Beteiligungen Die Beteiligungserträge betreffen die Ausschüttung des Gewinns 2022 der Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG (392 T€ / Vorjahr 388 T€) und Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG (176 T€ / Vorjahr 0 T€). 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus den Darlehensgewährungen an die Bielefeld-Gütersloh Wind GmbH & Co. KG (20 T€ / Vorjahr 22 T€) und an die Stadtwerk Verl Netz GmbH & Co. KG (45 T€ / Vorjahr 31 T€). Des Weiteren sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen erfasst (19 T€ / Vorjahr 1,4 T€). 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch das langfristige Investitionsdarlehen (24 T€ / Vorjahr 26 T€) und die Zinsen auf das Gesellschafterdarlehen (39 T€ / Vorjahr 30 T€) verursacht. 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteuern umfassen die sich ergebende Steuerbelastung für das abgelaufene Geschäftsjahr und Steuererstattungen aus Vorjahren. Sie enthalten 136 T€ Körperschaftsteuer, 7 T€ Solidaritätszuschlag und 75 T€ Gewerbesteuer sowie 1 T€ Kapitalertragsteuer. 10. Angaben zur Belegschaft Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer (Vorjahr 1,77) beschäftigt. 11. Angaben zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern, die die nachfolgend aufgeführten Vergütungen erhalten haben:
Der Aufsichtsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin erhalten keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit. 12. Angaben zur Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Stefan Lütgemeier, Steinhagen, und Herr Dennis Banze, Gütersloh, zu Geschäftsführern bestellt. Die Gesamtbezüge von Herrn Banze betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 104 T€. Herr Lütgemeier stand hingegen in keinem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zur Stadtwerk Verl GmbH. Er erhielt deshalb keine Arbeitsentgelte. 13. Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungsleistungen des Abschlussprüfers Für den Abschlussprüfer, ETL WRG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Aufwendungen erfasst:
14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Betriebsführungsverträgen zur technischen und kaufmännischen Betriebsführung, aus bis zum Bilanzstichtag kontrahierten Strom- und Gasbezugsverträgen und aus noch zu gewährenden Gesellschafterdarlehen, ergeben sich für die Jahre 2024 bis 2026 finanzielle Verpflichtungen von insgesamt 10,8 Mio. €. 15. Nachtragsbericht Trotz der weiterhin anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine konnte die Gasversorgung in Deutschland gewährleistet werden. Die größten importierten Mengen wurden aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien bezogen. Vor allem die milden Temperaturen wirkten sich im Vergleich zu den Vorjahren verbrauchsmindernd aus. Zusätzlich haben sich die Gaspreise im Jahr 2023 und 2024 nach unten korrigiert. Aufgrund unserer mittelfristigen Beschaffungsstrategie kann jedoch der gesunkene Bezugspreis nicht kurzfristig weitergereicht werden. Gerade die Vielzahl von Discountanbietern in dem Strom- und Gasmarkt mit einer kurzfristigen Beschaffungsstrategie stellen unsere Unternehmung vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund haben wir auch im Jahresabschluss 2023 entsprechende Drohverlustrückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. 16. Vorschlag zur GewinnverwendungEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 721 T€ an die Gesellschafter auszuschütten.
Verl, den 29. November 2024 Stadtwerk Verl GmbH gez. Lütgemeier, Geschäftsführer gez. Banze, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen 2023A. Allgemeine Angaben Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurde ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung erstellt. Grundlage der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Das Eigenkapital wird abweichend von der Gliederung i. S. v. § 266 Abs. 3 HGB in einer einzigen Position dargestellt. Es stellt eine Restgröße dar. Berichtspflichten, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden überwiegend in die Erläuterungen übernommen. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 S. 7 EnWG vorgenommen. B. Erläuterung der Zuordnungsregeln Die Bilanzkonten wurden überwiegend durch direkte Zuordnung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Eine Schlüsselung im Verhältnis der Sparten-Cash-Flows erfolgte insbesondere bei den Guthaben gegenüber Kreditinstituten. Grundlage für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeiten bildet im Wesentlichen der Aufbau der Kostenrechnung. Durch die Struktur der getrennten Kostenstellen und Profit-Center für einzelne Tätigkeiten lassen sich Aufwendungen und Erträge hierfür direkt im SAP-System erfassen. Erträge und Aufwendungen, welche nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden können, werden durch Umlagen auf die einzelnen Tätigkeiten verteilt. Die nicht direkt zuordenbaren Kosten wurden hierbei aus vereinfachungsgründen jeweils zur Hälfte auf das Gasverteilnetz und auf die anderen Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gassektors verteilt. C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Tätigkeitsbilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Verbindlichkeiten der Gasverteilung
Die sonstigen Rückstellungen können den Sparten überwiegend direkt zugeordnet werden. Bilanz der Gasverteilung zum 31. Dezember 2023 AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung der Gasverteilung zum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Anlagenspiegel der Gasverteilung zum 31. Dezember 2023
ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung der Stadtwerk Verl GmbH beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 720.516,23 €, vollständig an die Gesellschafter auszuschütten. Auf den Gesellschafter Stadt Verl entfallen 520.056,44 € und auf den Gesellschafter Gemeindewerke Steinhagen GmbH entfallen 200.459,79 €. Die Ausschüttung erfolgt am 19.12.2024. Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und auch bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Aufsichtsrat war stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert. Sitzungen des Aufsichtsrates Insgesamt hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 in zwei Aufsichtsratssitzungen mit allen Belangen der Gesellschaft befasst und sich von der ordnungsgemäßen Geschäftsführung überzeugt. Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über die Lage und die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen Grundlegende Schwerpunkte der Beratung waren die Unternehmenszahlen und der Beitritt der Stadtwerk Verl GmbH zur Verler Energiegenossenschaft eG als Gründungsmitglied sowie die aktuelle Situation am Energiemarkt. Zudem wurde die Änderung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung hinsichtlich einer Einzelbevollmächtigung und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen. Des Weiteren war die Erörterung des Wirtschaftsplans 2024 Gegenstand der Beratungen. Jahresabschluss 2023 Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerk Verl GmbH zum 31. Dezember 2023 hat die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Gütersloh geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Audit GmbH mit Sitz in Gütersloh vorgelegten Jahresabschluss inklusive Lagebericht zum 31. Dezember 2023 geprüft und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2023, festzustellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 wurde über die Ergebnisverwendung beraten und ein empfehlender Beschluss an die Gesellschafterversammlung gefasst, den Jahresüberschuss von 721 T€ an die Gesellschafter auszuschütten. Schlusswort Als Aufsichtsratsvorsitzender bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre engagierte Tätigkeit zum Wohl des Unternehmens und im Interesse der Gesellschafter Stadt Verl und Gemeindewerke Steinhagen GmbH sowie der Kundinnen und Kunden der Stadtwerk Verl GmbH. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und den Mitarbeitern für ihren motivierten Einsatz im Geschäftsjahr 2023.
Verl im Dezember 2024 Robin Rieksneuwöhner, Aufsichtsratsvorsitzender Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerk Verl GmbH, Verl: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerk Verl GmbH, Verl - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerk Verl GmbH, Verl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses - geprüft. Nach unserer Beurteilung • wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Gütersloh, am 29. November 2024 ETL
WRG GmbH
Struckmeier, Wirtschaftsprüfer (digital signiert) Robbers, Wirtschaftsprüfer (digital signiert) |
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