Walter Renz GmbH
Hoher-Baum-Weg 10, 72202 Nagold, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Renz seit 22.1.2026 | Geschäftsführer |
Andre Renz seit 6.12.2019 | Prokura |
Ute Christine Renz seit 6.12.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Walter Renz GmbHNagoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Unternehmen Die Walter Renz GmbH hat ihren Sitz in Nagold. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 340318 eingetragen. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Walter Renz GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich aus § 238 ff HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierung Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bewertung Eine Änderung hinsichtlich der Bewertungsmethoden ist gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des §§ 252 bis 256a HGB. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, werden sie vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Sie sind im Anlagenspiegel sowohl als Zu- als auch als Abgänge ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Umlaufvermögen Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahren abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangene 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 7). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01.01.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 15.437,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also EUR 1.029,13 der Pensionsrückstellung zugeführt und als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 beträgt TEUR 1 (Art. 67 II EGHGB). Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Pensionsrückstellungen mit Deckungsmögen in Höhe von TEUR 189 saldiert. Weiter wurden Aufwendungen und Erträge in Höhe von TEUR 0 saldiert, § 246 Abs.2 S.2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Angaben zur Aktivseite Anlagenentwicklung Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 5). Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Angaben zur Passivseite Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 774 (Vorjahr TEUR 742). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die im Geschäftsverkehr üblichen Eigentumsvorbehalt besichert. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken. Angabe nach Artikel 42 Abs. 3 EGHGB Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 50.000,00. Anzahl der Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren im Jahresdurchschnitt 12 Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstiges Auf weitere Angaben wird gemäß § 288 HGB verzichtet. Ergänzende Angabe nach § 328 HGB Der vorliegende Abschluss wurde am 17.01.2025 festgestellt.
Nagold, den 17.01.2025
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.1.2025. |
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