GLOBAL CONSULTING GMBH
Brunnenwiesen 24, 70619 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christina, geb. Weber Hezinger-Rebhorn seit 3.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GLOBAL CONSULTING GMBHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 wurde die Global Marketing GmbH zu Buchwerten auf die Berichtsgesellschaft verschmolzen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgt unter erstmaliger Anwendung der neuen Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Zum 1. Januar 2010 ergaben sich aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine Änderungen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB). Auf Grund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht voll umfänglich fortgeführt (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von einer Nutzungsdauer von 3 bis 23 Jahren ausgegangen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden aus Vereinfachungsgründenbis bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Geschäftsjahr sofort als Betriebsausgaben behandelt (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Waren werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Tagespreisen bewertet (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ANGABEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 127.508,59 (Vj. EUR 51.066,91). Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 152.263,68 (Vj. EUR 121.997,51) enthalten. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. D. SONSTIGE ANGABENWährend des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin Frau Christina Hezinger-Rebhorn, Kauffrau, geführt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Stuttgart, 22. November 2011 Christina Hezinger-Rebhorn Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt. |
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