Isurus GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Dr. Felsenheimer seit 22.12.2015 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Dr. Klopfer seit 22.12.2015 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Schmidt von Altenstadt seit 22.12.2015 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
WWI-XIV UG (haftungsbeschränkt)Aufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
XAIA AGHohenbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsrecht
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sofern die Restlaufzeit von anderen Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrugen, erfolgte die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Verbindlichkeiten gem. §§ 251 bzw. 268 Abs. 7 HGB waren lt. Auskunft der Geschäftsleitung nicht zu verzeichnen. Ebensowenig bestanden lt. Auskunft der Geschäftsleitung weitere vermerkpflichtige oder sonstige finanzielle Verpflichtungen. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Es bestanden keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr. Es bestanden keine Forderungen gg. Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr. Es bestanden Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlauzeit von größer einem Jahr von EUR 0,00. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Das Grundkapital in Höhe von EUR 307.800,00 ist ausschließlich in Namensaktien in Höhe von 307.800,00 zu je EUR 1,00 unterteilt. Das Grundkapital wurde zum 01.04.2023 auf EUR 313.100,00 erhöht und ist weiterhin ausschließlich in Namensaktien in Höhe von 313.100,00 zu je EUR 1,00 unterteilt. Weiterhin ist seit dem 11.11.2019 die Firma Isurus GmbH, Hohenbrunn-Riemerling mit einem Kapital in Höhe von EUR 301.250,00 Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Isurus GmbH erstellt keinen Konzernabschluss (vgl. § 290 i.V.m. § 293 HGB). Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Der Vorstand hat gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem er folgende Erklärung abgegeben hat: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Den Bericht über die Beziehungen zu verbunden Unternehmen haben wir entsprechend den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung erstellt." sonstige Berichtsbestandteile
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