Donau-Apotheke Inh. Reiner Henn e.Kfm.
Selbe AdresseEinzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Josef Hans Kraus seit 18.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAXXCAMP GmbHRiedlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ PER 31. DEZEMBER 2018AKTIVA
PASSIVA
Anhanggem. §§ 284 - 288 HGBI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma Maxxcamp GmbH hat ihren Sitz in Riedlingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728703 eingetragen. 1.2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteile des Jahresabschlusses wurden auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften nach § 288 (1) HGB in Anspruch genommen. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt unter Inanspruchnahme der Erleichterungen für kleine Gesellschaften nach § 326 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden II.1 Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften i.S. §§ 264a, 267 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. II.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: II.2.1 ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens liegen nicht vor. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl linear als auch degressiv (bei Anschaffung bzw. Herstellung vor dem 01.01.2011) vorgenommen. Eine Umstellung der degressiven Abschreibung auf die lineare erfolgt, wenn die lineare Abschreibung höher wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II.2.2 UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. II.2.3 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Die Umsatzsteuer aus erhaltenen Anzahlungen ist, insoweit eine solche bei den einzelnen Anzahlungen angefallen ist, in dieser Position aus Gründen der Ausweisstetigkeit mit enthalten. II.2.4 RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Pensionsrückstellungen liegen nicht vor. II.2.5 VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Diese sind im Erläuterungsbericht (Teil III) ausführlich dargestellt. III.1 Angaben zur Bilanz III.1.1 ANLAGEVERMÖGEN Die Entwicklung des nach § 284 (3) HGB gegliederten Anlagevermögens ist aus dem nachstehenden Bruttoanlagespiegel ersichtlich. III.1.2 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Forderungen gegen verbundene Unternehmen bzw. gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht bestehen keine. III.1.3 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für noch ausstehende Eingangsrechnungen, für Jahresabschlusskosten und Aufbewahrung von Unterlagen sowie für Gewährleistungen gebildet. III.1.4 VERBINDLICHKEITEN In den sonstigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von € 0,00 enthalten. III.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Der GuV-Posten "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" enthält außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von € 0,00. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen liegen keine vor. IV. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter (und Gesellschafter-Geschäftsführer) liegen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 vor (Vorjahr: ebenfalls € 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (und Gesellschafter- Geschäftsführer) betragen € 161.687,47 (Vorjahr: € 133.296,24). V. Verschiedene Angaben und Erläuterungen gem. §§ 284, 268 HGB Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) hatten eine Restlaufzeit von über einem Jahr (§ 268 (4) HGB). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
Zum Bilanzstichtag liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre i.S. § 268 (8) HGB führen würden. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB liegen nicht vor. VII. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
VIII. Sonstige Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt unter Beachtung der Regelungen für bestimmte Personengesellschaften gem. § 264a HGB. Gem. den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Auf die Vorschriften der §§ 325 und 326 HGB wird ergänzend hingewiesen.
Riedlingen, 20. Dezember 2019 Der Geschäftsführer gez. Martin Schlegel |
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