Steinberg Ringfabrik GmbH

Neue Mitte 3, 35415 Pohlheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 7628
Eingetragen
13.12.2011
Branche
Herstellung von FantasieschmuckErzeugung und erste Bearbeitung von EdelmetallenHerstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren, ohne Fantasieschmuck
Gegenstand
Die industrielle Fertigung von Ringen und sonstigen Schmuckstücken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Celik
seit 13.12.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Simon Celik
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kurt-Schumacher-Str. 24, 35415 Pohlheim
12.500 €
50.00%
Simon Celik
Kurt-Schumacher-Str. 24, 35415 Pohlheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinberg Ringfabrik GmbH

Pohlheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023

Bilanz

Aktiva

31.10.2023
EUR
31.10.2022
EUR
A. Anlagevermögen 104.289,00 163.610,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.329,00 10.863,00
II. Sachanlagen 97.960,00 152.747,00
B. Umlaufvermögen 9.502.116,73 9.625.813,42
I. Vorräte 6.540.110,83 5.728.444,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 776.415,06 1.115.975,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.185.590,84 2.781.393,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.815,00 3.584,00
Aktiva 9.609.220,73 9.793.007,42

Passiva

31.10.2023
EUR
31.10.2022
EUR
A. Eigenkapital 8.658.317,64 7.808.441,97
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.783.441,97 6.315.635,91
III. Jahresüberschuss 849.875,67 1.467.806,06
B. Rückstellungen 27.400,00 353.199,00
C. Verbindlichkeiten 923.503,09 1.631.366,45
Summe Passiva 9.609.220,73 9.793.007,42

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Firma

Steinberg Ringfabrik GmbH
Pohlheim

beim Amtsgericht Gießen unter der Num­mer 7628 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rech­nungslegungsvorschriften des Han­delsge­setzbuches aufgestellt.

Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bi­lanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Gliederungs­schemata ge­mäß § 266 Abs. 2 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfah­ren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An­hang ge­macht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Aufstellung des Anhangs nutzt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichte­rungen. Sie hat ferner gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wur­den stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfort­führung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der Firmenwert wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und auf 15 Jahre abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen bemessen sich unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 2 und 14 Jahren. Die Zu­gän­ge des Geschäftsjahres wurden nach der linearen Methode abgeschrieben.

Die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800 wurde in vollem Umfang genutzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögengegenstände und die liquiden Mittel sind mit dem Nenn­betrag bi­lanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller er­kenn­ba­ren Ri­si­ken be­wer­tet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwen­dungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, gebildet. Die Auf­lösung des Postens er­folgte linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle unge­wissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmän­nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht erfor­derlich, da sämtliche Rückstellungen eine Restlaufzeit von einem Jahr haben.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt 520.200,00 Euro.

Fristigkeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 500.000,00 Euro  (Vorjahr: 500.000,00 Euro)

Fristigkeiten der Verbindlichkeiten und Sicherheiten

Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

IV.  Sonstige Angaben

Nachtragsbericht

Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/2023 sind keine Er­eignisse von we­sentlicher Bedeutung, die zu einer geänderten Beurteilung der Un­ternehmenslage führen wür­den, eingetreten.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer betrug 11.

Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Benjamin Celik geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Be­schrän­kungen nach § 181 BGB befreit.

Unterschrift der Geschäftsführung

Pohlheim, 13. Februar 2025

Benjamin Celik


Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025 festgestellt.

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