Steinberg
Ringfabrik GmbH
Pohlheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.289,00 |
163.610,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.329,00 |
10.863,00 |
| II.
Sachanlagen |
97.960,00 |
152.747,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.502.116,73 |
9.625.813,42 |
| I.
Vorräte |
6.540.110,83 |
5.728.444,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
776.415,06 |
1.115.975,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.185.590,84 |
2.781.393,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.815,00 |
3.584,00 |
| Aktiva |
9.609.220,73 |
9.793.007,42 |
Passiva
|
|
31.10.2023
EUR |
31.10.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.658.317,64 |
7.808.441,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.783.441,97 |
6.315.635,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
849.875,67 |
1.467.806,06 |
| B.
Rückstellungen |
27.400,00 |
353.199,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
923.503,09 |
1.631.366,45 |
| Summe
Passiva |
9.609.220,73 |
9.793.007,42 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der
Firma
Steinberg Ringfabrik GmbH
Pohlheim
beim Amtsgericht Gießen unter der Nummer
7628 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz
und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den
Gliederungsschemata gemäß § 266
Abs. 2 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Aufstellung des Anhangs nutzt die
Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen. Sie hat ferner gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht
aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Der Firmenwert wurde zu Anschaffungskosten angesetzt
und auf 15 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen bemessen sich unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer zwischen 2 und 14 Jahren. Die
Zugänge des Geschäftsjahres wurden nach
der linearen Methode abgeschrieben.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800 wurde
in vollem Umfang genutzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögengegenstände
und die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen,
gebildet. Die Auflösung des Postens erfolgte
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert. Eine Abzinsung
gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
war nicht erforderlich, da sämtliche
Rückstellungen eine Restlaufzeit von einem Jahr haben.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt 520.200,00 Euro.
Fristigkeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 500.000,00
Euro (Vorjahr: 500.000,00 Euro)
Fristigkeiten der Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig.
IV.
Sonstige Angaben
Nachtragsbericht
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2022/2023 sind keine Ereignisse
von wesentlicher Bedeutung, die zu einer
geänderten Beurteilung der Unternehmenslage
führen würden, eingetreten.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11.
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Benjamin Celik geführt. Der Geschäftsführer
ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsführung
Pohlheim, 13. Februar
2025
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Benjamin Celik
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025
festgestellt.
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