Bellersheim Metall GmbH
Niederahrer Straße 1, 56412 Boden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulf Dipl.Kfm. Bellersheim seit 26.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bellersheim Metall GmbHBodenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. §§ 267 HGB. Die Gesellschaft hat nach den §§ 238 ff., §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den Grundsätzen für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. §§ 267 HGB aufgestellt. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang wurden weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten. Die Gesellschaft hat im Anhang einen Verbindlichkeitenspiegel erstellt, aus dem die Restlaufzeiten und die Sicherheiten der Verbindlichkeiten ersichtlich sind. Ebenfalls hat die Gesellschaft die Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt. Die Bewertungsvorschriften der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wird gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). A. AKTIVA Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Abgänge werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Abnutzbare Sachanlagen werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten - unter Beachtung des Niederstwertprinzips - bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigung angesetzt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung aktivisch abgesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet. B. PASSIVA Bei der Bemessung der sonstigenRückstellungenwurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Bilanzerläuterungen A. AKTIVA Anlagevermögen Auf die Erstellung eines Anlagegitters wurde gem. § 288 Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. B. PASSIVA Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten und ihre jeweiligen Restlaufzeiten
und Sicherheiten sind in dem
IV. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse: keine Geschäftsführung: Ulf Bellersheim WEITERE DATENBei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um
die nach §§ 325 ff. HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses.
Boden, den 10. Dezember 2024 gez. Ulf Bellersheim Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. August 2024 |
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