Leneweit
FACILITY SERVICES GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
363.808,00 |
347.513,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.471,00 |
15.968,00 |
| II.
Sachanlagen |
352.337,00 |
330.545,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
756.171,12 |
1.014.853,53 |
| I.
Vorräte |
57.862,69 |
260.052,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
698.150,76 |
658.668,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
66.285,28 |
64.892,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
301.982,51 |
289.098,26 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
96.126,33 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
157,67 |
6,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56.347,88 |
10.059,41 |
| Aktiva |
1.176.327,00 |
1.372.425,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.224,79 |
126.658,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.658,90 |
49.449,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
60.434,11 |
-52.209,09 |
| B.
Rückstellungen |
21.320,24 |
19.900,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.088.781,97 |
1.225.866,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
738.445,80 |
805.623,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
350.336,17 |
420.243,29 |
| Summe
Passiva |
1.176.327,00 |
1.372.425,94 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR vom 1. Januar 2023 bis 31.
Dezember 2023
Leneweit FACILITY SERVICES GmbH
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen
Regelungen.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind
insgesamt im Anhang aufgeführt.
4 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde
teilweise verzichtet. Die Erleichterungen nach
§ 274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in
Anspruch genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von
sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
5 Die Form des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr verändert in der Systematik
der Reihenfolge der Pflichtbestandteile und der Darstellung
im Anhang.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
6 Die Ansatzvorschriften der §§ 246
bis 251 HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
7 Die Immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungssätze der
verschiedenen Anlagegüter richten sich in Anlehnung an
die amtlichen Abschreibungstabellen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 800 € sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben oder als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
8 Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten bewertet
9 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind zum Nominalwert angesetzt worden. Der
Forderungsbestand ist grundsätzlich werthaltig. Es
wurden in Einzelfällen Einzelwertberichtigungen
gebildet. Zur Absicherung des allgemeinen Kreditrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1% des Nettoforderungsbestandes gebildet. Weitere
Risiken waren im Forderungsbestand nicht
erkennbar.
10 Die Sonstigen Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert bewertet.
11 Der Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen
der Bank und durch den Kassenbericht belegt. Die Bewertung
erfolgt mit dem Nominalwert.
12 Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
für das nächste Geschäftsjahr und Folgejahr
bezahlten Aufwand und wird mit dem Nominalwert ausgewiesen.
13 Die Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungszinssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet,
wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
14 Die Verbindlichkeiten sind vollständig
erfasst und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
15 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fand gegenüber dem Vorjahr nicht
statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
16 Sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
17 Der im Eigenkapital enthaltene Gewinnvortrag
beträgt 101.658,90 € (Vorjahr: 49.49,81 €).
18 Von den Verbindlichkeiten haben keine Posten
eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
4. SONSTIGE ANGABEN
20 Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67753 mit dem Sitz:
Grossmannstr. 97, 20539 Hamburg, eingetragen.
21 Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres waren als Geschäftsführer
bestellt:
- Tamo Absalon, operative Geschäftsleitung,
Lütjensee
- Anne Absalon , operative Geschäftsleitung,
Lütjensee
- Sven Venus, operative Geschäftsleitung,
Güster
22 Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023
sind Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Die Geschäftsführer Anne Absalon und Tamo Absalon
wurde am 9. Februar 2024 der Geschäftsführer Sven
Venus am 8. Januar 2025 abberufen, die Herren Frank
Fellendorf und Sebastian Stark wurden am 9. Februar 2024
als Geschäftsführer bestellt.
23 Die Geschäftsführung wird dem
Gesellschafter vorschlagen, den ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag von 60.434,11 € (Vorjahr:
Jahresüberschuss von 52.209,09 €) auf neue
Rechnung vorzutragen und den Bilanzgewinnvortrag zu
vermindern.
24 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in der Regel als solche
gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden gegenüber den
Gesellschaftern folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten:
Forderungen Verrechnungskonten/ Darlehen
€ 344.946,13 (Vorjahr: € 331.013,99)
UNTERSCHRIFT
Hamburg, 29. Mai 2025
gez. gez.
Frank
Fellendorf
Sebastian
Stark
- Geschäftsführer
-
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2025
festgestellt.
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