Carlo & Friends GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Content-Sharing-Websites
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Marcus Moritz seit 13.2.2025 | Geschäftsführer |
Christoph Tank seit 13.2.2025 | Prokura |
Lasse Eduard Gruner-Lüders seit 8.6.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
MYTY Group AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
appmotion GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang1. Erläuterungsbericht 1.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf und wurde gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem sog. Gesamtkostenverfahren. Die im Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundätze wurden stetig angewendet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch genommen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. 1.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Für Ausgaben, die Aufwand künftiger Geschäftsjahre darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Bewertung erfolgte jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Leistungspflichten abzubilden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 ist in einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Summe der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 1.700,00 Euro (Vorjahr: 1.700,00 Euro). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 0,00 Euro (Vorjahr: 100.000,00 Euro) und betreffen im Vorjahr sonstige Vermögensgegenstände. Die Steuerforderungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) betrugen 61.527,35 Euro (Vorjahr: 8.311,00 Euro). Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2022 betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von 30.968,10 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betrugen 144.656,40 Euro (Vorjahr: 133.854,11 Euro). Die Verbindlichkeiten sind unbesichert. 2. Sonstige Angaben Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beträgt 265.097,65 Euro, davon fällig in 2023 136.342,53 Euro und fällig zwischen 2024 - 2027 128.755,12 Euro. 2.1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB gemäß § 268 Abs. 7 HGB Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 2.2. Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 53 (Vorjahr: 39). Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr: Herr Lasse Lüders, Hamburg 2.3. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der MYTY Group AG, Zürich/Schweiz einbezogen (kleinster und größter Konzernkreis). sonstige Berichtsbestandteile
gez. Lasse Lüders, Hamburg Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkPRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der Appmotion GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT Der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -wurden nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 17. Juli 2023 BDO
AG
gez. Leichsenring, Wirtschaftsprüfer gez. Wirth, Wirtschaftsprüfer |
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