Lima
GmbH
Gelnhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
16.067,74 |
52.266,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.563,46 |
22.796,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.504,28 |
29.469,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.067,74 |
52.266,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.893,97 |
16.023,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
12.106,03 |
8.976,91 |
| B.
Rückstellungen |
2.233,77 |
3.772,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
940,00 |
32.470,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
940,00 |
32.470,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.067,74 |
52.266,01 |
Anhang
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2010
Lima GmbH
Vermarktung Inhaberrechten
Am Schlößchen 23
63571 Gelnhausen
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Lima GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
A. Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem
Anschaffungswertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene
Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige
Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.
C. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den sonstigeForderungen handelt es sich um
Forderungen aus Weiterbelastungen an Volker Reichert.
D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
E. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen keine Forderungen/Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
F. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit
keine Abzinsung vorgenommen.
III. Angaben zu Bilanz
Die Einstellung einer aktiven oder/und passiven
latenten Steuer waren nicht gegeben.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die
Geschäftsführung ausgeübt durch
Herrn Volker Reichert
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Angaben der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Gelnhausen, den 23.12.2011
gez. V. Reichert Gf.
.............................................
.............................................................
Datum
Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
|