anwalt.de services AG
Rollnerstraße 8, 90408 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Friedmann seit 13.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Ilona Veth seit 20.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Yoshiya Markus Maki seit 20.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Jochen Vestner seit 2.1.2018 | Prokura |
Stefan Hans Dr. Morschheuser seit 8.5.2013 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Jurato Digital GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
anwalt.de services AGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 der anwalt.de services AG, Nürnberg, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der aktuellen Fassung und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 266 und § 275 HGB. Die Zahlen des Vorjahres der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden von den geänderten Größenklassenmerkmalen des § 267 HGB aus dem am 22. Februar 2024 vom Bundestag verabschiedeten und am 22. März 2024 vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften Gebrauch gemacht. Nach Artikel 3 Abs. 2 des Beschlusses des Bundestages vom 22. Februar 2024 können die geänderten Größenklassenmerkmale bereits auf Jahresabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände wurde mit dem Nominalwert oder Zahlungsbetrag angesetzt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Latente Steuern werden nach § 274 HGB gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Soweit hiernach temporäre Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen handelsrechtlichem Jahresabschluss und dem steuerlichen Jahresabschluss vorliegen, führen diese zu aktiven und passiven latenten Steuern. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ergab sich zum Bilanzstichtag insgesamt eine Steuerbelastung (passive latente Steuern). Als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft nach § 274a HGB von den Ausweispflichten des § 274 HGB befreit. Gemäß des Wahlrechts nach § 249 Abs 1 HGB wurde eine Rückstellung für den Passivüberhang latenter Steuern gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Für die sonstigen Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis laufzeitkongruenter Marktzinsen abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 5 Jahre festgelegt. Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien In den vergangenen Geschäftsjahren wurden eigene Aktien erworben. Im Einzelnen teilen sich diese auf folgende Erwerbsvorgänge auf:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift des Vorstandes
Nürnberg, den 15.04.2024 gez. Markus Maki gez. Ilona Veth gez. Dr. Stefan Morschheuser
|
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