Weinkauf
GmbH
Buchholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.654.578,90 |
1.312.941,64 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.216,00 |
106.232,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.580.862,90 |
1.205.209,64 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.186.787,18 |
2.959.797,55 |
| I.
Vorräte |
617.186,01 |
424.421,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
864.213,57 |
724.552,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.983,62 |
|
| III.
Wertpapiere |
1.425.752,87 |
1.570.362,88 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
279.634,73 |
240.460,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.118,20 |
15.701,22 |
| Aktiva |
4.857.484,28 |
4.288.440,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.132.544,14 |
3.793.045,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.774.769,21 |
3.518.443,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
332.774,93 |
249.602,20 |
| B.
Rückstellungen |
351.043,23 |
320.396,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
373.896,91 |
174.998,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
373.896,91 |
174.998,13 |
| Passiva |
4.857.484,28 |
4.288.440,41 |
Anhang
Weinkauf GmbH, Buchholz-Mendt
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter Weinkauf GmbH mit dem
Sitz in Buchholz-Mendt und ist beim Registergericht des
Amtsgericht Montabaur unter der Nummer HRB 14520
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten
wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten
sowie notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen.
Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken
aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
3.2
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusserstellung, Urlaub,
Berufsgenossenschaft und Garantieleistungen
.
3.3
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
Vorjahr
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
204,1
|
204,1
|
0,0
|
0,0
|
72,3
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
169,8
|
169,8
|
0,0
|
0,0
|
102,7
|
Summe
|
373,9
|
373,9
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
3.4
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Bilanz enthält folgende Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Forderungen bis 1 Jahr TEUR 9,8 (Vorjahr TEUR 3,5)
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0)
3.5
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Dirk Weinkauf,
Kaufmann.
Buchholz-Mendt, den
28.10.2024
gez. Dirk Weinkauf, Geschäftsführer
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024
festgestellt.
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