RW3 Townhouse GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marijo Jakovljevic seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jakovljevic Holding GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Stuttgart, den 12. November 2024 Herr Marijo Jakovljevic, Kaufmann Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30. November 2024 festgestellt. ANHANG zum 31. Dezember 2023Jakovljevic Holding GmbHStuttgartA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Bilanz ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registereintrag
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern). Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie wurden planmäßig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der technischen Anlagen beträgt fünf Jahre, die der Pkw zwischen vier und fünf Jahre, die der Lkw zwischen sechs und sieben Jahre, die der sonstigen Transportmittel zwischen zwei und acht Jahre, die der Werkzeuge zwischen fünf und acht Jahre, die der Büroeinrichtungen zwischen zwei und dreizehn Jahre und die der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und 15 Jahre. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bis zu einem Wert von Euro 800,00 ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgten zum Nennwert. Pauschalwert- und Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet, da keine Ausfallsrisiken erkennbar sind. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz B.1 Bilanz B.1.1 Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB wurde nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. B.1.2 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00; hiervon sind Euro 12.500,00 nicht eingefordert. B.1.3 Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten setzten sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die nachstehenden Positionen:
C. Sonstige Angaben C.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Rangrücktritt Die Gesellschaft hat gegenüber folgenden Tochtergesellschaften einen Rangrücktritt aus gewährten Darlehen zugunsten der ausgesprochen:
Die Gesellschaft hat Rangrücktrittserklärungen gegenüber Kreditinstituten für folgende Tochtergesellschaften gegeben:
b) Bürgschaften Die Gesellschaft hat Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für folgende Tochtergesellschaften gegeben:
Die Gesellschaft hat Bürgschaften zugunsten folgender noch valutierten Darlehen an folgende Tochterunternehmen gegeben:
1 Gemeinsame selbstschuldnerische
Bürgschaft zusammen mit einem Mitgesellschafter
1 Gemeinsame selbstschuldnerische
Bürgschaft zusammen mit einem Mitgesellschafter
1 Gemeinsame selbstschuldnerische
Bürgschaft zusammen mit einem Mitgesellschafter
c) Patronatserklärung Die Gesellschaft hat Patronatserklärungen gegenüber der
abgegeben, in der sie im Falle einer insolvenzrechtlichen Überschuldung persönlich mit ihrem Vermögen einsteht. d) Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse der Gesellschaft: Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 248 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen und in Höhe von TEUR 3 aus Dienstleistungsverträgen. C.2 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB wesentlich beteiligt:
C.3 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 4 Arbeitnehmer. C.4 Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. C.5 Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Marijo Jakovljevic, Kaufmann, geführt. Er vertritt die Gesellschaft allein. Auf die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB wird in Hinblick auf § 286 Abs. 4 und § 288 HGB verzichtet. Ein Aufsichtsrat oder Beirat sind nicht gebildet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 30.November 2024 festgestellt. |
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