2R Immobilienverwaltungs GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Sonja Bauer seit 19.12.2017 | Prokura |
Raymond-Daniel Rajkovic seit 7.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
2R Dynamic GmbHGrafenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss
Anhang
1. Allgemeine Angaben
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden im Rahmen der steuerlichen Höchstsätze linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR wurden sofort abgeschrieben. Ihr Abgang im laufenden Jahr wurde unterstellt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse weren zu durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Soweit erforderlich erfolgten Abschreibungen gem. § 253 Abs. 4 HGB. Die Bewertung von Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten, Wertminderungen, Absatzmarkt- und Lagerrisiken werden - soweit erforderlich - durch Abschreibungen gem. § 253 Abs. 4 HGB berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zum Nominalwert. Dabei werden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Abdeckung des Delkredererisikos Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren (Forderungen) oder höheren (Verbindlichkeiten) Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 4. Angaben zur Bilanz Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 291.590,19 Euro (Vorjahr: 382.282,29 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 506.336,40 Euro (Vorjahr: 237.535,53 Euro). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 8.204,51 Euro (Vorjahr: 31.857,28 Euro) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 2.195,25 Euro (Vorjahr: 911,87 Euro) enthalten. Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf 362.898,76 Euro (Vorjahr: 360.074,89 Euro). Sie sind auch solche gegen Geschäftsführer. 5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aus der Alterversorgung ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 1.702,17 Euro (Vorjahr: 935,77 Euro). Aus der Währungsumrechnung ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 24,37 Euro (Vorjahr: 5,35 Euro). sonstige Berichtsbestandteile
Grafenau, den 26. März 2025
gez. Raymond-Daniel Rajkovic
Angaben zur Feststellung:
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