Eibach Industries GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Keogh seit 4.7.2025 | Geschäftsführer |
Michael Hesse seit 14.9.2010 | Prokura |
Markus Simon seit 25.12.2004 | Geschäftsführer |
Christof Schulte seit 10.12.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.34% | |
| 38.89% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eibach Industries GmbHFinnentropKonzernabschluss zum 31. Dezember 2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2022
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022A. Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Konsolidierungsmethoden einschließlich Währungsumrechnung I. Einleitung Die Eibach Industries GmbH ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen unter der Nummer HRB 9800 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Finnentrop. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres. Die Eibach Industries GmbH ist Mutterunternehmen eines Konzerns i. S. v. § 290 HGB. Es besteht für das Geschäftsjahr 2022 Konzernrechnungslegungspflicht, da die gesetzlichen Größenkriterien (§ 293 Abs. 1 HGB) nicht an zwei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen unterschritten waren. II. Konsolidierungskreis 1. Angaben zum Konzernanteilsbesitz gem. § 313 Abs. 2 HGB Der Konzernanteilsbesitz umfasst folgende Gesellschaften (in Klammern: Konzernanteil am gezeichneten Kapital): a) Vollkonsolidierte Tochterunternehmen (1) Heinrich Eibach GmbH, Finnentrop (100 %), (2) Eibach Springs (Taicang) Co., Ltd., Taicang (PRC) (100 %) (3) Eibach, Inc., Corona (USA) (50,91 %) (4) EPUS LLC, Corona (USA) (100 % gehalten von Tochter zu (3)). b) Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen (1) Eibach Suspension Technology Pty. Ltd., Warriewood (Australien) (90 %), (2) Eibach South Africa (Pty.) Ltd., Gqeberha, vormals Port Elizabeth/Südafrika (70 %). Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf den Anteil am Kapital und den Stimmrechten. c) Beteiligungen, die die Voraussetzungen gem. § 311 HGB erfüllen ("Assoziierte Unternehmen") Die bis einschließlich zum 31.12.2021 hier genannte Gesellschaft Eibach, Inc., Corona (USA) wurde ab dem 31.12.2022 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, siehe oben a). d) Gemeinschaftsunternehmen Es waren keine Unternehmen anteilmäßig in den Konzernabschluss einzubeziehen, entsprechende Beteiligungen bestehen nicht. e) Beteiligungen gem. § 271 Abs. 1 HGB
2. Konsolidierungskreis zum 31.12.2022 und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr a) Konsolidierungskreis (Vollkonsolidierung) Die unter A. II. 1. a) genannten Tochterunternehmen wurden in den Konzernabschluss einbezogen. Die zu II. 1. b) genannten Tochterunternehmen wurden gem. § 296 Abs. 2 HGB wegen untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Aus dem Verzicht auf die Vollkonsolidierung dieser Unternehmen ergeben sich keine wesentlichen Einflüsse auf den Konzernabschluss 2022, da die Aktiva und Passiva, Aufwendungen und Erträge sowie die Jahresergebnisse der betreffenden Töchter aus Konzernsicht nicht bedeutsam sind. b) Veränderungen des Konsolidierungskreises (Vollkonsolidierung) und Angaben zur Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Konzernabschlüsse Die unter A. II. 1. a) genannten Tochterunternehmen zu (3) (Eibach, Inc., Corona (USA)) und (4) (EPUS LLC, Corona (USA)) wurden zum 31.12.2022 erstmals vollkonsolidiert. Die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses zum 31.12.2022 mit dem vorangehenden Abschluss ist nur geringfügig eingeschränkt, da beide Gesellschaften zuvor bereits als Assozierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen waren. 3. Assoziierte Unternehmen Für die nicht vollkonsolidierten beiden Tochterunternehmen wird unter Ausnutzung des Wahlrechtes gem. § 311 Abs. 2 HGB auf die Bilanzierung nach der sog. Equity-Methode verzichtet, da diese Gesellschaften unter Anlegung der zu 2. genannten Kriterien für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung sind. Da die Beteiligung an der Eibach, Inc. ab dem 31.12.2022 vollkonsolidiert wird (zuvor als assoziiertes Unternehmen) wird ab dem 31.12.2022 kein Konzernunternehmen mehr nach der Equity-Methode bilanziert. 4. Geschäftsjahr von Mutter- und Tochterunternehmen Sämtliche einbezogene Unternehmen haben wie das Mutterunternehmen ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Geschäftsjahr. III. Konsolidierungsmethoden einschließlich Währungsumrechnung 1. Angewandte Methoden für das Geschäftsjahr 2022 Die Kapitalkonsolidierung erfolgte für Erwerbsvorgänge vor dem 1. Januar 2010 nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.), die für solche Alterwerbe gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB fortgeführt werden kann. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 wurde die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode durchgeführt (§ 301 Abs. 1 Sätze 1 - 2 HGB). Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Unternehmen Tochtergesellschaft geworden ist (§ 301 Abs. 2 Satz 1 HGB) und teilweise gem. § 301 Abs. 2 Satz 4 HGB (a. F.) auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung zum 1. Januar 2011 (nach vorheriger Nichteinbeziehung gem. § 296 Abs. 2 HGB). Nachträglich angefallene aktivierungspflichtige Anschaffungskosten wurden entsprechend im Jahr ihres Anfalls konsolidiert. Es ergaben sich aus der Erstkonsolidierung überwiegend passivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung (insgesamt TEUR 21.318, Vorjahr TEUR 2.066), denen i. W. Eigenkapitalcharakter zukommt, da die bei der Kapitalaufrechnung zu berücksichtigenden Anschaffungskosten der Anteile das jeweilige konsolidierungspflichtige Eigenkapital der betreffenden Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt unterschritten. Dieses rührt bezüglich der Anteile an der Heinrich Eibach GmbH daher, dass sie durch eine Sacheinlage bzw. Verschmelzung zu Buchwerten in das Vermögen der Konzerngesellschaft gelangt sind. Bei der Erstkonsolidierung der Eibach, Inc. und deren 100%iger Tochter EPUS LLC wurden wegen der vorgeschriebenen Anwendung der Neubewertungsmethode stille Reserven aufgedeckt. Daneben ergab sich auch ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr TEUR 47) aus der Kapitalkonsolidierung der Eibach Springs (Taicang) Co., Ltd., der als Geschäfts- und Firmenwert zu bilanzieren ist und über 5 Jahre linear abgeschrieben wurde (bis 2015). Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen weggelassen. Die Schuldenkonsolidierung zum 31.12.2022 war erfolgsneutral. Konsolidierungspflichtige Haftungsverhältnisse werden ggf. entsprechend konsolidiert. Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge wie ggf. das Beteiligungs- und Zinsergebnis und andere betroffene Positionen des Konzerns nach den Grundsätzen der Einheitstheorie, nach der der Konzernabschluss wie ein Jahresabschluss für ein fiktives, rechtlich einheitliches Unternehmen aufzustellen ist, miteinander verrechnet. Von einbezogenen Unternehmen aktivierte Vermögensgegenstände, namentlich solche des Vorratsvermögens, werden grundsätzlich mit den einheitlichen Konzern-Anschaffungs- oder -Herstellungskosten angesetzt, die bei Bezug von einem anderen Konzern-Unternehmen ggf. an die Stelle der im jeweiligen Einzelabschluss anzusetzenden Werte treten. Auf diese Weise wird das Konzernergebnis um die sog. "Zwischenergebnisse" im Umlaufvermögen bereinigt. Für das Berichtsjahr fielen nur geringe Zwischengewinne im Umlaufvermögen an, die unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit eliminiert wurden. Für innerkonzernliche Verkäufe von Anlagevermögen wird entsprechend vorgegangen, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine Eliminierung von Zwischenergebnissen. Im Berichtsjahr fielen unter Berücksichtigung des Wahlrechts gemäß § 304 Abs. 2 HGB keine eliminierungspflichtigen innerkonzernlichen Anlagenverkäufe an. Die Währungsumrechnung für Zwecke des Konzernabschlusses erfolgt mit Einführung des § 308a HGB für Konzernabschlüsse und § 256a HGB für Jahresabschlüsse ab 2010 nach der "modifizierten Stichtagsmethode" gem. den Vorgaben der genannten Vorschriften. Wie in § 308a HGB vorgeschrieben, erfolgt der offene Ausweis der sich ergebenden "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" im Eigenkapital. 2. Abweichungen von Konsolidierungsmethoden, Begründung und Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Die für das Berichtsjahr angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen den im Vorjahr gewählten Verfahren (Grundsatz der Methodenstetigkeit). B. Erläuterungsteil I. Gliederung und Ausweis Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den gesetzlichen Schemata gemäß §§ 266, 275 i. V. m. § 298 HGB gegliedert, wobei für die Ergebnisrechnung das Gesamtkostenverfahren gewählt wurde. Dem Grundsatz der Ausweisstetigkeit wurde Rechnung getragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Grundlagen der Konzernrechnungslegung 1. Allgemeine Grundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind den Tochterunternehmen von dem Mutterunternehmen in Form von Konzern-Bilanzierungsrichtlinien vorgegeben (Anweisung der Geschäftsführung des Mutterunternehmens an die Zentralbuchhaltung für alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften). Danach sind ggf. Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen für Zwecke des Konzernabschlusses unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit an die im Einzelabschluss des Mutterunternehmens angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzupassen ("Handelsbilanz II"). Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzende gesellschaftsvertragliche Vorschriften einbezogener Unternehmen wurden entsprechend berücksichtigt, soweit dieses mit den Grundsätzen der Konzernrechnungslegung vereinbar war. 2. Einzelne Bilanzierungsgrundsätze a) Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände (einschließlich Geschäfts- und Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen bewertet. Zu verrechnende Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung werden planmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung zeitanteiliger planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten zulässigen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Anschaffung oder Herstellung vor 2008 wurde die degressive Abschreibungsmethode gewählt, wenn sich im Wirtschaftsjahr höhere Abschreibungsbeträge ergaben, ansonsten erfolgt eine lineare Abschreibung. Das Finanzanlagevermögen ist zu den historischen Anschaffungskosten bzw. den Konzern-Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, soweit nicht die Equity-Methode gem. §§ 311, 312 HGB anzuwenden war. Die Anteile an dem ab 2012 nicht mehr vollkonsolidierten australischen Tochterunternehmen (siehe A. II. 1. und 2.) wurden mit den Konzern-Anschaffungskosten auf den Zeitpunkt der Endkonsolidierung (01.01.2012) bewertet. b) Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung, aktive latente Steuern Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit niedrigeren Tagespreisen, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen mit Herstellungskosten bewertet. Aktivierungspflichtige Gemeinkosten werden neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn in die Herstellungskosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital bleiben unberücksichtigt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung getragen. Forderungen (und Verbindlichkeiten), die auf fremde Währungen lauten, werden nach Maßgabe des § 256a HGB umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Jahresabschlüsse vollkonsolidierter Tochterunternehmen werden gem. § 308a HGB umgerechnet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 HGB wird grundsätzlich in den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen kein Gebrauch gemacht. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen werden ggf. wie in § 306 HGB vorgeschrieben sowohl aktivisch wie passivisch abgegrenzt. c) Rückstellungen Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode) auf der Basis eines Zinsfußes von 1,78 %, der auf der Basis eines 10-Jahreszeitraumes ermittelt wurde, einer erwarteten jährlichen Rentensteigerung von 1,0 % (im Falle von dynamisierten Zusagen) und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen unter Zugrundelegung des neuen zehnjährigen Referenzzeitraumes nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB i. d. F. des "Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" vom 11.03.2016 einerseits und des siebenjährigen Zeitraumes der zuvor geltenden Gesetzesfassung andererseits ist gem. Abs. 6 der genannten Vorschrift jedes Jahr zu berechnen und im Anhang anzugeben. Er beläuft sich für den aktuellen Bilanzstichtag 31.12.2022 auf TEUR 126. Gewinne dürfen gem. § 253 Abs. 6 HGB von dem die Pensionsrückstellungen bilanzierenden Unternehmen (vorliegend: Eibach Industries GmbH) nur ausgeschüttet werden, wenn die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens dem vorgenannten Unterschiedsbetrag entsprechen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurde wie vorgeschrieben erstmals der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 angewendet. Die Auswirkungen waren geringfügig. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. d) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. 3. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Begründung und Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Berichtsjahr nicht vorgenommen worden, ebenso wenig Sachverhaltsgestaltungen, die geeignet sind, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses wesentlich zu beeinflussen. III. Erläuterungen und Aufgliederungen zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses und sonstige Pflichtangaben 1. Anlagevermögen a) Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt:
b) Sonstige Erläuterungen zum Anlagevermögen - Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Ergänzend zu den allgemeinen Angaben in Abschnitt A. III. 1. ist zur Entwicklung dieses Postens im Berichtsjahr zu erläutern: Im Konzernabschluss 2021 waren zwei Vorgänge zu berücksichtigen: Es war das quotale Jahresergebnis 2021 zu erfassen (Ertrag TEUR 832) und daneben war die in 2021 erfolgte Gewinnausschüttung zu eliminieren. Im Anlagengitter (s. o. B. III. 1. a)) werden sowohl Beträge aus der Aufstockung der Beteiligungsquote als auch positive anteilige Ergebnisvereinnahmungen als Zugang bei den Anschaffungskosten erfasst. Als Abgänge bei den Anschaffungskosten werden ggfs. die Absetzungsbeträge auf Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung (Equity), z. B. nach Aufstockung der Beteiligung, und Buchwertverminderungen aufgrund Gewinnausschüttungen im Anlagengitter gezeigt. 2. Forderungen gegen Gesellschafter Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter des Mutterunternehmens. 3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Posten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 4. Latente Steuern Passivische latente Steuern auf der Ebene der Einzelabschlüsse (§ 274 HGB) fielen zum 31.12.2022 in Höhe von TEUR 284 an. Per Saldo aktivische latente Steuern gem. § 274 HGB werden gemäß Vorgabe der Konzernmutter einheitlich nicht aktiviert. Aktivische latente Steuern auf Ergebniseffekte aus Zwischengewinneliminierung waren für 2022 abzugrenzen. In 2022 wurden Zwischengewinne im Vorratsvermögen eliminiert, auf die insoweit aktive latente Steuern abzugrenzen waren, als die betreffenden Konzernunternehmen nicht über steuerliche Verlustvorträge verfügten. Die danach verbleibende erforderliche Abgrenzung aktiver latenter Steuern erfolgte unter Zugrundelegung von Steuersätzen zwischen 19 % und 28 %. Passivische Abgrenzungen für latente Steuern gemäß § 306 HGB aus Konsolidierungsmaßnahmen waren im Zuge der Neubewertung der EPUS LLC zu bilden. 5. Eigenkapital a) Allgemeine Angaben Das zum 31.12.2022 in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital ergibt sich vor Gewinnverwendung. b) Sonstige Angaben Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Das gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens Eibach Industries GmbH, Finnentrop, beläuft sich auf EUR 3.564.000,00. Kapitalrücklage Als "Kapitalrücklage" wird wie im Vorjahr sowohl die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens Eibach Industries GmbH als auch die Kapitalrücklagen der Heinrich Eibach GmbH und die Neubewertungsbeträge der EPUS LLC (nach Abzug latenter Steuern) ausgewiesen. Konzern-Gewinnvortrag und Konzern-Jahresüberschuss Hinweis auf die erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung. 6. Rückstellungen für Pensionen (einschl. Angabe Unterschiedsbetrag aus Neubewertung) und Angabe zu verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden bzw. Aufwendungen und Erträgen gem. § 246 Abs. 2 HGB Die passivierten Rückstellungen für Pensionen entfallen zu 100 % auf inländische Konzernunternehmen. Der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ergibt sich wie folgt:
Der o.g. Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurde wie vorgeschrieben erstmals der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 angewendet. Nach dieser Vorschrift hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine kongruente Bewertung, d. h. eine der Höhe nach übereinstimmende bzw. in Teilen übereinstimmende Bewertung von Rückdeckungsversicherungsanspruch und Pensionsrückstellung zu erfolgen. Die Auswirkungen waren geringfügig. Verrechnete Vermögensgegenstände und Schulden bzw. Aufwendungen und Erträge gem. § 246 Abs. 2 HGB: Der Wert der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.033 wurde gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert (zugleich Anschaffungskosten) des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 547 (Sonstige Vermögensgegenstände) saldiert und mit TEUR 1.487 ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des verrechneten Aktivvermögens entspricht ausweislich des dazu eingeholten versicherungsmathematischen Gutachtens dem auch steuerlich anzusetzenden Aktivwert. Der bilanziellen Verrechnung entsprechend wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung "Sonstige betriebliche Erträge" mit dem Posten "Personalaufwendungen" in Höhe von TEUR 31 verrechnet. 7. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen entfallen auf das inländische Konzernunternehmen Heinrich Eibach GmbH und auf die Eibach, Inc. (USA). Die sonstigen Rückstellungen des Mutterunternehmens entfallen im Wesentlichen auf Personalkostenabgrenzungen. Bei den Töchtern setzen sich die sonstigen Rückstellungen ebenfalls aus Abgrenzungsbeträgen des Personalbereichs sowie Garantie-, Jahresabschlusskosten und Umlageaufwendungen zusammen. 8. Verbindlichkeiten a) Restlaufzeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich bezüglich der jeweiligen Teilbeträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr aus der Konzernbilanz (Vj. dto.). Das gleiche gilt bezüglich der Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten enthalten einen Teilbetrag in Höhe von TEUR 10.018 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den gesamten Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 36.110 durch Grundschulden (Briefgrundschulden) und Sicherungsübereignung von Anlagevermögen und Vorratsvermögen besichert. b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 14.483, die unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Zu Haftungsverhältnissen zugunsten von Gesellschaftern siehe ergänzend B. III. 9. 9. Haftungsverhältnisse * und Angaben dazu (einschließlich Angaben zu assoziierten Unternehmen) Am Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 575 (Valuta: TEUR 575). Am Bilanzstichtag besteht weiterhin ein Haftungsverhältnis aus Gewährleistungsverträgen (Kreditgarantie) in Höhe von TEUR 1.573 (Valuta: TEUR 1.573). Dieses Haftungsverhältnis besteht zugunsten eines Gesellschafters des Mutterunternehmens. Gem. § 314 Abs. 1 Nr. 19 HGB sind im Konzern-Anhang zu den ausgewiesenen Haftungsverhältnissen die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme anzugeben. Bei drohender Inanspruchnahme wäre an Stelle der Angabe eines Haftungsverhältnisses aufwandswirksam Vorsorge zu treffen gewesen. Vorliegend betreffen die Haftungsverhältnisse ausschließlich die Stellung von Sicherheiten für Kredite. Da die Schuldnerin ihren Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern im Berichtsjahr jederzeit nachgekommen ist, wurde eine Inanspruchnahme des Konzerns zum Bilanzstichtag als nicht überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses sind keine Tatsachen bekannt geworden, die Anlass geben würden, diese Beurteilung zu modifizieren. 10. Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile von nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften Zur Finanzierung beweglicher Vermögensgegenstände nutzt der Konzern vermehrt das Instrument Leasing (unechtes "sale and lease back", Beschaffung des zu leasenden Vermögensgegenstandes durch die Heinrich Eibach GmbH mit anschließender sofortiger Übertragung auf Leasinggesellschaft). Neben der Optimierung der Bilanzstruktur dient dies im Wesentlichen der kurzfristigen Verbesserung der Liquidität, als Nachteil kann angesehen werden, dass sich dadurch die Gesamtfinanzierungsdauer verlängert. Im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bedient sich die Konzerntochter Heinrich Eibach GmbH in der deutschen Betriebsstätte des Instruments "echtes Factoring". Neben dem Delkredereschutz dient dieses im Wesentlichen der Optimierung des Liquiditätsmanagements, auf der Aufwandsseite sind die laufenden Factoringgebühren zu sehen. Weiterhin bestehen Konsignationslagerverträge mit einigen Kunden, deren Zweck in der Optimierung der Lieferbereitschaft und der Kundenzufriedenheit besteht. * siehe auch "B. III. 18. Vorschüsse, Kredite an und Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern des Mutterunternehmens"; Haftungsverhältnisse gegenüber den genannten Organmitgliedern sind ggfs. dort aufgeführt. 11. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Anzugeben sind sonstige finanzielle Verpflichtungen, deren Kenntnis für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns von Bedeutung ist. Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen (von jeweils mehr als TEUR 12 p. a.) in Höhe von rd. 4,0 Mio. EUR, kumuliert über die Restlaufzeiten (von rd. 8 Jahren). Aus einem Untererbbaurechtsvertrag beläuft sich der Verpflichtungsumfang auf rd. 2,9 Mio. EUR. 12. Angaben zu Finanzinstrumenten a) Derivative Finanzinstrumente Fehlanzeige zum Bilanzstichtag. b) Angaben zu Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens Angaben zu den Finanzanlagen zuzuordnenden Finanzinstrumenten, die über ihrem beizulegenden Wert ausgewiesen werden, entfallen, da solche Anlagen im Berichtszeitraum nicht gehalten wurden. 13. Umsatzerlöse (Gesamtleistung) Die konsolidierte Gesamtleistung des Konzerns teilt sich auf: nach Regionen Die Eibach-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse in 2022 jeweils zu etwa 33 % im Inland und zu 67 % im Ausland. nach Sparten Die Leistungen des Konzerns entfallen etwa zu 20 % auf den Tätigkeitsbereich "Industrie", 55 % auf den Tätigkeitsbereich IAM (Tuning und Replacement Bereich Automotive) und zu 25 % auf den Tätigkeitsbereich OE (Automobile Erstserie). 14. Personal Im Konzern wurden im Jahresdurchschnitt beschäftigt:
15. Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sach- und Finanzanlagen Fehlanzeige. 16. Vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnetes Gesamthonorar Für Abschlussprüfungsleistungen fielen TEUR 89, für sonstige Leistungen TEUR 1 an. 17. Gesamtbezüge (u. a.) der aktiven und ehemaligen Organmitglieder des Mutterunternehmens Da die Eibach Industries GmbH weder über einen Aufsichtsrat, Beirat oder eine ähnliche Einrichtung verfügt, beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf die aktiven und ehemaligen Geschäftsführer. Die für das Berichtsjahr gewährten Gesamtbezüge i. S. V. § 314 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a) HGB (aktive Geschäftsführer) beliefen sich auf TEUR 712. Die gewährten Gesamtbezüge i. S. v. § 314 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b) HGB (ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebene) beliefen sich auf TEUR 82. Die für den letztgenannten Personenkreis gebildeten Pensionsrückstellungen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 1.386, die Angabe bezieht sich auf den zurückgestellten Betrag vor Verrechnung mit Aktiva gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Ein Fehlbetrag für nicht gebildete Rückstellungen lag nicht vor. 18. Vorschüsse, Kredite an und Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern des Mutterunternehmens Fehlanzeige. 19. Geschäftsführung (Vorstand) des Mutterunternehmens Mutterunternehmen des Eibach-Konzerns ist die Eibach Industries GmbH mit Sitz in Finnentrop. Zu vertretungsberechtigten Geschäftsführern sind bestellt: Herr Wilfried Eibach, Finnentrop, Herr Dipl.-Betriebswirt Markus Simon, Lennestadt, Herr Dipl.-Ing. Jürgen Schulte, Finnentrop, und Frau Dipl.-Betriebswirtin Birgit Kuklinski, Finnentrop. Die Geschäftsführer üben ihre Organtätigkeit jeweils hauptberuflich aus. Einzelne Geschäftsführer nehmen weitere Organstellungen bei Unternehmen des Eibach-Konzerns und bei nicht verbundenen Unternehmen im In- und Ausland wahr. Eine Zuordnung bestimmter Geschäftsführungsbereiche auf einzelne Mitglieder des Leitungsorgans erfolgte nicht. 20. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen (§ 314 Nr. 25 HGB) (Nachtragsbericht) Aktuell ist in diesem Sinne ("Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind") festzustellen, dass nach wie vor die nicht absehbaren Folgen des immer noch andauernden Krieges in der Ukraine und sein unkalkulierbarer Einfluss auf das Wirtschaftsleben als entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko eingestuft werden. Da die weitere Entwicklung im Detail nicht abzusehen ist, überprüfen wir ständig die vorhandenen Informationen sowie ihre möglichen Auswirkungen auf unseren Konzern. Notfallpläne und präventive Maßnahmen für unseren Konzern sind erarbeitet. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens können heute nicht abgeschätzt werden. 21. Wiedergabe des Vorschlages für die Verwendung des Ergebnisses des Mutterunternehmens (oder falls schon vorliegend: Beschluss) Da ein Ergebnisverwendungsbeschluss bei Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht vorlag, wird gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB auf den Ergebnisverwendungsvorschlag zum Jahresabschluss 2022 der Eibach Industries GmbH Bezug genommen. Danach schlägt die Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.113.407,65, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 625.517,32 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 487.890,33, eine Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 1.054.944,00 vorzunehmen und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 58.463,65 auf neue Rechnung vorzutragen. 22. Ergänzende Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die seit 2005 als Teil des Konzernabschlusses aufzustellende Konzern-Kapitalflussrechnung wurde in Anlehnung an den "Deutschen Rechnungslegung Standard Nr. 21 (DRS 21)" aufgestellt und ist nach dem Konzern-Anhang gesondert abgedruckt. Als "Finanzmittelfonds" werden die liquiden Mittel ("Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten") abzüglich des Teilbetrages der "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten", der jederzeit fällig ist (Kontokorrent) verwendet. Der letztgenannte Teilbetrag belief sich zum 31.12.2022 auf TEUR 18.280 (Vj. TEUR 11.484). 23. Ergänzende Angaben zum Konzern-Eigenkapitalspiegel gem. DRS 22.60: Für Gewinnausschüttungen zur Verfügung steht grundsätzlich das gesamte Eigenkapital, außer das Stammkapital sowie Beträge, die einer gesetzlichen Ausschüttungssperre unterliegen (s. o. Erläuterungen zu 6.). Gesellschaftsvertragliche Ausschüttungssperren oder andere Verfügungsbeschränkungen bestehen nicht. 24. Hinweis zur Befreiung von Tochterunternehmen von bestimmten Offenlegungspflichten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Wie unter A. II. angegeben, ist das Tochterunternehmen Heinrich Eibach GmbH, Finnentrop, in den vorliegenden Konzernabschluss der Eibach Industries GmbH (Mutterunternehmen) einbezogen worden. Durch die Offenlegung des Konzernabschlusses beim Betreiber des Bundesanzeigers (§ 325 Abs. 3 HGB) und Erfüllung der in § 264 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 - 5 HGB (i. V. m. Sätzen 2 - 3 der genannten Vorschrift) genannten weiteren Bedingungen trifft für die genannte Tochtergesellschaft Befreiung von deren Offenlegungspflichten in dem in § 264 Abs. 3 HGB umschriebenen Umfang ein.
Finnentrop, 25.07.2023 Eibach Industries GmbH gez. W. Eibach gez. M. Simon gez. J. Schulte gez. B. Kuklinski Konzern-Kapitalflussrechnung 2022
Konzern-Eigenkapitalspiegel für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 Eibach Industries GmbH, Finnentrop Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022der Eibach Industries GmbH1. Grundlagen des Konzerns Mit der Gründung im Jahre 1951 in Deutschland wurde der Grundstein für den heute weltweit tätigen Eibach Konzern gelegt. Der Eibach Konzern ist mit Produktionswerken von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in Europa (Finnentrop, Deutschland), Nordamerika (Corona, CA) und Asien (Taicang, China) sowie mit Engineering- und Vertriebsfirmen in Australien und Südafrika vertreten, in England wird zudem eine entsprechende Zweigniederlassung unterhalten. Die in Nordamerika ansässigen Gesellschaften Eibach, Inc., Corona (USA) und EPUS LLC, Corona (USA) wurden erstmals ab dem 31.12.2022 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses zum 31.12.2022 mit dem vorangegangenen Abschluss ist nur geringfügig eingeschränkt, da beide Gesellschaften zuvor bereits als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen waren. Ab dem 31.12.2022 wird somit kein Konzernunternehmen mehr nach der Equity-Methode bilanziert. Die Eibach-Gruppe ist einer der weltweit führenden Hersteller von hochwertigen Federungs- und Fahrwerkssystemen sowie technischen Spezialfedern für anspruchsvolle Anwendungen. Das Einsatzspektrum ist sehr breit gefächert; es umfasst nahezu alle hochwertigen Bereiche der Industrie- und Automobiltechnik. Der Name "Eibach" verbindet höchste Qualität mit größtmöglicher Flexibilität und Wirtschaftlichkeit, sowohl bei kleineren Losgrößen bis hin zu größeren Serien. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Trotz der starken Inflation, Ukraine-Krieg, Energiekrise und anhaltenden Lieferprobleme ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 gewachsen. So lag das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 % höher als im Jahr 2021. In der EU stieg das Bruttoinlandsprodukt um 3,6 % und lag damit geringfügig über dem Wachstum der Weltwirtschaft, das in 2022 um 3,4 % anstieg. Wie im Vorjahr hinkte Deutschland hinter dem weltweiten Wachstum und der Entwicklung in der EU hinterher. Trotzdem lieferte Europas größte Volkswirtschaft in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ein robustes Wachstum ab. Nach einem überraschend deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung zum Jahresende 2022, vor allem hervorgerufen durch den Energiepreisschock, steuerte Deutschland allerdings auf eine Winterrezession zu. Auch in der Gesamtbetrachtung für 2023 gehen die Prognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute von einer leicht schrumpfenden wirtschaftlichen Entwicklung für Deutschland aus. Die Zukunft der Weltwirtschaft wird von den Experten ebenfalls schlechter eingeschätzt. Der IWF geht in seiner Prognose davon aus, dass sich das globale Wachstum im Vergleich zu 2022 in 2023 von 3,4 % auf 2,8 % verlangsamt. Ähnliches gilt für die Wirtschaft in der EU. Auch hier rechnen die Institute nur noch mit einem verhaltenen Wachstum von 1,1 %. In unserem mittelständisch geprägten Branchenverband (Verband der Deutschen Federnindustrie) konnten die Mitgliedsfirmen in 2022 mit durchschnittlich + 9,8 % ein deutliches Umsatzwachstum verzeichnen, wobei auch hier zum Jahresende die Erwartungen in die weitere Umsatzentwicklung rückläufig waren. b) Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein Konzern-Jahresüberschuss i. H. v. TEUR 2.389 erzielt (Vj. TEUR 1.975). Die Veränderung zum Vorjahr beträgt TEUR + 414. Das Ergebnis 2022 liegt über dem Niveau des Vorjahres. Es ist somit in dem durch den Ukraine-Krieg geprägten Jahr gelungen, eine Verbesserung des Jahresüberschusses zu erzielen. Im Wesentlichen ist dies darauf zurückzuführen, dass die massiven Kostensteigerungen, vor allem bei Rohstoffen und Energie, durch den deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse überkompensiert wurden. Intensive vertriebliche Aktivitäten in den wichtigen Kernmärkten, die hohe kundenorientierte technische Kompetenz sowie die breite Produkt- und Kundenstruktur an den einzelnen Standorten führten zu diesem erfreulichen Ergebnis. Mit der Vollkonsolidierung der beiden US-Gesellschaften Eibach Inc. und EPUS LLC wird in der Konzern-GuV erstmals der Posten "auf nicht beherrschende Anteile entfallender Anteil am Jahresergebnis" mit einem Betrag von - TEUR 1.245 ausgewiesen. Über etwaige wesentliche Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung oder periodenfremder Art im Sinne von § 314 Nrn. 23 - 24 HGB ist für das Geschäftsjahr 2022 nicht zu berichten (Vorjahr: dto.). Das Konzern-Jahresergebnis entspricht daher vor Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i. H. v. TEUR 1.539 und der Bedienung einer stillen Beteiligung i. H. v. TEUR - 4 zugleich dem "Laufenden Betriebsergebnis vor Ertragsteuern und Teilgewinnabführung". Durch die Erweiterung des Konsolidierungskreises ist eine Vergleichbarkeit mit dem vorangegangenen Abschluss nur geringfügig eingeschränkt. Lediglich ein Vergleich der absoluten Zahlen ist bei einigen Kennzahlen durch die erstmalige Vollkonsolidierung der beiden US-Gesellschaften nicht mehr so aussagekräftig. Aus diesem Grund wird in der nachstehenden Analyse in erster Linie auf die relativen Zahlen eingegangen. Das (oben definierte) "Laufende Betriebsergebnis ..." (nach sonstigen Steuern, aber vor Ertragssteuern und vor Teilgewinnabführung) entsprach in 2022 4,3 % der Gesamtleistung nach 3,3 % relativ im Vorjahr. Somit ist hier relativ ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen. Die Rohertragsquote, bestehend aus dem Saldo von Gesamtleistung und Materialaufwand in Relation zur Gesamtleistung, lag in 2022 bei 51,8 % (Vorjahr 58,6 %) und ist damit gesunken. Der Rückgang dieser Quote ist vor allem auf die höheren Beschaffungskosten für Rohstoffe und Energie zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote 2022 ist wegen der deutlich gestiegenen Gesamtleistung gesunken und beträgt für das Berichtsjahr 28,3 % nach 34,2 % im Vorjahr. Unter der Position Abschreibungen (ohne Absetzungen auf Finanzanlagevermögen und auf Geschäfts- und Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung) sind in 2022 ausschließlich die laufenden Absetzungen auf immaterielle und materielle Anlagengegenstände aufgeführt. Der Anteil lag relativ bei 3,5 % (Vj. 4,5 %) und ist damit zurückgegangen. Der Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist relativ mit 14,7 % gegenüber dem Vorjahr mit 16,8 % gesunken. Die Zins- und Finanzerträge (ohne Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) erhöhten sich von TEUR 99 auf TEUR 214 (+ TEUR 115). Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist die relative Quote mit 1,5 % (Vj. 1,4 %) fast unverändert geblieben. Hierin enthalten sind TEUR 43 (Vj. TEUR 72) an Zinsen (erfolgsabhängige Vergütung) auf ein partiarisches Darlehen. Neben den vorgestellten Kennzahlen zur Ertragslage sollen zur Erläuterung der Vermögens- und Finanzlage noch die hierzu wichtigsten Kennziffern angesprochen werden: Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals (= Bilanzielles Eigenkapital zzgl. langfristige Verbindlichkeiten nahestehender Personen) an der Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2022 45,2 %, für den vorangegangenen Stichtag lag diese Quote bei 48,2 %. Gegenüber dem Vorjahr ist somit die Quote des wirtschaftlichen Eigenkapitals leicht gesunken. Dagegen hat sich das bilanzielle Eigenkapital zum 31.12.2022 von 31,6 % auf 35,8 % erhöht. Eine gravierende Veränderung hat sich dabei bei den absoluten Eigenkapitalzahlen ergeben (Anstieg des bilanziellen Eigenkapitals um + 23.281 TEUR und des wirtschaftlichen Eigenkapital um + 24.388 TEUR). Der Anstieg resultiert in erster Linie aus der Erstkonsolidierung der Eibach, Inc. und deren 100%iger Tochter EPUS LLC und der sich daraus ergebenden vorgeschriebenen Anwendung der Neubewertungsmethode, bei der stille Reserven aufgedeckt werden müssen. Daneben ist die weiterhin hohe Quote des wirtschaftlichen und bilanziellen Eigenkapitals wie in den Vorjahren vor allem auf die zurückhaltende Ausschüttungspolitik zurückzuführen. Die Gewinnausschüttungen an die Eigentümer der Eibach-Gruppe sind regelmäßig deutlich niedriger als die Jahresergebnisse. Diese bei mittelständischen Familienunternehmen häufig anzutreffende Verhaltensweise stärkt die Krisenfestigkeit nachhaltig. Die Anlagenintensität reduzierte sich in 2022. Relativ betrachtet liegt die Sachanlagenintensität bei 46,7 % (Vorjahr 51,1 %). Die Umschlagshäufigkeit der Vorräte liegt mit 2,4 Punkten unter dem Vorjahresniveau. Für den Forderungsbereich ist die entsprechende Umschlagskennzahl im Vergleich zum Vorjahr von 20,4 auf 19,2 gesunken. Gravierende Veränderungen der Risiken im Forderungsbereich waren aber damit nicht verbunden. Für 2022 belief sich der betriebliche Cash-Flow (= ordentliches Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen) auf TEUR 6.711 nach TEUR 5.279 im Vorjahr. Dies entspricht einer Erhöhung des Cashflows von TEUR 1.432. Die Mittelzuflüsse aus der aktiven Geschäftstätigkeit reichten weiterhin aus, um den Betrieb störungsfrei zu gewährleisten. Mitteleinlagen durch die Gesellschafter waren jedenfalls nicht erforderlich. Als letzte Maßgröße zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und auch der Ertragslage sei noch die Gesamtkapitalrentabilität (vor Ertragssteuern) betrachtet. Sie betrug 7,5 % für das Berichtsjahr und ist somit im Vergleich zum Vorjahr (Vj. 5,5 %) wegen des gestiegenen Konzern-Ergebnisses höher als im Vorjahr ausgefallen. Auch hierzu kann auf die bisherigen Erläuterungen verwiesen werden. Zusammenfassend lässt sich zu Geschäftsverlauf und -ergebnis auf Basis der vorstehenden Analyse feststellen, dass sowohl bei relativer als auch absoluter Betrachtung das Jahresergebnis im Vergleich zum bereits stabilen Vorjahr bei weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen als erfreulich beurteilt werden kann. Weiterhin zeigen die besprochenen stichtagsbezogenen Indikatoren zur Vermögens- und Finanzlage deutlich, dass unser Konzern in finanzwirtschaftlicher Hinsicht solide aufgestellt ist. c) Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wir haben die Managementsysteme Qualität, Umwelt und Energie bei der größten Gesellschaft des Konzernkreises, der Heinrich Eibach GmbH, zu einem integrierten Managementsystem zusammengefasst. Alle Aspekte sind in den Prozessen unserer Prozesslandschaft verankert und werden durch zusätzliche Richtlinien und Anweisungen spezifiziert. Bei unseren Tätigkeiten stehen das Wohl unserer Mitarbeiter, unserer Kunden und der Umwelt im Zentrum unseres Handelns. Zusammen mit der Leitung fördern die Beauftragten für die einzelnen Systeme das Bewusstsein und die Kunden-/Lieferantenbeziehung im Unternehmen. Hierzu stellt die Leitung die Verfügbarkeit der erforderlichen Hilfsmittel und Ressourcen sicher. Die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Managementsystems wurde sowohl durch interne als auch externe Audits bestätigt bzw. zertifiziert. Um auch weiterhin durch motivierte und qualifizierte Fach- und Führungskräfte die weltweite Reputation des Eibach-Konzerns auszubauen, setzen wir auch zukünftig auf eine hohe Ausbildungsquote. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Für das laufende Geschäftsjahr 2023 geht die Geschäftsleitung im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 von folgenden Annahmen und Entwicklungstendenzen aus: Wir hatten bei unserer Prognose keine außergewöhnlichen unternehmensinternen Maßnahmen zu berücksichtigen, da solche nicht geplant sind. Von daher basiert unsere Einschätzung der weiteren Entwicklung auf einer aus den Ist-Zahlen des Vorjahres abgeleiteten Umsatz- und Kosteneinschätzung für 2023. In diese Umsatz- und Kosteneinschätzung sind die konjunkturelle gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die (soweit heute abschätzbar) weiteren möglichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie die Prognose unserer Vertriebsexperten in den unterschiedlichen Absatzmärkten einbezogen worden. Die deutsche Wirtschaft schrumpft seit Ende vergangenen Jahres, nachdem sie sich bis in den Spätsommer noch recht stabil gezeigt hat. Zum einem belasten die hohen Inflationsraten vor allem die Konsum- und Baukonjunktur durch eine sinkende Kaufkraft und enorm angestiegene Finanzierungskosten. Zum anderen dämpft die schwache Entwicklung der weltweiten Konjunktur das deutsche Exportgeschäft. Für 2023 rechnen daher die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute bestenfalls mit einer Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Dagegen sind die Aussichten für die Weltwirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung in der EU weniger pessimistisch. Zwar sind auch hier die Aussichten gedämpft, jedoch zeigen sich viele Volkswirtschaften überraschend stabil. Angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine und der hohen Inflation sieht der IWF jedoch weiterhin die Weltwirtschaft in einer fragilen Phase. Unsere Umsatzentwicklung ist auch in den ersten Monaten des Jahres 2023 zufriedenstellend. So liegen wir per 31.05.2023 bei den Umsatzerlösen in etwa auf Plan. Die Entwicklung in den Vertriebsbereichen und Standorten ist allerdings unterschiedlich. Insbesondere die konsumnahen Bereiche entwickeln sich durch die spürbare Kaufzurückhaltung etwas schwächer. In der Gesamtbetrachtung sind wir aber nicht zuletzt wegen der hohen Auftragsbestände optimistisch, die gesteckten Umsatz- und Ergebnisziele in 2023 zu erreichen. Wir gehen von einem positiven Konzernergebnis aus. Unsere Unternehmensgruppe hat die neuen Herausforderungen, die aus dem Ukraine-Krieg erwachsen sind, gut bewältigt. Die Versorgungssicherheit bei Energie und Rohstoffen, die im letzten Jahr in Deutschland noch in Frage gestellt worden ist, ist sichergestellt. Mit unseren wichtigen Produktionsstandorten und Absatzmärkten in USA und China ergibt sich eine gewisse Unabhängigkeit von den Entwicklungen in Deutschland und Europa. Der Höhepunkt der Inflationswelle dürfte mittlerweile überschritten sein. Nichtsdestotrotz können wir für unseren Konzern künftig entwicklungsbeeinträchtigende Risiken nicht gänzlich ausschließen. Dies gilt in erster Linie für Risiken, die hervorgerufen werden könnten, wenn sich der Ukraine-Krieg entgegen allen Erwartungen auf weitere europäische Länder ausweitet. Unter diesen Annahmen und ausgehend von einer soliden Vermögens- und Finanzlage, wie sie sich nach den Kennzahlen zum Bilanzstichtag darstellt, unterstellen wir eine weiterhin stabile Entwicklung für unseren Konzern. Wir sind daher froh, mit unserer breiten Kundenstruktur und der Vielfalt der Märkte, in denen wir uns bewegen, weniger anfällig für Konjunkturkrisen zu sein. Dies zeigten die letzten krisenbehafteten Jahre nochmals überaus deutlich. Hinzu kommt unsere hohe Investitionsbereitschaft, die uns in für uns wichtigen Märkten zu einem absoluten Marktführer gemacht hat. Dies lässt uns weiterhin optimistisch in die Zukunft blicken. Sonstige weitere Risiken, die negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage unserer Gesellschaft haben könnten und die über das allgemeine Risiko unternehmerischer Betätigung hinausgehen, sind nicht ersichtlich. Unsere Geschäftspolitik ist von dem Grundsatz geprägt, die unvermeidbaren Risiken jeder unternehmerischen Tätigkeit, auch für den Bereich der Finanzinstrumente, durch möglichst frühzeitige Identifikation finanzwirtschaftlicher Risiken gering zu halten. Wir bedienen uns hierbei einem seit mehreren Jahren angewandten Planungs- und Controllinginstrumentarium, das permanent ausgebaut wird. Berichtspflichtige Risiken der genannten Arten zu Finanzinstrumenten, die für die Lage oder die voraussichtliche Entwicklung von Belang wären, bestehen nicht. 4. Sonstige Angaben a) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bilden weiterhin einen wichtigen Schwerpunkt unserer Aktivitäten zur Sicherung der Zukunft unseres Konzerns. Die Vorhaben konzentrieren sich hierbei auf die konsequente Weiterentwicklung bereits etablierter Produkte sowie die Optimierung und Verbesserung von Produktionsverfahren und -anlagen. Die Einführung bzw. Entwicklung gänzlich neuer Produkte ist derzeit nicht geplant bzw. steckt noch in der Erprobungsphase. b) Bestehende Zweigniederlassungen Der Konzern unterhält in Großbritannien eine rechtlich unselbständige Vertriebsniederlassung (eingetragen als "branch").
gez. Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Eibach Industries GmbH, Finnentrop Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Eibach Industries GmbH, Finnentrop, - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang einschließlich der Darstellung der Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Eibach Industries GmbH, Finnentrop, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtürmern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Attendorn, den 26. Juli 2023 ATTENDORNER
TREUHAND GmbH
Heimeroth, Wirtschaftsprüfer Datum der Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der Eibach Industries GmbH wurde in der Gesellschafterversammlung am 10. August 2023 gebilligt. |
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