nahKraft Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lothar Beckler seit 8.1.2020 | Sonstige |
Thomas Stöhr seit 3.4.2019 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke FeuchtwangenFeuchtwangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 und TätigkeitsabschlussLagebericht 20161. Grundlagen des Unternehmens1.1 Struktur des Unternehmens und GeschäftstätigkeitDie Stadtwerke Feuchtwangen sind ein Eigenbetrieb der Stadt Feuchtwangen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der GO und des 1 EBV. Sie werden als wirtschaftliches Unternehmen nach den Bestimmungen der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Feuchtwangen "Stadtwerke Feuchtwangen" in der jeweils gültigen Fassung geführt. Der Tätigkeitsbereich der Stadtwerke Feuchtwangen umfasst die:
Die Stadtwerke Feuchtwangen haben darüber hinaus im Jahr 2016 noch Nebengeschäfte (N) durchgeführt. Die Stadtwerke Feuchtwangen sind ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsrecht, da sie neben dem Tätigkeitsbereich Elektrizitäts- und Gasverteilung auch die Funktion Vertrieb von Elektrizität und Gas ausüben. Neben den Tätigkeiten in den Sektoren Elektrizität und Gas, die auch sonstige Tätigkeiten in diesen Sektoren umfassen, sind die Stadtwerke auch in den oben beschriebenen Sparten tätig. Zur Vermeidung von Diskriminierung und Querverbundsubventionen haben die Stadtwerke Feuchtwangen in der internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für den Tätigkeitsbereich Elektrizitäts- und Gasverteilung zu führen, so wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeit von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würde. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors sowie außerhalb dieses Sektors führen die Stadtwerke ebenfalls eigene Konten. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten vorgenommen. Für den Tätigkeitsbereich Elektrizitäts- und Gasverteilung haben die Stadtwerke Feuchtwangen einen Tätigkeitsabschluss aufgestellt. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Feuchtwangen in diesem Lagebericht auf die Tätigkeiten eingegangen. Dieser Verpflichtung wurde vorstehend sowie insbesondere in Abschnitt 2.2 nachgekommen. Zusätzlich haben die Stadtwerke hinsichtlich der Lageberichterstattung auch die Vorschriften des § 24 EBV Bayern beachtet. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenDie konjunkturelle Entwicklung in Deutschland verlief in 2016 ähnlich wie im Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt stieg in Deutschland um 1,9 % an. Für das Jahr 2017 erwarten die Wirtschaftsinstitute ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,4 % für Deutschland und ein leicht geringeres Niveau für den Euro-Raum bei gleichbleibend anhaltenden historisch niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt. Überlagert waren die wirtschaftlichen Themen nach wie vor von den Herausforderungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in Europa, mit der Chancen und Risiken für die Wirtschaft und den demografischen Wandel in Europa und Deutschland verbunden sind. Die Energiepolitik in Deutschland ist nach wie vor maßgeblich von der weiteren Ausgestaltung des Strommarktes geprägt. Mit der Verabschiedung der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sorgt die Bundesregierung für die lange geforderte Planungssicherheit für die KWK-Anlagenbetreiber. Die zunehmende Komplexität der Veränderungsprozesse im Zuge des Umbaus unserer Energiewirtschaft wird an den zahlreichen sich in Veränderung befindlichen Gesetzmäßigkeiten und Richtlinien mehr als deutlich. Neben den deutschen Gesetzesänderungsverfahren hat die EU-Kommission ein Konzept zur Schaffung eines "integrierten, sicheren, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Energiesystems" veröffentlicht. Bis 2030 will die Kommission für abgestimmte Rahmenbedingungen in den Bereichen Versorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung sowie Forschung und Entwicklung zwischen den Mitgliedsstaaten sorgen. Im Moment ist noch nicht absehbar, wie sich die Beschlüsse der Weltklimakonferenz in Paris 2015 und Marrakesch 2016 konkret auf die Politik der Bundesregierung auswirken werden. Mit ihrem klaren Bekenntnis zur weiteren Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes haben die Unterzeichnerstaaten jedoch Leitplanken gesetzt, innerhalb derer auch Auswirkungen auf unserer wirtschaftliche Tätigkeit zu erwarten sind. Die daraus folgenden regulatorischen Anforderungen verursachen hohe Kosten und gefährden Kosteneffizienz. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen von einer engen Regelungsdichte und einer hohen Komplexität der zu beherrschenden Prozesse gekennzeichnet. 2.2 Geschäftsverlauf (inkl. Angaben nach § 6b Abs. 7 S.4 EnWG)Nach wie vor stehen den Stadtwerken Feuchtwangen für die Unterbringung des Personals des Elektrizitätswerks, Gaswerks, des Wasserwerks und der Verwaltung die Gebäude in der Ansbacher Straße zur Verfügung. a) StromversorgungElektrizitätsverteilungMit 76 Stromhändlern bestehen Lieferantenrahmenverträge für die Durchleitung von Strom. Die Rechtsverhältnisse zu den allgemeinen Stromkunden regeln sich nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006, geändert durch Verordnung vom 17.10.2008. Gemäß § 36, Abs. 1 und 2 EnWG übernahmen die Stadtwerke 2007 bis 2009 auf Grund der Mehrzahl der versorgten Kunden die Grundversorgung in ihrem Netzbereich. Die Stadtwerke sind seither für 2010 - 2016 der Grundversorger. Die Baukostenzuschüsse werden gemäß § 11 NAV berechnet. Für die Baugebiete Wannenbad und Fürstenruh gelten gesonderte Baukostenzuschüsse für Stromanschlüsse. Das Preisblatt zum Netznutzungsentgelt wurde zum 01.01.2016 angepasst. Im Berichtsjahr wurden folgende Mengen über das Versorgungsnetz der Stadtwerke Feuchtwangen verteilt:
Der mit der Main-Donau Netzgesellschaft mbH, Nürnberg (vormals N-Ergie Netz GmbH) geschlossene Netzanschlussvertrag beinhaltet eine vertragliche Vorhalteleistung von 18.201 kVA. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen der Elektrizitätsverteilung (§ 24 Nr. 2 EBV)Die Länge des Leitungsnetzes der Stromversorgung betrug zum Ende des Jahres 2016 rd. 125 km (Vorjahr rd. 124 Km). Die Anzahl der Hausanschlüsse stieg um 21 auf insgesamt 2.533. Die von der Main-Donau Netzgesellschaft mbH vertraglich bereitgestellte Leistung betrug 18.201 kW. Die Anlageninvestitionen in die Netzverteilung betragen im Berichtsjahr 111 T€. Stromvertrieb und -beschaffungDie Stadtwerke Feuchtwangen versorgen neben der Kernstadt Feuchtwangen die Stadtteile Aichenzell, Sommerau und Esbach mit Strom. Im Vertriebsbereich ist nach den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur nach wie vor eine von Jahr zu Jahr steigende Anzahl der Wettbewerber festzustellen. Damit ist auch in den kommenden Jahren von einer weiteren Intensivierung des Wettbewerbs auszugehen. Lokale Versorger werden sich dabei voraussichtlich einer zunehmenden Konkurrenz von überregional agierenden Vertriebsgesellschaften ausgesetzt sehen.. Der Strom wurde im Jahr 2016 von der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH, Eichstätt (kfe) auf der Grundlage eines Stromlieferungsvertrages bezogen. Insbesondere im Bereich der großen Sondervertragskunden ist es aufgrund der Struktur der Stadtwerke Feuchtwangen schwierig, im Preiswettbewerb um größere Gewerbekunden und deutschlandweit tätige Unternehmen standzuhalten. Im Sonderkundenbereich ist der Stromabsatz von 5.961 MWh auf 11.211 MWh zum Vorjahr angestiegen, weil ein größerer Sonderkunde trotz Preiswettbewerb zurück gewonnen werden konnte. Aber auch im Grundversorgungs- und Produktkundenbereich steigt der Wettbewerb. Die Durchleitungsmenge betrug im Vorjahr 88.350 MWh und im Berichtsjahr 79.712 MWh. Die Lieferungen unseres Vertriebs in 2016 außerhalb des eigenen Netzgebietes betrugen 1.685 MWh im Vorjahr 1.519 MWh. Stromerzeugung / Erneuerbare EnergienDie Stromeigenerzeugung erfolgt mittels einer kleinen Fotovoltaikanlage. Die installierte, elektrische Leistung der Fotovoltaikanlage betrug wie im Vorjahr 1,6 kWp. b) GasversorgungGasverteilungDie Gasverteilung erstreckt sich im Stadtgebiet Feuchtwangen. Der Gasbezug erfolgt über zwei Übergabestationen der Main-Donau Netzgesellschaft, Nürnberg. Das 2016 betriebene Versorgungsnetz setzt sich zusammen aus, 42,68 Km Ortsnetzleitungen und 17,69 Km Hausanschlussleitungen sowie 1.137 fertig verlegte Hausanschlüsse. Insgesamt wurden 2016 114 T€ in die Gasverteilung investiert. Gasvertrieb und -beschaffungDie über das Netz verteilte Gasmenge des Vertriebes stieg im Jahr 2016 um 2.791 MWh auf 41.173 MWh (Vorjahr 38.382 MWh) an. Für die Beschaffung von Gas sichern sich die Stadtwerke Feuchtwangen als Gesellschafter der Kooperationsgesellschaft fränkischer Gasversorgungsunternehmen mbH, Weißenburg marktgerechte Konditionen und nutzen damit die Vorteile kommunaler Zusammenschlüsse zum Bestehen des Wettbewerbs. c) WasserversorgungDie Aufgaben der Wasserversorgung bestehen in der Gewinnung und Verteilung von Wasser. Das Versorgungsgebiet umfasst die Kernstadt Feuchtwangen einschließlich Gewerbegebiet Aichenzell, im Stadtteil Sommerau die Siedlung (ausgenommen Haus-Nr. 50 und 52), im Stadtteil Reichenbach die Hausnummer 26 und die Spielbank, die Stadtteile Aichenzell, Ameisenbrücke, Aichau, Thürnhofen, Oberahorn, Unterahorn, Jakobsmühle, Löschenmühle, Walkmühle, Überschlagmühle, Banzenweiler, Krobshausen, Krobshäuser Mühle, Bonlanden, Dorfgütingen, Archshofen, Rödenweiler, Bühl, Neidlingen, Böhlhof, Dornberg, Heilbronn, Herbstmühle, Zumberg, Lichtenau, Metzlesberg, Rißmannschallbach, Krapfenau, Hammerschmiede, Krapfenauer Mühle, Weikersdorf, Vorderbreitenthann, Hinterbreitenthann, Steinbach, Tauberschallbach, Glashofen, Charmühle, Charhof, Gehrenberg, Sperbersbach, Breitenau, Bernau, Herrnschall-bach, Larrieden, Seiderzell, Meierhof, Kaltenbronn, Mosbach, St. Ulrich, Schönmühle, Heiligenkreuz, Wüstenweiler, Ungetsheim und Zehdorf. Der Wasserbedarf in der Kernstadt Feuchtwangen und in den Stadtteilen Aichenzell und Sommerau wird zum Teil aus eigenen Gewinnungsanlagen gedeckt. Die Stadtwerke Feuchtwangen unterhalten vier Brunnen mit einer maximalen Ergiebigkeit von 772 m 3 /Tag und zwei Quellen mit einer maximalen Schüttung von 216 m3/Tag. Der Rest des Wassers wird von der Fernwasserversorgung Franken mit Sitz in Uffenheim bezogen. Das Gewerbegebiet Hilpertsweiler sowie der Stadtteil Seiderzell werden durch die Gemeinde Schnelldorf laut Vertrag vom 11.05.2004 über Beistellung versorgt. Das übrige Versorgungsgebiet wird ausschließlich mit Wasser versorgt, das von der Fernwasserversorgung Franken bezogen wird. Grundlage für die Wasserlieferung durch die Fernwasserversorgung Franken ist der Vertrag vom 04.09.2009. Das Rohrleitungsnetz der Stadtwerke Feuchtwangen beträgt bei 3.621 Hausanschlüssen insgesamt 195 km. Investiert wurden im Berichtsjahr im Bereich der Wasserversorgung 471 T€ (Vorjahr 355 T€). Das Rechtsverhältnis mit den Wasserkunden ist geregelt durch die Wasserabgabesatzung (WAS) vom 17.12.1990, in Kraft getreten am 01.01.1991 und der zuletzt am 19.05.2010 in Kraft getretenen Änderungssatzung. Eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgung wurde am 06.12.2010 mit Wirkung ab 01.01.2011 erlassen. Des Weiteren wird das Rechtsverhältnis durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS) vom 16.01.1997 mit Wirkung ab 01.01.1997 und den Änderungssatzungen, zuletzt ab 19.05.2010 geregelt, auch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Feuchtwangen wurde am 06.12.2010 mit Wirkung ab 01.01.2011 neu erlassen. Der Wasserpreis wurde zum 01.01.2011 auf € 2,46 €/netto pro Kubikmeter erhöht und blieb in 2016 unverändert. Im Jahr 2016 wurde neu kalkuliert und der Wasserpreis zum 01.01.2017 auf € 2,60 €/netto pro Kubikmeter angehoben. d) Biomasseheizwerk und BlockheizkraftwerkeIm Jahr 2006 wurde mit dem Bau eines Biomasseheizwerks begonnen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgte im Frühjahr 2007. Es wurden Verträge mit dem Landkreis Ansbach, dem Schulverband Volksschule Land-Feuchtwangen und dem Zweckverband Hallenbad Feuchtwangen über die Versorgung mit Wärme mit einer Vertragsdauer von 15 Jahren abgeschlossen. Die Menge war gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Lieferung von Wald-Hackschnitzeln wird durch einen entsprechenden Vertrag sichergestellt. Effizienter und ressourcenschonender Energieeinsatz bestimmt unser Handeln im Bereich Fernwärme. Im Januar 2012 wurde ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Bayerischen Bauakademie (elektr. Leistung 400 KW) in Betrieb genommen worden. Seitdem wird die Bayerische Bauakademie durch einen langfristigen Vertrag mit Wärme versorgt. Die nötige Wärme wird unter dem Einsatz von Biogas in dem BHKW produziert. Gleichzeitig erzeugt das BHKW Strom, der in das Netz der Stadtwerke eingespeist wird. Ein weiteres BHKW wurde im Oktober 2013 im Rathaus der Stadt Feuchtwangen (elektr. Leistung 20 KW) in Betrieb genommen und das Rathaus wird mit Wärme versorgt. Der dadurch erzeugte Strom wird direkt in das Netz der Stadtwerke eingespeist. e) Öffentlicher PersonennahverkehrDie Konzession für den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Kernstadt Feuchtwangen wurde am 13.02.1996 mit Gültigkeitsdauer vom 01.03.1996 bis 28.02.2004 von der Regierung von Mittelfranken erteilt. Am 04.06.2012 wurde die Genehmigung bis 29.02.2020 verlängert. Der Vertrag mit dem ausführenden Omnibus-Unternehmen wurde am 26.02.1996 für sechs Jahre geschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende der Vertragsdauer gekündigt wird, ein neuer Vertrag wurde am 01.03.2011 geschlossen. Die Integration in den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH erfolgte am 01.06.1997. Nach dem Verkehrskonzept ab 01.04.2006 wird die Linie an den Tagen: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 9:02 Uhr bis 17:21 Uhr, am Mittwoch nur Vormittags bedient, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird kein Linienverkehr durchgeführt. Die Streckenlänge beträgt 26,5 km mit 30 Haltestellen. Vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 kostete ein Einzelfahrschein für Erwachsene 1,30 €, für Kinder 0,60 €, eine 4-er Streifenkarte für Erwachsene kostete 4,70 € und für Kinder 2,40 €. f) VermietungenDie ehemaligen Werkstätten auf dem Gelände der Stadtwerke waren im Berichtszeitraum an einen Werkzeughändler sowie an eine Fahrschule vermietet. Im Berichtszeitraum war die Lagerhalle ebenfalls an die Fahrschule vermietet. Neben den Gewerbeobjekten werden noch eine Wohnung im Pumpwerk Ameisenbrücke, eine Wohnung mit Garage und ein Kellerraum auf dem Gelände der Stadtwerke vermietet. Da die Vermietung nur noch untergeordnete Bedeutung hat, wurde sie für die Darstellung in der Erfolgsübersicht dem Verwaltungsbereich zugeordnet. g) SonstigesDie Stadtwerke Feuchtwangen wickelten im Berichtsjahr den kaufmännischen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung in Feuchtwangen mbH ab. Außerdem werden für die Stadtteile, die von den Stadtwerken mit Wasser versorgt werden, die Einleitungsgebühren gemäß Entwässerungssatzung eingehoben. 3. Ertragslage3.1. Darstellung der Ertragslage des Unternehmens
Der Jahresüberschuss von € 145.434,97 hat sich gegenüber dem Vorjahr (72 T€) erhöht. 3.2. Analyse der Ertragslage des Unternehmens.Nachfolgend haben wir die wesentlichen Veränderungen und bedeutende Leistungsindikatoren analysiert: UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden nachfolgend anhand der nach § 24 Nr. 5 EBV vorgeschriebenen Mengen- und Tarifstatistiken detailliert dargestellt und analysiert. Dabei werden Mengen- und Preiseffekte ersichtlich. StromversorgungDie Umsatzerlöse des Elektrizitätswerks (inkl. Stromsteuer) stellen sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die sonstigen Umsatzerlöse lagen unter denen des Vorjahres. Die Umsatzerlöse aus der Stromlieferung (inkl. Stromsteuer) und Lieferungen an andere Betriebszweig gliedern sich wie folgt:
Im Berichtsjahr war die Stromliefermenge im Vergleich zum Vorjahr um 5 MWh höher. Die Gründe hierfür lassen sich den obigen Ausführungen entnehmen.
Nichtfinanzielle Aspekte:Abschließend ist anzumerken, dass der Wettbewerb bei einem allgemeinen Produkt zwar über den Preis geführt wird, die Kunden jedoch auch andere Faktoren wahrnehmen. Wichtiger Leistungsindikator sind die Bürger der Stadt Feuchtwangen, die von den Stadtwerken Feuchtwangen jahrelang versorgt werden. Insgesamt ist die Kundenzufriedenheit aufgrund der Verankerung in der Bevölkerung nach unserer Auffassung als hoch zu bezeichnen. GasversorgungDie Umsatzerlöse in der Gasversorgung (inkl. Erdgassteuer) stellen sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse aus der Gaslieferung (inkl. Erdgassteuer) und Lieferungen an andere Betriebszweige gliedern sich wie folgt:
Im Berichtsjahr war die Gasliefermenge im Vergleich zum Vorjahr um 2.791 MWh höher. Die Gründe hierfür lassen sich den obigen Ausführungen entnehmen. Nichtfinanzielle Aspekte:Abschließend ist anzumerken, dass der Wettbewerb bei einem allgemeinen Produkt zwar über den Preis geführt wird, die Kunden jedoch auch andere Faktoren wahrnehmen. Wichtiger Leistungsindikator sind die Bürger der Stadt Feuchtwangen, die von den Stadtwerken Feuchtwangen jahrelang versorgt werden. Insgesamt ist die Kundenzufriedenheit aufgrund der Verankerung in der Bevölkerung nach unserer Auffassung als hoch zu bezeichnen. WasserwerkDie Umsatzerlöse des Wasserwerks stellen sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf gliedern sich wie folgt:
WärmeversorgungGegenüber 2016 stiegen die Erträge in der Fernwärmeversorgung einschließlich der Einspeisevergütungen für in den BHKWs erzeugten Strom von 509.215 € auf 587.541 € in 2016 an, bedingt durch die Witterung. Öffentlicher Personennahverkehr (Stadtbuslinie)Die Einnahmen aus der Stadtbuslinie nahmen unter Berücksichtigung der Weiterleitungen an den VGN von 6.099 € auf 4.198 € ab. MaterialaufwandDie Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren bzw. die Aufwendungen für bezogene Leistungen einschließlich Bezug von Betriebszweigen gliedern sich für die einzelnen Geschäftsbereiche wie folgt bzw. entwickelten sich wie folgt:
Der Materialaufwand wird im Wesentlichen durch die Beschaffung der Energie geprägt. PersonalaufwandEinen Überblick über den Personalbereich gibt die nach § 24 Nr. 6 EBV vorgeschriebene Entwicklung des Personals und die Angaben zum Personalaufwand. a) Personalstatistik
Die Angaben sind inkl. Auszubildende und Werkleitung jedoch ohne kurzfristige Aushilfen. b) Personalaufwand
Der Personalaufwand lag im Berichtsjahr um 40 T€ über dem des Vorjahres. Nichtfinanzielle Aspekte:Wesentlich für den Erfolg eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter bei den Stadtwerken Feuchtwangen werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes vergütet. Die Fluktuation ist als niedrig zu bezeichnen. Die Mitarbeiter identifizieren sich mit den Stadtwerken. 4. Finanzlage4.1 KapitalstrukturDie Kapitalstruktur des Unternehmens wird durch den nachfolgenden Bilanzaufbau dargestellt. Die Einzelposten der Bilanz sind hier zu Gruppen zusammengefasst. Die Jahresgewinne 2015 und 2016 wurden zum Eigenkapital hinzugerechnet. Aufgrund geänderter Darstellung ergeben sich Änderungen zum Vorjahr.
Der Eigenkapitalanteil an der bereinigten Bilanzsumme blieb auf dem Vorjahresniveau von 66 %. Die gute Eigenkapitalausstattung ist aufgrund der Aufgabenstellung der Stadtwerke notwendig. Die Investitionen erfolgten überwiegend aus Eigenmitteln. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen langfristige Darlehen von Kreditinstituten mit langfristiger Zinsbindung. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Entwicklung der Anlagen im Bau (§ 24 Nr. 3 EBV)Die Anlagen im Bau betreffen das Leitungsnetz und Hausanschlüsse, Sie wurden im ersten Quartal 2017 fertiggestellt. Die Änderungen und Details der Anlagen im Bau sind im Anlagenspiegel ersichtlich. Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen (§ 24 Nr. 4 EBV)Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, erhöhte sich aufgrund des Jahresgewinns und der Erhöhung der allgemeinen Rücklage, auch das Eigenkapital. Das Eigenkapital und die Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
4.2 LiquiditätDie Liquiditätslage im Jahr 2016 zeigt nachfolgende Kapitalflussrechnung:
5. VermögenslageDas Anlagevermögen weist einen Umfang von 9.101 T€ (Vorjahr 9.417 T€) auf und zeigt mit 64,50 % den für Versorgungsbetriebe typischen hohen Anteil an der Bilanzsumme. Der Stand per 31.12.2016 der Anlagen im Bau beträgt 146.535 € (Stromversorgung 35 T€, Gasversorgung 4 T€, Wasserversorgung 95 T€, Wärmeversorgung 12 T€, Allgemeine Anlagen 1 T€). Die Abschreibungen sind um 48 T€ (5,52 %) auf 823 T€ gesunken (Vorjahr 871 T€). Die Entwicklung des Nettovermögens ist in Abschnitt 4 dargestellt. BeteiligungenDie Stadtwerke Feuchtwangen sind mit einer Einlage in Höhe von 32.258,15 € an der Kooperationsgesellschaft Fränkischer Elektrizitätswerke mbH in Eichstätt und an der Kooperationsgesellschaft für Gasversorgungsunternehmen mbH in Weißenburg mit 7.500,00 € beteiligt. Abschließend ist die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke Feuchtwangen im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als gut zu bezeichnen. 6. Gesamtaussage zur Lage der Stadtwerke FeuchtwangenDie Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf als positiv in einem immer schwieriger werdenden Umfeld. Das Ergebnis 2016 ist von Sondereffekten beeinflusst. Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage als gut bezeichnet werden. 7. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtRisiken aus FinanzinstrumentenDie Stadtwerke tätigen ihre operativen Geschäfte ausschließlich auf Eurobasis, Währungsrisiken sind damit ausgeschlossen. Verfügbare flüssige Mittel werden ausschließlich in Form von Termin- bzw. Festgeldern angelegt und unterliegen keinen Kursschwankungen. Zur Finanzierung der Anlageinvestitionen werden, soweit notwendig, langfristige Darlehen eingesetzt. Die Darlehen werden mit Festzinssätzen ausgestattet um das allgemeine Zinserhöhungsrisiko abzusichern. Die Stadtwerke sind einem Kreditrisiko (Ausfallrisiko) dahingehend ausgesetzt, dass Kunden ihren Verpflichtungen nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen können. Dieses Kreditrisiko wird durch die Erhebung von Abschlagszahlungen bzw. eine monatliche Abrechnung bei Großkunden begrenzt. MarktrisikenDie Abgabe an die Haushalts- und mittelständischen Gewerbekunden unterliegt nur geringen konjunkturellen Schwankungen. Bei einem konjunkturellen Abschwung können sich aber für größere Gewerbe- und Industriekunden niedrigere Netz- und Vertriebsabgaben einstellen. Andererseits bietet eine gute konjunkturelle Entwicklung in diesem Bereich die Chance von Absatzzuwächsen. MengenrisikenDie Strom- und Gasbeschaffung des Unternehmens über die Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH bzw. die Kooperationsgesellschaft für Gasversorgungsunternehmen mbH basiert auf einer Vertriebslastprognose, die auf dem voraussichtlichen physischen Bedarf abstellt. Im Bereich der Strombeschaffung können dabei Mengenrisiken über das Gesamtportfolio der Beschaffungsgesellschaft ausgeschlossen werden. MarktpreisrisikenPreisänderungen auf den Rohstoffmärkten können die Ertragslage des Unternehmens auf dem Energiesektor entscheidend beeinflussen. Die Energiebeschaffung über die Kooperationsgesellschaften erfolgt daher als strukturierte Beschaffung über mehrere Beschaffungszeiträume. Im Bereich der Tarifkunden erfolgt die Beschaffung möglichst marktnah. Restrisiken, insbesondere bei starken Preisverfällen, können allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Andererseits bietet die Beschaffung über die Kooperationsgesellschaften die Chance, attraktive Vertriebspreise anbieten zu können. WetterrisikenDer Absatz der Gasversorgung ist stark witterungsabhängig. Insbesondere die Witterung in der Heizperiode hat erheblichen Einfluss auf die Absatzzahlen des Gasvertriebs. Diesem Wetterrisiko stehen aber grundsätzlich gleiche Chancen bei einem kalten Winter bzw. einem warmen Sommer gegenüber. Strategische RisikenDie Technik basiert auf neuen Technologien. Diese Investitionen bieten Chancen, aber auch Risiken. Technische Probleme sowie Unsicherheiten bei der Auslegung können zu unwirtschaftlichen Betriebszuständen führen. Es werden entsprechende Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt, Restrisiken können jedoch nicht ausgeschlossen werden. IT-RisikenDie jederzeitige Verfügbarkeit der Informationstechnologie ist aufgrund des automatisierten Prozess- und Meldewesens im Bereich des Strom- und Gasnetzes von entscheidender Bedeutung. Die Stadtwerke betreiben keine eigene EDV-Anlage mehr, sondern bedienen sich der Leistungen des Rechenzentrums bei den Stadtwerken Neumarkt (Hardware). PersonalrisikenDas Unternehmen ist mit rd. 25 direkt zuzuordnenden Mitarbeitern mit einer knappen Personaldecke ausgestattet, die die Chance einer effizienten, kostengünstigen Umsetzung aller Aufgaben eröffnet. Personalabgänge, Ausfälle oder Auszeiten sind andererseits nicht problemlos zu kompensieren, insbesondere, da die derzeit regional sehr gute Arbeitsmarktlage die Gewinnung qualifizierten Personals erheblich erschwert. Prognose für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018Die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 werden für die Energiewirtschaft von einer Zunahme des Wettbewerbs auf dem Vertriebsmarkt, weiteren einschneidenden regulatorischen Eingriffen durch die Regulierungsbehörden im Bereich der Netzentgelte und einer zunehmenden Komplexität der einschlägigen Gesetze und Verordnungen und der damit verbundenen Prozesse gekennzeichnet sein. Auf dem Vertriebsmarkt ist davon auszugehen, dass insbesondere der im Zuge des weiteren Ausbaus der regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu erwartende deutliche Anstieg der EEG-Umlage die Preissensibilität der Kunden verstärken und insgesamt zu einer erheblichen Intensivierung des Vertriebswettbewerbs führen wird. Im Verteilungsbereich werden die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung und die Umsetzung der zweiten Regulierungsperiode für die Netzentgelte der Strom- und Gasversorgung weiteren wirtschaftlichen Druck auf die Erlöse auslösen. Die Komplexität der zu beherrschenden Prozesse im Netz- und Vertriebsbereich wird weiter hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter stellen. Dieser Herausforderung wird durch eine gezielte personelle Verstärkung sowie eine konsequente fachliche Weiterbildung der Mitarbeiter begegnet werden müssen. Sollte zur Sicherstellung der Wasserqualität in den übrigen Ortsteilen ein Anschluss an das öffentliche Netz nötig sein, wird dies zu einer weiteren Kostensteigerung beim Wasserpreis führen. Die zukünftige Versorgung wird durch verschiedene Maßnahmen wie Sanierung der bestehenden Anlagen, Ausweitung der Wasserschutzgebiete und Sanierung der Brunnen bis 2017 für die Zukunft auf eine sichere Basis gestellt. Die Stadt-Bus-Linie erwirtschaftet weiterhin ein negatives Ergebnis, welches jedoch durch die öffentliche Bezuschussung und die steuerliche Verrechnung auf ein vertretbares Maß reduziert wird. Um sich abzeichnende Risiken frühzeitig zu erkennen, wird die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen mit dem Wirtschaftsplan laufend überwacht und dem Werkausschuss regelmäßig berichtet. Bestandgefährdende oder wesentliche Risiken für die Stadtwerke werden zurzeit nicht gesehen. Aufgrund der dargelegten energiewirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen wird in den Jahren 2017 und 2018 davon ausgegangen, dass mit einem ähnlichen Geschäftsverlauf wie 2016 zu rechnen ist. Ohne Sondereffekte sollten daher höhere Ergebnisse erzielt werden können. Die für 2017 geplanten Investitionen von 2.100 T€, in erster Linie für die Wasserversorgung, sollen in Höhe von 1.180 T€ mit Fremdmitteln finanziert werden.
Feuchtwangen, 30.06.2017 STADTWERKE FEUCHTWANGEN Alfred Hüttner, Werkleiter Bilanz zum 31.12.2016AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnungvom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Anhangder Stadtwerke FeuchtwangenDie Stadtwerke Feuchtwangen haben Ihren Sitz in Feuchtwangen und sind im Handelsregister A des Amtsgerichts Ansbach unter der Nummer HRA 2682 eingetragen. I. Angaben und Begründung zur Form der Darstellung von Bilanz und GuV-RechnungDer Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Feuchtwangen ist unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EBV) aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie beim Anlagennachweis wurde nach den Formblättern der Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV) untergliedert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz und GuV-Rechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei Gebäuden werden die Abschreibungen grundsätzlich linear über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren vorgenommen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die bereits zu Beginn des Geschäftsjahres vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr 2010 werden ab 150 € aktiviert und grundsätzlich linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150 € werden in voller Höhe sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten bei selbst erstellten Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialkosten auch anteilige Gemeinkosten. Vereinnahmte Ertragszuschüsse, die zu Beginn des Geschäftsjahres von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der entsprechenden Anlagengegenstände offen abgesetzt waren, bleiben bis zum vollständigen Werteverzehr der entsprechenden Anlagengüter gekürzt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit fortgeschriebenen, durchschnittlichen Einstandspreisen. Dem Risiko technischer Materialveralterung wurde durch einen Gängigkeitsabschlag Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch die für die Stadt Feuchtwangen eingezogenen Abwassergebühren. Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen bei den sonstigen Rückstellungen. Im Berichtsjahr ergeben sich keine aktiven Steuerlatenzen. Der Steuersatz für latente Steuern liegt bei 27,7 %. In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt aufgrund des Aktivüberhangs keine Bilanzierung. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden seit 01.01.2003 aktivisch von den Anschaffungskosten abgesetzt. Der passive Bestand für die bis 31.12.2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Herstellungskosten für Neuanschlüsse und Anschlussverstärkungen im Bereich von Elektrizitäts- und Wasserwerk ist vollständig aufgelöst. Die aus der Übertragung der Gasversorgung Feuchtwangen GmbH (GVF) stammenden empfangenen Ertragszuschüsse aus der Zeit bis 31.12.2002 werden jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre lt. Rückstellungsabzinsungsverordnung der Bundesbank abgezinst. Bei der Berechnung der Rückstellungen wurden, soweit notwendig, zukünftige Preis- und Kostensteigerungen miteinbezogen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Angaben zu den Positionen der BilanzAKTIVADie Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagennachweis hervor, der Bestandteil des Anhangs ist. Im Wirtschaftsjahr 2016 beliefen sich die Abschreibungen auf € 823.231,47, Zugänge auf € 742.011,47 und Abgänge € 0,00. Das Finanzanlagevermögen umfasst im Sinne von § 271 Abs. 1 die Beteiligung der Kooperationsgesellschaft Fränkischer Elektrizitätswerke mbH, mit Sitz in Eichstätt in Höhe 32.258,15 €; dies entspricht einem Anteil von 7,6% am Eigenkapital in Höhe von 427.200 € und bei der Kooperationsgesellschaft für Gasversorgungsunternehmen mbH, mit Sitz in Weißenburg in Höhe von 7.500,00 €; dies entspricht einem Anteil von 5,4% am Eigenkapital in Höhe von 138.500 €. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Ihre Restlaufzeit liegt unter 1 Jahr. In den Forderungen an die Stadt sind Lieferungs- und Leistungsforderungen in Höhe von 284 T€ und der Bestand an Straßenbeleuchtungsmaterial in Höhe von 64 T€ enthalten. Außerdem besteht zum Bilanzstichtag ein Betriebsmittelkonto bei der Stadt in Höhe von 12 T€. Ihre Restlaufzeit liegt unter 1 Jahr. Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit 30 T€, Gewerbesteuer mit 37 T€ und Strom- und Energiesteuer mit 120 T€, die Abrechnung gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber aus EEG-Umlage mit 127 T€, aus KWK-Zuschlägen mit 95 T€ und aus EEG-Mengen von PV-Anlagen mit 79 T€. PASSIVADas Stammkapital beträgt unverändert 1.000.000 EURO. Die allgemeinen Rücklagen erhöhten sich um 40.228,64 € auf 8.042.818,29 €. Die Erhöhung ergibt sich aus den Zuschüssen für die den öffentlichen Personennahverkehr mit 4.143,75 € und der Gewinnzuführungen aus dem Jahr 2015 mit 36.084,89 €. Die Gewinnverwendung des Jahresgewinnes 2015 in Höhe von 72.169,75 € wurde am 30.11.2016 beschlossen. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen gebildet für Risiken aus bestehenden Gasbezugsverträgen mit 113 T€, für weiterbelastete Verwaltungskosten der Stadt mit 192 T€, die Periodenübergreifende Saldierung mit 170 T€, für Prüfungskosten mit 20 T€, für Jahresabschluss- und Veröffentlichungskosten mit 67 T€, für Resturlaub und Überstunden mit 71 T€, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit 15 T€, sowie für Rückbauverpflichtungen mit 106 T€, ausstehende Rechnungen mit 103 T€ und eine Abnahmeverpflichtung für Biomethan mit 83 T€. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 334 T€ (Vorjahr T€ 177) enthalten. Diese stammen aus Strom- und Gaslieferungen, davon KfG Kooperationsgesellschaft für Gasunternehmen mbH T€ 257 (Vorjahr T€ 154) und Kfe Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke mbH T€ 77 (Vorjahr T€ 23). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 74 T€. Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den kurzfristig geschuldeten Beträgen aus Kundenguthaben mit 700 T€ sowie Steuerverbindlichkeiten mit 62 T€. 3. Angaben zu den Positionen der GuV-RechnungDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Durch die Umstellung auf das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz zum 31.12.2016 ergaben sich strukturelle Veränderungen in der Darstellung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Im Vergleich zum Vorjahr kommt es zu einer Umgliederung von € 47.633,21 der 2016 ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträgen, insbesondere aus den Miet- und Pachtzinsen und aus der Betriebsführung für den Kanal. In der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 werden die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträgen des Vorjahres mit den im Vorjahr angesetzten Werten ausgewiesen. Die Vorjahres-Umsatzerlöse betragen € 13.231.339,21 und die sonstigen betrieblichen Erträgen € 81.450,40. Bei Beachtung der Neufassung des § 277 Abs. 1 HGB hätten die Umsatzerlöse im Jahr 2015 insgesamt € 13.277.829,70 betragen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind maßgeblich durch die Strom-, Gas- und Wasserbezugskosten bestimmt. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten neben den Kosten für den allgemeinen Unterhalt der Versorgungseinrichtungen ebenfalls die Aufwendungen für den Stadtbus. Die laufende Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind gegenüber dem Vorjahr um 48 T€ gesunken. Die Position Sonstige betriebliche Aufwendungen enthält u.a. die Konzessionsabgabe in Höhe von 495 T€, Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 43 T€, Spenden in Höhe von 41 T€ sowie Abschreibungen auf Forderungen und Forderungsverluste in Höhe von 7 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 133 T€ gestiegen. Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen werden insbesondere die Zinsen aus Bankguthaben und Verzugszinsen erfasst. Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhaltet die Kreditzinsen mit 50 T€, die Kontokorrentzinsen mit 0,4 T€. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verteilen sich auf:
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen lagen nicht vor. III. AnlagennachweiseAuf den nachfolgenden Blättern sind folgende Sachverhalte dargestellt: 1. Entwicklung des Anlagevermögens 2. Anlagennachweis - Zusammenstellung Stadtwerke 3. Anlagennachweis - Stromversorgung Gesamt 4. Anlagennachweis - Stromnetz (N) 5. Anlagennachweis - Stromgewinnung (SG) 6. Anlagennachweis - Strom Vertrieb (SH) 7. Anlagennachweis - Gasnetz (GN) 8. Anlagennachweis - Gas Vertrieb (GH) 9. Anlagennachweis - Wasserversorgung 10. Anlagennachweis - Fernwärme 11. Anlagennachweis - Gemeinsame Anlagen und Verkehrsbetriebe 1. Entwicklung des Anlagevermögens 2016
K = Kürzung um Zuschüsse 2. Anlagennachweis 2016 - Zusammenstellung nach Geschäftsbereichen
K = Kürzung um Zuschüsse 3. Anlagennachweis 2016 - Stromversorgung Gesamt
K = Kürzung um Zuschüsse 4. Anlagennachweis 2016 - Stromnetz (SN)
K = Kürzung um Zuschüsse 5. Anlagennachweis 2016 - Stromgewinnung (SG)
K = Kürzung um Zuschüsse 6. Anlagennachweis 2016 - Strom Vertrieb (SH)
7. Anlagennachweis 2016 - Gasnetz (GN)
K= gekürzt um erhaltene Zuschüsse 9. Anlagennachweis 2016 - Wasserversorgung
K = Kürzung um Zuschüsse 9. Anlagennachweis 2016 - Wasserversorgung
K = Kürzung um Zuschüsse 10. Anlagennachweis 2016 - Fernwärme
K = Kürzung um Zuschüsse 11. Anlagennachweis zum 31.12.2016 Gemeinsame Anlagen - Verkehrsbetrieb
K = Kürzung um Zuschüsse VI. Ergänzende Angaben1. Zusammensetzung der Werkleitung und des Werkausschusses:a) WerkleitungWerkleiter ab 26.01.2005 (Eintragung: 21.02.2005) Herr Alfred Hüttner Dipl.-Ing. (FH) b) Mitglieder des Werkausschusses (ab 12.06.2014)
Die Aufwendungen für den Werkausschuss und den Stadtrat in Höhe von € 3.296,45 sind im Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB werden in Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 2. Honorar AbschlussprüferDas Abschlussprüferhonorar für das Jahr 2016 wurde in Höhe von 20 T€ zurückgestellt und ist zum 31.12.2016 in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Desweiteren fielen für den Abschlussprüfer Aufwendungen in Höhe von 3 T€ für sonstige Bestätigungsleistungen an. 3. Beschäftigtenzahlen und ArbeitnehmergruppenIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
4. HaftungsverhältnisseNeben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. 5. Sonstige finanzielle VerpflichtungenFür den Stromeinkauf bestehen vertragliche Abnahmeverpflichtungen bis zum Jahr 2018, für den gesamten Wassereinkauf bis zum Jahr 2018. Für den Gaseinkauf besteht die Verpflichtung zum Bezug des gesamten Gasbedarfs von der KfG solange die Mitgliedschaft der Stadtwerke bei der Kooperationsgesellschaft für Gasversorgungsunternehmen mbH besteht. Aus dem Bioerdgasbezugsvertrag mit der KfG bestehen Verpflichtungen aus der Abnahme von Mindestmengen in Höhe von 1.700 T€ für die Jahre 2015 bis 2022. Die Stadtwerke sind bei der Bayerischen Versorgungskammer "Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden" in München Mitglied. Bei der Zusatzversorgungskasse sind 25 Mitarbeiter versichert. Die Höhe des Umlagesatzes in 2016 beträgt 3,75%, der Zusatzbeitrag lag bei 4%. Die Summe der Versorgungsverpflichtungen auf anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und Rentenbezieher kann nicht ermittelt werden. 6. Darstellung der ErgebnisverwendungDer Jahresgewinn 2016 beträgt € 145.434,97. Er soll nach dem Vorschlag der Werkleitung zur Hälfte an die Stadt Feuchtwangen abgeführt und die andere Hälfte den Rücklagen zugeführt werden. 7. Vorgänge von besonderer BedeutungVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Feuchtwangen, 30.06.2017 STADTWERKE FEUCHTWANGEN Alfred Hüttner, Werkleiter TätigkeitsabschlüsseErstellungsbericht gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Erstellung des Tätigkeitsabschlusses entsprechen denen, die auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewandt wurden. Die in der Handelsbilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert (vgl. Anhang zum Jahresabschluss) Der Anlagespiegel, die Angaben zu den Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Angaben zu den Haftungsverhältnissen sind, soweit sie nicht bereits aus dem Tätigkeitsabschluss hervorgehen, als Anlagen diesen Erläuterungen beigefügt. Die Abschreibungen wurden in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ermittelt (vgl. Anhang zum Jahresabschluss). Die Baukostenzuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten, seit 01.01.2003 offen abgesetzt. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen wurden auf der Grundlage der angefallenen aufwandsgleichen Kosten bewertet. 2. Verfahren der Kontentrennung und SchlüsselungDie Kontentrennung erfolgte durch tätigkeitsbezogene Zusatzkontierungen. Nachfolgend wird die Zuordnung auf die Posten des Tätigkeitsabschlusses und der Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnung sowie die Schlüsselung erläutert. Die angewandten Schlüssel sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 3. Bilanz Aktiva3.1 AnlagevermögenDie direkt zuordenbaren Wirtschaftsgüter wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Bei den gemeinsamen Wirtschaftsgütern wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasversorgung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. In der zweiten Schlüsselung zu 76 % (Elektrizität) bzw. 83 (Gas) der Verteilung zugerechnet. 3.2 UmlaufvermögenDie Vorräte wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Die direkt zuordenbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber der Stadt Feuchtwangen, gegenüber den Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstigen Forderungen wurden dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeordnet. Bei den gemeinsamen Forderungen wurde der Umsatzschlüssel zugrunde gelegt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind der Ausgleichsposten bzw. wenn sich ein negativer Ausgleichsposten ergibt (Gasverteilung), ist dieser gesondert nach dem Eigenkapital bilanziert. 3.3 Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie gemeinsamen Wirtschaftsgüter wurden den Sonstigen Aktivitäten zugeordnet. 4. Bilanz Passiva4.1 EigenkapitalDas Eigenkapital wurde direkt auf den entsprechenden Geschäftsbereich gebucht. 4.2 Empfangene ErtragszuschüsseDie empfangenen Ertragszuschüsse wurden direkt auf die betreffenden Geschäftsbereiche gebucht. 4.3 RückstellungenDie Urlaubs- und Überstundenrückstellungen werden entsprechend der Mitarbeiterzuordnung direkt auf dem entsprechenden Geschäftsbereich gebucht, Mitarbeiter der gemeinsamen Abteilungen werden entsprechend dem Betriebsertragsschlüssel verteilt. Bei der Rückstellung für Abschluss und Prüfung und der Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtung wurde der für die Elektrizitätsverteilung bzw. die Gasverteilung umgerechnete Betriebsertragsschlüssel verwendet. Die übrigen Rückstellungen wurden auf die entsprechenden Geschäftsbereiche direkt gebucht. 4.4 VerbindlichkeitenDie direkt zuordenbaren Verbindlichkeiten wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Die Darlehen werden entsprechend den Anschaffungskosten der Anlagen geschlüsselt bzw. soweit möglich den entsprechenden Geschäftsbereichen zugeordnet. 5. Gewinn- und Verlustrechnung5.1 Umsatzerlöse, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche ErträgeDie direkt zuordenbaren Umsatzerlöse, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträge wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Bei den gemeinsamen Umsatzerlösen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen wurde nach dem für die Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.2 MaterialaufwandDer direkt zuordenbare Materialaufwand wurde direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Beim gemeinsamen Materialaufwand wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.3 PersonalaufwandDer direkt zuordenbare Personalaufwand wurde direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Beim gemeinsamen Personalaufwand wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.4 Abschreibungen und sonstige betriebliche AufwendungenDie direkt zuordenbaren Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Bei den gemeinsamen Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. Bei den Forderungsverlusten wurde direkt zugeordnet. 5.5 Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen werden den Sonstigen Aktivitäten, außerhalb der Strom- und Gasversorgung zugeordnet. 5.6 Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge wurden nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.7 Zinsen und ähnliche AufwendungenDie direkt zuordenbaren Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Bei den gemeinsamen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 5.8 Steuern vom Einkommen und ErtragDie Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden nach dem einzelnen Betriebsergebnis auf den jeweiligen Geschäftsbereich geschlüsselt. 5.9 Sonstige SteuernDie direkt zuordenbaren sonstigen Steuern wurden direkt auf den betreffenden Geschäftsbereich gebucht. Bei den gemeinsamen sonstigen Steuern wurde nach dem für die Elektrizitäts- und Gasverteilung umgerechneten allgemeinen Schlüssel verteilt. 6. Erläuterungen zu wichtigen SchlüsselnDie Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den Aktivitätenabschlussposten einzeln zugeordnet und im Übrigen geschlüsselt. Soweit aufgrund bereichsübergreifender Schlüssel keine einheitliche Schlüsselbasis zur Verfügung stand, wurde die Verteilung im Schätzwege vorgenommen. Geschlüsselt wurde verursachungsgerecht unter Verwendung folgender Schlüsselgrundlagen: Umsatzerlöse, Anlagevermögen, Umlageschlüssel für Verwaltung und Vertrieb und sonstige Kostenstellen.
Feuchtwangen, 30.06.2017 Stadtwerke Feuchtwangen Alfred Hüttner, Werkleiter Verbindlichkeitenspiegel 20161. Elektrizitätsverteilung
2. Gasverteilung
Tätigkeitsbilanz Elektrizitätsverteilung zum 31.12.2016AKTIVA
Tätigkeits Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016Elektrizitätsverteilung
Tätigkeitsbilanz Gasverteilung zum 31.12.2016AKTIVA
Tätigkeits Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016Gasverteilung
Anlagennachweis 2016 - Elektrizitätsverteilung
K = Kürzung um Zuschüsse Anlagennachweis 2016 - Gasverteilung
K = Kürzung um Zuschüsse BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Feuchtwangen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2016 geprüft. Nach § 6 b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Durch Art. 107 GO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen sowie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind und ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6 b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6 b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
München, 15.09.2017 BKWP
Wiedemann & Partner mbB
Christian Göb, Wirtschaftsprüfer Beglaubigter Auszug aus der Niederschriftüber die 14. Sitzung des Stadtrats Feuchtwangen am 08.11.2017Sämtliche 25 Mitglieder des Stadtrats waren ordnungsgemäß geladen. Anwesend waren hiervon 22 Mitglieder. Die Beschlussfähigkeit war somit gegeben. TOP 5 Jahresabschluss 2016 - GewinnverwendungDer Stadtrat beschließt, dass der erwirtschaftete Gewinn 2016 in Höhe von 145.434,97 EUR zu 50% = 72.717,49 EUR zum 15.11.2017 an die Stadt ausgezahlt wird und der andere Teil bei den Stadtwerken verbleibt und den allgemeinen Rücklagen zugeführt wird. Abstimmungsergebnis: einst. BeglaubigungDie Übereinstimmung des Auszuges mit den Einträgen im Niederschriftenbuch wird beglaubigt.
Feuchtwangen, den 15.11.2017 STADT FEUCHTWANGEN Ruh, 1. Bürgermeister |
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