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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Azamat Kaptagayev seit 26.5.2023 | Vorstandsmitglied |
Vladimir Kudriashov seit 6.4.2020 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vexcash AktiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20211. Allgemeine Angaben Die Vexcash AG, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes erstellt. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 138151 B geführt. Die Bilanz wurde nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Als Mutterunternehmen der Gesellschaft erstellt die 4Finance Group S.A., Luxemburg, einen Konzernabschluss (kleinster Kreis) auf Grundlage der International Financial Reporting Standards. Die Gesellschaft wird seit 2016 im jeweiligen Konzernabschluss vollkonsolidiert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. an Kunden sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder dem Nominalbetrag ausgewiesen und werden um erforderliche Wertberichtigungen gekürzt. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung aufzulösen (Wertaufholung). Die Vorsorge für Risiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. an Kunden umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitätsrisiken und latenten Ausfallrisiken. Für Bonitätsrisiken wird nach vorsichtigen Maßstäben Vorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form der Pauschalwertberichtigung nach handelsrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen. Forderungen, die mehr als 360 Tage im Verzug sind, werden sofort vollständig abgeschrieben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern ergeben sich aus handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Steueransprüchen, welche sich in zukünftigen Perioden wieder ausgleichen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 30 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden Rückstellungen gebildet, die dem möglichen Auftreten von Forderungsausfällen der zu erwerbenden Kreditforderungen der Partnerbanken Rechnung tragen. Die weiteren sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, wie sie nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Die Rückstellungen sind sämtlich kurzfristig. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die beantragten Coronahilfen wurden in Übereinstimmung mit dem fachlichen Hinweis des IDW vom 6. April 2021 erfolgswirksam erfasst. Für die Überbrückungshilfe III plus wurde eine Forderung unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die immaterielleren Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über drei Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der Inneneinrichtung und der Hardware. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 13 Jahren. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und latente Steueransprüche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen aufgekauften Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.232 (Vorjahr: TEUR 4.480) wurden Einzelwertberichtigungen sowie portfoliobasierte Pauschalwertberichtigungen in Höhe TEUR -771 (Vorjahr: TEUR -3.023) vorgenommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Forderung aus der beantragten Überbrückungshilfe III plus in Höhe von TEUR 632 (Vorjahr: TEUR 0) sowie ein als Sicherheit verpfändetes Kontoguthaben in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 25) und eine Mietkaution in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 0). Zudem sind latente Steueransprüche von TEUR 535 (Vorjahr: TEUR 826) ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme des aktivierten latenten Steueranspruchs und des verpfändeten Kontoguthabens, sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt EUR 751.877,00 in 751.877 Stückaktien zu je einem Wert von nominal einem Euro. Es ist zu 100 % eingezahlt. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden (Gewinnverwendungsvorschlag), sodass sich der Bilanzverlust wie folgt entwickelt:
Zudem wird auf die Aufstellungserleichterungen gemäß § 160 Abs. 3 AktG verwiesen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen enthalten den Aufwand für Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2021. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus Forderungsausfällen, Rückstellungen für mögliche Kundenerstattungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie die Rückstellungen für das Prüfungshonorar und für die Kosten für die Vorbereitungs- und Erstellungsarbeiten des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 300). Es bestehen in den sonstigen Verbindlichkeiten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 42). Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit TEUR 1.055 (Vorjahr: TEUR 392) Erträge aus dem Verkauf mehrerer Forderungsportfolios. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis dieser Erträge unter den Umsatzerlösen. Da es sich nicht um regelmäßige oder typische Umsätze handelt, erfolgte der Ausweis ab dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten, erfolgte auch für das Vorjahr eine Ausweisanpassung dieser Erträge unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR 0) Erträge aus Coronahilfen in Form der gewährten Überbrückungshilfe III (TEUR 1.199) sowie der Überbrückungshilfe III plus (TEUR 632). Der Zinsaufwand für Ausleihungen von verbundenen Gesellschaften beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1). 5. Sonstige Angaben und Nachtragsbericht Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestanden nicht. Es besteht stets ein Anspruch der finanzierenden Bank bei den Kurzzeitkrediten, die Forderungen der Vexcash AG anzutragen, wenn die Zahlungsziele der Kunden überschritten sind. Aus Mietverträgen für die genutzte Immobilie bestehen die üblichen Verpflichtungen (ab 01.01.2022: TEUR 94 p.a.). Zahlungen wurden im Geschäftsjahr stets fristgerecht geleistet. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich achtundzwanzig Mitarbeiter, davon dreizehn Frauen, beschäftigt. Als Aufsichtsratsmitglieder sind nachstehende Personen bestellt:
Zum Vorstand bestellt waren:
Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit der folgenden Erklärung: "Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung und wurde durch die im Bericht angegebenen getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren."
Berlin, 28. Januar 2022 Vladimir Kudryashov, Vorstandsmitglied Peter Sulak, Vorstandsmitglied BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Vexcash AG, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Vexcash AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 14. Februar 2022 Deloitte
GmbH
Björn Grüneberg, Wirtschaftsprüfer Maik Pehla, Wirtschaftsprüfer |
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