Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 138151
Eingetragen
25.11.2011
Branche
Vermittlung von KreditenWagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenVerbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Gegenstand
Die Erstellung und der Betrieb von Internetplattformen für die Vermittlung von Darlehensverträgen, die Vermittlung von Darlehensverträgen über diese Internetplattformen sowie Inkassodienstleistungen nach § 10 RDG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Azamat Kaptagayev
seit 26.5.2023
Vorstandsmitglied
Vladimir Kudriashov
seit 6.4.2020
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vexcash Aktiengesellschaft

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6,00 0
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.118,00 67
40.124,00 67
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.010,86 41
2.010,86 41
42.134,86 108
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 406.908,56 1.077
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.258.557,80 538
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 500.000,00 (Vorjahr: TEUR 25)
1.665.466,36 1.615
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.858.403,71 2.966
5.523.870,07 4.581
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.452,17 11
D. Aktive latente Steuern 534.780,62 826
6.132.237,72 5.526

Passiva

31.12.2021 Vorjahr
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 751.877,00 752
II. Kapitalrücklage 4.598.086,00 4.598
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 654,25 1
IV. Verlustvortrag -2.355.742,10 -4.094
V. Jahresüberschuss 913.997,94 1.739
3.908.873,09 2.996
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 55.685,00 168
2. Sonstige Rückstellungen 1.601.683,07 1.863
1.657.368,07 2.031
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 292.644,74 300
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 292.644,74 (Vorjahr: TEUR 300)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 41.326,88 122
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 41.326,88 (Vorjahr: TEUR 122)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 232.024,94 77
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 232.024,94 (Vorjahr: TEUR 77)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
davon aus Steuern: EUR 38.156,61 (Vorjahr: TEUR 42)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
565.996,56 499
6.132.237,72 5.526

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021 Vorjahr
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 3.789.786,69 9.304
2. Sonstige betriebliche Erträge 4.114.343,91 1.294
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.608.366,21 2.087
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung: 284.100,99 394
davon für Altersversorgung: EUR 2.332,40 (Vorjahr: TEUR 2)
4. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 40.705,00 50
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.806.473,10 6.054
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 96.322,79 28
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 3
davon an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 1)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 346.810,15 299
davon latente Steuern: EUR 291.125,15 (Vorjahr: TEUR 226)
9. Ergebnis nach Steuern 913.997,94 1.739
10. Sonstige Steuern 0,00 0
11. Jahresüberschuss 913.997,94 1.739
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.355.742,10 -4.094
13. Bilanzverlust -1.441.744,16 -2.355

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Vexcash AG, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes erstellt. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 138151 B geführt.

Die Bilanz wurde nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Als Mutterunternehmen der Gesellschaft erstellt die 4Finance Group S.A., Luxemburg, einen Konzernabschluss (kleinster Kreis) auf Grundlage der International Financial Reporting Standards. Die Gesellschaft wird seit 2016 im jeweiligen Konzernabschluss vollkonsolidiert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei einer voraussichtlichen dauerhaften Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. an Kunden sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder dem Nominalbetrag ausgewiesen und werden um erforderliche Wertberichtigungen gekürzt. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung aufzulösen (Wertaufholung).

Die Vorsorge für Risiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. an Kunden umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle erkennbaren Bonitätsrisiken und latenten Ausfallrisiken. Für Bonitätsrisiken wird nach vorsichtigen Maßstäben Vorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Dem latenten Kreditrisiko wird in Form der Pauschalwertberichtigung nach handelsrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen. Forderungen, die mehr als 360 Tage im Verzug sind, werden sofort vollständig abgeschrieben.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern ergeben sich aus handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Steueransprüchen, welche sich in zukünftigen Perioden wieder ausgleichen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 30 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.

Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden Rückstellungen gebildet, die dem möglichen Auftreten von Forderungsausfällen der zu erwerbenden Kreditforderungen der Partnerbanken Rechnung tragen.

Die weiteren sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, wie sie nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Die Rückstellungen sind sämtlich kurzfristig.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Die beantragten Coronahilfen wurden in Übereinstimmung mit dem fachlichen Hinweis des IDW vom 6. April 2021 erfolgswirksam erfasst. Für die Überbrückungshilfe III plus wurde eine Forderung unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanziert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die immaterielleren Vermögensgegenstände werden grundsätzlich über drei Jahre abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der Inneneinrichtung und der Hardware. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 13 Jahren.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und latente Steueransprüche

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen aufgekauften Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.232 (Vorjahr: TEUR 4.480) wurden Einzelwertberichtigungen sowie portfoliobasierte Pauschalwertberichtigungen in Höhe TEUR -771 (Vorjahr: TEUR -3.023) vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Forderung aus der beantragten Überbrückungshilfe III plus in Höhe von TEUR 632 (Vorjahr: TEUR 0) sowie ein als Sicherheit verpfändetes Kontoguthaben in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 25) und eine Mietkaution in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 0).

Zudem sind latente Steueransprüche von TEUR 535 (Vorjahr: TEUR 826) ausgewiesen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme des aktivierten latenten Steueranspruchs und des verpfändeten Kontoguthabens, sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 751.877,00 in 751.877 Stückaktien zu je einem Wert von nominal einem Euro. Es ist zu 100 % eingezahlt.

Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden (Gewinnverwendungsvorschlag), sodass sich der Bilanzverlust wie folgt entwickelt:

Betrag (EUR)
Jahresüberschuss 913.997,94
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.355.742,10
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,00
Einstellungen in Gewinnrücklagen 0,00
Bilanzverlust -1.441.744,16

Zudem wird auf die Aufstellungserleichterungen gemäß § 160 Abs. 3 AktG verwiesen.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten den Aufwand für Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2021.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus Forderungsausfällen, Rückstellungen für mögliche Kundenerstattungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie die Rückstellungen für das Prüfungshonorar und für die Kosten für die Vorbereitungs- und Erstellungsarbeiten des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 293 (Vorjahr: TEUR 300).

Es bestehen in den sonstigen Verbindlichkeiten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 42).

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit TEUR 1.055 (Vorjahr: TEUR 392) Erträge aus dem Verkauf mehrerer Forderungsportfolios. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis dieser Erträge unter den Umsatzerlösen. Da es sich nicht um regelmäßige oder typische Umsätze handelt, erfolgte der Ausweis ab dem Berichtsjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Um eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten, erfolgte auch für das Vorjahr eine Ausweisanpassung dieser Erträge unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR 0) Erträge aus Coronahilfen in Form der gewährten Überbrückungshilfe III (TEUR 1.199) sowie der Überbrückungshilfe III plus (TEUR 632).

Der Zinsaufwand für Ausleihungen von verbundenen Gesellschaften beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).

5. Sonstige Angaben und Nachtragsbericht

Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestanden nicht. Es besteht stets ein Anspruch der finanzierenden Bank bei den Kurzzeitkrediten, die Forderungen der Vexcash AG anzutragen, wenn die Zahlungsziele der Kunden überschritten sind.

Aus Mietverträgen für die genutzte Immobilie bestehen die üblichen Verpflichtungen (ab 01.01.2022: TEUR 94 p.a.). Zahlungen wurden im Geschäftsjahr stets fristgerecht geleistet.

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich achtundzwanzig Mitarbeiter, davon dreizehn Frauen, beschäftigt.

Als Aufsichtsratsmitglieder sind nachstehende Personen bestellt:

Valerii Tsap, Aufsichtsratsvorsitzender (bestellt am 01.10.2021)

Artem Plevako, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden (bestellt am 01.10.2021)

Valentyna Khomenko (bestellt am 01.10.2021)

Evgeny Sytnik, Aufsichtsratsvorsitzender, Senior Vice President, Finstar Financial Group (bestellt am 08.07.2020; ausgeschieden am 30.09.2021)

Olivier Frühwirth, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, Chief Legal Officer, 4Finance Group (bestellt am 01.11.2020; ausgeschieden am 27.05.2021)

Anton Metochkin, CCO, 4Finance Group (bestellt am 18.12.2020; ausgeschieden am 30.09.2021)

Zum Vorstand bestellt waren:

Vladimir Kudryashov, Diplom-Kaufmann, Vorstandsmitglied (bestellt am 17.02.2020)

Peter Sulak, Diplom-Kaufmann, Vorstandsmitglied (bestellt am 20.12.2019)

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit der folgenden Erklärung:

"Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung und wurde durch die im Bericht angegebenen getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren."

 

Berlin, 28. Januar 2022

Vladimir Kudryashov, Vorstandsmitglied

Peter Sulak, Vorstandsmitglied

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Vexcash AG, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Vexcash AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 14. Februar 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Björn Grüneberg, Wirtschaftsprüfer

Maik Pehla, Wirtschaftsprüfer

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