Leimberger
Bau GmbH
Jetzendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.026,00 |
49.432,50 |
| I.
Sachanlagen |
77.026,00 |
49.432,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
167.293,84 |
196.558,63 |
| I.
Vorräte |
18.530,00 |
21.370,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.569,79 |
76.639,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-584,00 |
-554,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.194,05 |
98.549,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.176,26 |
3.254,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.496,10 |
249.245,46 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.037,34 |
46.113,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
30.472,75 |
20.548,76 |
| B.
Rückstellungen |
5.003,00 |
11.984,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
189.455,76 |
191.147,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
189.455,76 |
191.147,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.496,10 |
249.245,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 ist nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes 1986 aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt gem. §
5 EStG/§ 8 KStG auf der Grundlage
ordnungs-gemäßer Buchführung i.S.v.
§§ 238 ff HGB und 140 AO.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG.
Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ergibt
sich aus § 2 Abs. 1 UStG.
Anhand der vorliegenden Buchführung sind u. a.
die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG
erfüllt. Das Unternehmen unterliegt der
Regelbesteuerung gem. §§ 16-18 UStG.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss der Fa. Leimberger Bau GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
(§ 252-256, 279-282 HGB)
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
entspricht auch den steuerlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 5 und 6 EStG.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten von mehr als EUR
150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet,
der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren
mit jeweils 20 v.H. aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2
EStG).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beiliegendem Anlagenspiegel zu ersehen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Das Niederstwertprinzip fand Beachtung.
In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
gez. Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2012 festgestellt.
|