Herstellung von Büromöbeln
tfp Consulting GmbHLiquidiert
74388 Talheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
tfp Consulting GmbHTalheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.12.2011 bis zum 22.12.2012BILANZ
ANHANG
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresfehlbetrag von -2.454,44€ (Vorjahresergebnis: -620,47€) ab. Im Bilanzzeitraum waren keine Mitarbeiter beschäftigt.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte
wahr und übernimmt diese - soweit zulässig - in
ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,--
wurde vom Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 Satz 1
EStG Gebrauch gemacht.
Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände übertragen worden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bad Kreuznach, den 27. November 2013 Liquidator Marcus Thurner
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