Erbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Orga-Support GmbH
Stresemannstraße 60, 28207 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dorothea van den Berg seit 2.9.2022 | Geschäftsführer |
Stephan Andert seit 2.9.2022 | Prokura |
Irene Giebel seit 2.9.2022 | Geschäftsführer |
Kerstin Bamberg seit 25.8.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Seghon GmbH | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Seghorn GmbHBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022I. Grundlagen des Konzerns SEGHORN ist als Familienunternehmen mit aktuell rund 220 Mitarbeitenden eines der größten in der Branche. Wir haben uns seit über 50 Jahren unabhängig von multinationalen Konzernen und Fondsgesellschaften zu einem der führenden Inkassounternehmen in Deutschland entwickelt. Wir stehen im Bereich des Forderungsmanagements insbesondere für Versicherungen und Banken für effektiven Kundenerhalt, hohe Erfolgsquoten sowie außerordentliche Image- und Datenschutzsicherheit. Seit Unternehmensgründung ist es unser Anspruch, für unsere Mandanten, Kunden, Lieferanten und Dienstleister ein verlässlicher und nachhaltig handelnder Partner zu sein. Die Seghorn GmbH ist das Mutterunternehmen und mittels Tochtergesellschaften vorrangig in Deutschland tätig. Mit Wirkung zum 14. Juli 2022 wurde die Gesellschaftsform der Seghorn AG in die Seghorn GmbH geändert. Bei dieser Änderung gab es keine Schwierigkeiten. Es wurden mit Dorothea van den Berg und Carsten Hofmeister zwei ausgewiesene und langjährig erfahrene Inkassoexperten sowie Irene Giebel als Mitgesellschafterin als neue Geschäftsführer bestellt. Neben der Seghorn GmbH gehören insgesamt sechs Gesellschaften, die im Wege der Vollkonsolidierung berücksichtigt werden, zum SEGHORN-Konzern. Der derzeitige und zukünftige Fokus auf das Nutzenspektrum für unsere Auftraggeber umfasst ein ganzheitliches Forderungsmanagement vom Risikomanagement über das digitale Mahnwesen hin zum vorgerichtlichen Inkasso, dem gerichtlichen Mahnverfahren, der Zwangsvollstreckung, dem nachgerichtlichen und Langzeitinkasso sowie dem internationalen Forderungseinzug. Um auch in Zukunft den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden und Mandanten gerecht zu werden und dauerhaft zeitgemäße Dienstleistungen anbieten zu können, wurden wichtige Schritte für ein zeit- und ortsunabhängiges Forderungsmanagement gemacht. So konnte unsere telefonische Erreichbarkeit in den letzten Jahren konstant auf einem hohen Niveau gehalten werden. Dieses wurde neben der Weiterentwicklung der Telefonsoftware mit verbesserten Steuerungsmöglichkeiten auch mit Hilfe von gezielten Rekrutierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Telefonie erreicht. Wir wollen auf sicherem Weg in die Zukunft gehen. Das bedeutet für uns eine präzise Prüfung kurzfristiger (Markt-) Trends, um unsere Ressourcen gezielter einzusetzen. Die Digitalisierung hat sich auch in unserer Branche weiterentwickelt. Die Prozesse im Forderungsmanagement sind maßgeblich geprägt durch: Erweiterung der Kundenkommunikation auf digitale Kanäle, die Zunahme von barrierefreien Zahlungsmöglichkeiten durch die Nutzung von digitalen Payment Services und Chatbots. Digitale Schnittstellen, Tools und unser Serviceportal für Kunden (Schuldner) werden unsere Prozesse weiter vereinfachen und optimieren. Unser Anspruch ist es, unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die bestmögliche Qualität im Forderungsmanagement zu gewährleisten. Verschiedene konzerneinheitliche Leit- und Richtlinien, wie unsere kontinuierlich weiterentwickelte Ethikrichtlinie, die Datenschutzleitlinie, die Informationssicherheitsleitlinie sowie die Notfallleitlinie, gewährleisten einen verbindlichen und ganzheitlichen Umgang in verschiedenen relevanten Bereichen. Unseren Abrechnungs- und Zahlungsverkehr lassen wir zur Absicherung der finanziellen Sicherheit unserer Geschäftspartner regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen. Alle Kernprozesse des Inkassogeschäftes erfolgen Inhouse. Ein zweites datensynchrones Notfallrechenzentrum an einem eigenen separaten Standort sichert jederzeit den Datenbestand ab und bietet somit den höchstmöglichen Schutz vor Datenausfall. Nachhaltigkeit Als hanseatische Familienunternehmensgruppe spielt für uns das Thema Nachhaltigkeit in seinen drei Schwerpunkten Soziales, Ökologie und Ökonomie eine große Rolle und genießt einen sehr hohen Stellenwert. Wir sind uns unserer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung gegenüber unseren Mandanten, Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten und Dienstleistern sowie den nachfolgenden Generationen bewusst. Unsere Mitarbeitenden werden aktiv in den Umweltschutz zum Zwecke der Nachhaltigkeit eingebunden. Kontinuierliche Modernisierungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, auf bestmöglichem technischem Standard im Sinne der Umwelt zu agieren. So erzeugen z.B. seit 2015 insgesamt 600m 2 große Solarpanel auf unserem Gebäudedach Energie für den Firmensitz. Die Selbstnutzungsquote liegt bei etwa 90 %. Für unsere Mitarbeitenden haben wir Elektroaufladestationen (Wallboxen) sowohl für E-Autos als auch E-Bikes. Zum kontinuierlichen Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess gehört neben der Bedienung des sich stets wandelnden Marktes auch der Faktor Mensch. Bei SEGHORN haben die Nachhaltigkeitsziele für unsere Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert, weswegen auch wir uns als Unternehmen stets der Diskussion und den sich verändernden Bedürfnissen stellen. In unserer täglichen Arbeit haben wir den Aspekt der Gleichbehandlung näher in den Vordergrund gestellt und strenge Ethikrichtlinien für einen multiethnischen und multikulturellen Arbeitsplatz geschaffen. Ebenso fällt unser Ziel des kundensichernden Forderungsmanagements hierunter. Dies bedeutet, dass wir einen respektvollen, ehrlichen und wertschätzenden Umgang mit den Schuldnerinnen und Schuldnern als Selbstverständlichkeit und das Ziel einer außergerichtlichen Einigung als Maß aller Dinge ansehen. In diesem Verständnis wollen wir unseren Gläubigern einen möglichst imageschonenden Service anbieten. Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) fördern und fordern wir eine transparente und seriöse Inkassobranche. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft wurde im Berichtsjahr stark durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie den gestiegenen Inflationsraten beeinflusst. Die Sanktionen gegen Russland verursachten einen massiven Anstieg der Energie-, Rohstoff- und Nahrungsmittelpreise. Diese Belastungen führten dazu, dass sich das Weltwirtschaftswachstum im Vergleich zum Vorjahr um 3 % reduzierte. In Deutschland waren die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine ebenfalls deutlich zu spüren. Die Unsicherheit bei der Energieversorgung belastete die Stimmung von Unternehmen und Verbrauchern stark. Die Inflationsrate stieg im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % und war somit so hoch wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung. Dennoch hat sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 gut behauptet und konnte laut dem Statistischen Bundesamt ein Wachstum von 1,9 % verzeichnen. Insbesondere die privaten Konsumausgaben und die Ausrüstungsinvestitionen wirkten wachstumsstützend. Die Europäische Zentralbank erhöhte im zweiten Halbjahr 2022 den Leitzins auf 2,5 % und beendete somit ihre Null-Zinspolitik. Im Zuge der digitalen Transformation sind generationsspezifische Veränderungen des Kundenverhaltens zu beobachten. Die Marktteilnehmer agieren und reagieren nutzenorientiert, so dass vielmehr die Wirkung verbundener Leistungen als die Akzeptanz einzelner Produkte für einen nachhaltigen Erfolg entscheidend sind. Zudem gewinnt unter den Marktteilnehmern die Verschmelzung digitaler Kommunikations- und Zahlungswege weiter an Bedeutung. Neue, insbesondere verbundene Dienstleistungen und unterstützende Dienstleister sorgen mit integrativen und inklusiven Leistungen für richtungsweisende Impulse. Auch vor diesem Hintergrund basiert die Entwicklung von SEGHORN darauf, die Chancen der Digitalisierung einschließlich KI zu erkennen und gemeinsam mit Mandanten und Kooperationspartnern nutzenorientierte Lösungen zu schaffen. Durch die gesetzliche Inkassoregulierung durch das "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG)" ist die Kostenstruktur für alle in der Branche tätigen Unternehmen geändert worden. Ziel der Gesetzgebung war es, die Inkassokosten in einfachen Fällen, in denen schnell die Zahlung erfolgt, deutlich zu senken. Dafür ist eine gestaffelte Kostenstruktur eingeführt worden. Gleichzeitig ist die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten der Inkassounternehmen und der Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Inkassodienstleistung geregelt worden. Dadurch dürfen auch Inkassounternehmen nunmehr in gerichtlichen Mahnverfahren ihre Kosten wie Rechtsanwälte berechnen und sind nicht mehr auf die 25 €-Pauschale beschränkt. Das Gesetz ist am 01.10.2021 in Kraft getreten und hat große Auswirkungen auf die gesamte Inkassobranche. Vor diesem Hintergrund waren auch wir gehalten, Maßnahmen zu treffen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und die Prozesse in der Inkassobearbeitung anzupassen. Unsere Mahnabläufe sind entsprechend angepasst worden. Die angepassten Prozesse und die Entwicklung der Einnahmen werden seither durch regelmäßiges Monitoring noch intensiver überwacht und festgehalten. Es ist durch die Erhöhung der Inkassokosten für das gerichtliche Mahnverfahren auf lange Sicht ein wohl teilweiser Ausgleich der Mindereinnahmen bei den ersten Zahlungsaufforderungen zu erwarten. Die Wettbewerbsstruktur basiert auf einer überschaubaren Anzahl von Mitbewerbern, die wie SEGHORN eine breite Leistungskette bieten und im Mengeninkasso tätig sind. Es herrscht weiter ein intensiver Wettbewerb, der von einer Markt- und Anbieterkonsolidierung sowie neuen Anbietern begleitet wird. In diesem Umfeld bieten sich fokussierten Unternehmen Wachstumschancen. Regulatorische Anforderungen an das Risiko-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Sicherheitsmanagement erfordern erhebliche organisatorische und interne regulatorische Maßnahmen. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf ist erneut geprägt durch eine allgemein gute Zahlungsfähigkeit der Verbraucher. Der absolute Zahlungseingang im Treuhandgeschäft sowie die Anzahl von Auftragsübergaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Umsatzerlöse im Jahr 2022 belaufen sich auf TEuro 25.319 (Vj.: TEuro 26.033). In diesem Geschäftsfeld haben uns technologische Entwicklungen sowie qualifizierte Aus- und Weiterbildungsprogramme, die gezielt auf Kommunikationsabläufe bzw. -aspekte ausgerichtet waren, wirkungsvoll unterstützt. Der überwiegende Anteil der Belegschaft besteht aus sehr erfahrenen und langjährig für uns tätigen Mitarbeitenden. Die Belegschaft wurde durch jüngere Mitarbeitende erweitert, die im täglichen Miteinander vom Wissen und der Erfahrungen der langjährigen Kolleginnen und Kollegen profitieren. Daneben unterstützen uns Werkstudentinnen und Werkstudenten insbesondere in administrativen Bereichen bei der täglichen Arbeit. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf TEuro +2.014 (Vj.: TEuro +2.045). Im Punkt Ertragslage wird darauf unter Ziffer II.3.a näher eingegangen. 3. Lage des Konzerns a) Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Konzern wie folgt entwickelt:
Vor dem Hintergrund der eingeführten Inkassoregulierung zum 1. Oktober 2021, welche sich erstmalig im Jahr 2022 vollständig ausgewirkt hat, reduzierten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % auf TEuro 25.319 (Vj.: TEuro 26.033). Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich in erster Linie um Erstattungen durch das Aufwendungsausgleichsgesetz, Zuschreibungen bei Portfolien und um die Auflösung von Rückstellungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr reduzierte sich der Personalaufwand aufgrund einer geringeren durchschnittlichen Mitarbeiterzahl um 2,2 % von TEuro 10.215 auf TEuro 9.993. Bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen von TEuro 507 (Vj.: TEuro 588) handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen, die insbesondere aufgrund einer geringeren Sofortabschreibung für GWG unter dem Vorjahr liegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (inkl. sonstige Steuern) liegen mit TEuro 12.358 auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt ergibt sich für den SEGHORN-Konzern im Berichtsjahr ein Konzernjahresüberschuss von TEuro 2.014 (Vj.: TEuro 2.045). Die Belegschaftsstärke hat sich im Jahresdurchschnitt 2022 mit 202 Mitarbeitern (ohne Auszubildende und Geschäftsführer) gegenüber dem Vorjahr um neun Mitarbeiter reduziert. Bei Tochtergesellschaften werden insgesamt 14 Auszubildende in den Fachrichtungen Informatik und Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement ausgebildet. Als Familienunternehmen sind wir stolz darauf, dass einige der Auszubildenden bereits durch ein Elternteil im Unternehmen vertreten sind. Unseren Führungsnachwuchs bilden wir möglichst selbst aus. Wichtige Steuerungskennzahlen sind für die Unternehmensgruppe der Gewinn vor Steuern sowie die Entwicklung der liquiden Mittel. b) Finanzlage Die Kapitalflussrechnung erfolgt zur Ermittlung des Zahlungsmittelflusses, den der SEGHORN-Konzern aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet bzw. verwendet hat. Zusätzlich werden die liquiden Mittel zum Ende des Geschäftsjahres dargestellt. Die Kapitalflussrechnung stellt sich in verkürzter Form wie folgt dar:
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr auf TEuro 603 (Vj.: TEuro 3.491). Aus dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss von TEuro -153 (Vj.: TEuro -242). Dieser ist das Ergebnis der Investitionen in das Anlagevermögen des Konzerns. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von TEuro -3.835 (Vj.: TEuro -4.238) spiegelt vollständig die Gewinnausschüttung wider. Der Bestand an liquiden Mitteln hat sich gegenüber dem Vorjahr von Euro 11,5 Mio. auf Euro 8,1 Mio. verringert, was wiederum auf die im Geschäftsjahr 2022 vorgenommene Gewinnausschüttung zurückzuführen ist. Investitionen wurden auch in diesem Jahr vollumfänglich aus eigenen Mitteln realisiert, so dass sich der Konzern wie in den Vorjahren vollständig aus eigenen Mitteln finanziert. Fremdfinanzierungsmaßnahmen sind auch in Zukunft nicht geplant. c) Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Konzern wie folgt entwickelt:
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 lag mit TEuro 17.824 um TEuro 1.893 unter dem Vorjahresniveau. Grundlegende strukturelle Veränderungen haben sich nicht ergeben. Die Zunahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 51,9 % beruht überwiegend aus stichtagsbedingten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Zugängen in Portfoliobeständen. Der Bestand an liquiden Mittel verringerte sich aufgrund einer Gewinnausschüttung von TEuro 11.476 im Vorjahr auf TEuro 8.091 im Berichtsjahr. Das Eigenkapital des Konzerns reduzierte sich trotz eines Konzernjahresüberschusses von TEuro 2.014 auf TEuro 13.336 (Vj.: TEuro 15.157). Im Kalenderjahr 2022 wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von TEuro 3.835 an die Gesellschafter vorgenommen, sodass sich die Eigenkapitalquote auf 74,8 % (Vj.: 76,9 %) reduzierte. Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft 10 % als eigene Anteile erworben, dies entspricht Euro 500.000,00 von Euro 5.000.000,00 des gezeichneten und volleingezahlten Eigenkapitals. Der dafür aufgewendete Kaufpreis betrug Euro 6.212.112,12. Die Rückstellungen reduzierten sich um TEuro 290 auf TEuro 924 (Vj.: TEuro 1.214) und bestehen in erster Linie aus Verpflichtungen gegenüber dem Personal sowie vertraglichen bzw. behördlichen Verpflichtungen. Der Konzern ist unverändert ohne Fremdmittel finanziert. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist nach wie vor als sehr gut einzustufen. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagement Das Risikomanagementsystem ist eines der wichtigsten Steuerungselemente des Konzerns und hat daher einen hohen Stellenwert. Die Risikoidentifikation ist ein laufender Prozess, welcher über die auf verschiedenen Hierarchieebenen existierenden Kommunikations-, Abstimm- und Berichtstrukturen sowie dem zentral bestellten Risikomanager die Geschäftsführungsebene in die Lage versetzt, die Steuerung der Risiken vorzunehmen. Darüber hinaus ist das wesentliche Ziel die rechtzeitige und nachhaltige Sicherung des unternehmerischen Erfolgs durch frühzeitige Erkennung von Schwachstellen, Entwicklung präventiver Maßnahmen sowie individueller Reaktionsmöglichkeiten. Durch die "Interne Revision" werden die Geschäftsführung und das Risikomanagementsystem bei der Identifizierung von Risiken und dem Erkennen von Optimierungspotentialen unterstützt. 2. Investitionsrisiken Die Bewertung von zahlungsgestörten Forderungen wird vor jeder Übernahme durch mathematische Berechnungsmethoden berechnet und ergänzend aus unterschiedlichen Risikogesichtspunkten restriktiv betrachtet und bewertet. Bei vorhandenen Portfolien werden die Rückflüsse permanent und zeitnah mit den Erwartungen abgeglichen und analysiert. Für die bestehenden Risiken aus vorhandenen Portfolien werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. 3. Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiken wird die Gefahr gesehen, dass die SEGHORN-Gruppe ihren Zahlungsverpflichtungen insbesondere gegenüber ihren Mandanten im Treuhandgeschäft und auch ihren Lieferanten nicht termingerecht nachkommt. Die Steuerung der liquiden Mittel erfolgt täglich für einen Zeithorizont von vier Wochen auf Konzernebene für sämtliche Gesellschaften. Ein Cashpooling wird nicht betrieben. Die SEGHORN-Gruppe lässt regelmäßig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Kontierung, Buchung, Verarbeitung und Auszahlung der im Treuhandgeschäft eingenommenen Gelder überprüfen. Diese Überprüfung erfolgte zuletzt im Jahr 2022 und wird turnusmäßig wieder im Geschäftsjahr 2024 durchgeführt. In den bisherigen Prüfungen hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stets die Ordnungsmäßigkeit und Korrektheit uneingeschränkt feststellt. Aufgrund des hohen Bestandes an liquiden Mitteln standen stets mehr als ausreichende Mittel zur Verfügung. Aufgrund der Ausstattung der Unternehmensgruppe mit großzügigen liquiden Mitteln benötigt sie keine fremden Ressourcen in Finanzierungsangelegenheiten. Sie hat demzufolge keinerlei Verpflichtungen gegenüber Banken. Aktuell sind keine Liquiditätsrisiken erkennbar. 4. Operative Risiken Der Einsatz eines eigenen, selbst entwickelten und ständig weiterentwickelten Inkasso-IT-Systems gehört weiter zu den Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe. Wo möglich und sinnvoll übernehmen "umgebende Systeme" Aufgaben aus der Inkassoanwendung, um in den IT-Systemen an Flexibilität zu gewinnen. Die jährlichen IT-Penetrationstests durch externe Dienstleister sorgen für eine stetige Verbesserung und Bestätigung der IT-Sicherheit. Die Risiken, die sich aus dem Betrieb und der Unterhaltung dieser Systeme ergeben können, werden durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen begleitet. Zugangskontrollen zu den Büroetagen und den Rechenzentrumsräumen, Videoüberwachung von Gebäudeteilen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen sowie Datenschutzverpflichtungen und umfangreiche Schulungen der Mitarbeitenden ergänzen die Sicherungsmaßnahmen. Ein zweites, synchron geführtes Rechenzentrum an einem separaten Standort außerhalb unseres Gebäudes gewährleistet ein höchstes Maß an Sicherheit für die jederzeitige Handlungsfähigkeit. Juristische Risiken werden durch eigene Volljuristen, externe Rechtsanwälte sowie eine regelmäßige und zeitnahe Auswertung der Rechtsprechung und Gesetzgebung identifiziert und umgehend in Maßnahmen umgesetzt. Wir legen Wert auf eine faire, partnerschaftliche, ehrliche und auf Dauer angelegte Beziehung zu unseren Mandanten. Dabei stellen wir unser seriöses, kundensicherndes, individuelles und höchsten Datensicherheitsansprüchen genügendes Forderungsmanagement in den Vordergrund, um auf diese Weise das Risiko von Mandatsverlusten zu minimieren. 5. Personalrisiken Auch der SEGHORN-Konzern sieht sich auf dem Arbeitnehmermarkt einem immer größer werdenden Wettbewerb ausgesetzt. Die Personalakquise und die Minimierung der Personalfluktuation gehören zu den Herausforderungen unserer Zeit. Diesen Personalrisiken begegnet die SEGHORN-Gruppe auf verschiedenen Ebenen. Die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe legt einen starken Fokus auf den Personalbereich und die Entwicklung der Mitarbeitenden. Zur weiteren Qualifizierung der Mitarbeitenden wurden im Berichtsjahr zum einen Schulungen hinsichtlich einer Hinführung auf Führungspositionen und zum anderen der Weiterentwicklung bereits etablierter Führungskräfte vorgenommen. Außerdem wurden Potentialträger im Unternehmen identifiziert und in das sogenannte Talentprogramm aufgenommen, welches der persönlichen Weiterentwicklung, der Vernetzung innerhalb des Unternehmens sowie der Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt dient. Das Unternehmen hat weiteres qualifiziertes Personal eingestellt und konnte somit die demografischen Begebenheiten mit einer jüngeren Belegschaft ergänzen bzw. das Durchschnittsalter der Belegschaft senken. Unsere Auszubildenden wurden durch intensive innerbetriebliche Fördermaßnahmen, wie eine individuelle Prüfungsvorbereitung sowie interne Seminare, unterstützt. Im Bereich des akademischen Nachwuchses konnte ein enger Kontakt zu Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen etabliert werden. Es wurde ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen finanziert. Einstellungen und Beschäftigung von Werkstudentinnen und Werkstudenten wurden weiterhin ermöglicht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für immer mehr Menschen zu einem ausschlaggebenden Faktor im Berufsleben. Daher hat SEGHORN stetig an einer familienfreundlichen Personalpolitik weitergearbeitet, um dadurch Mitarbeitende zu gewinnen und ans Unternehmen binden zu können. Die Thematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist im Unternehmen bereits seit Jahrzenten fest verankert. SEGHORN konnte im Herbst des Berichtsjahres erneut die Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb durch den Impulsgeber Zukunft e. V. (seit 01.09.2020 RKW Bremen) erhalten. Außerdem wurden neue Ziele für den Zeitraum bis September 2024 vereinbart, um die familienfreundliche Personalpolitik stetig zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie weiterhin das Qualitätssiegel "Ausgezeichnet Familienfreundlich" vorweisen zu können. Wir bieten den Mitarbeitenden unter anderem Gleitzeitregelungen, Sportangebote sowie eine faire Entlohnung und vieles mehr. Das Thema betriebliches Gesundheitsmanagement hatte im Berichtsjahr weiterhin eine besondere Bedeutung. Durch die Corona-Pandemie wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, wie beispielsweise Hygienekonzepte geschrieben, Betriebsbegehung durch die Betriebsärztin und einen Virologen durchgeführt sowie medizinische Masken und Schnelltests für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden wurde weiterhin die sportliche Betätigung durch die Förderung einer Hansefit-Mitgliedschaft unterstützt und eine freiwillige Grippeschutzimpfung zum wiederholten Male im Betrieb durchgeführt. Die Führungskräfte mussten sich an einen virtuellen Führungsalltag gewöhnen und wurden dabei durch organisierte Austausche sowie Informationsmaterial unterstützt. Besondere Risiken personeller Art sind gegenwärtig nicht ersichtlich. 6. Datenschutz und Verhaltenskodex Die Arbeitsweise der Inkassounternehmen des Konzerns entspricht den datenschutzrechtlichen Regeln, welche die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in einer überarbeiteten Broschüre zur Datenverarbeitung in Inkassounternehmen (FAQ) herausgegeben hat. Im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Pandemie wurden bei der Auslagerung von Arbeitsprozessen in das mobile Arbeiten/Home-Office aus datenschutzrechtlicher Sicht geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Es wurden Maßnahmen zur Reaktion auf das Urteil des EuGH vom 16.07.2020 (0311/18) "Schrems II" zum EU-Privacy-Shield-Beschluss durchgeführt. Im Focus unserer datenschutzrechtlichen Prüfungen standen insbesondere das Beschwerdemanagement, Identitätsfälle, Sperren und Löschen, Auskunfteieinmeldungen und Bonitätsauskünfte, Videoüberwachung, Datenübermittlungen außerhalb des Geltungsbereiches der DS-GVO, Verwaltung von Systemzugängen, Cyberverteidigung, Softwareentwicklung und -installation sowie die Informationssicherheitsleitlinie und die Leitlinie technische und organisatorische Maßnahmen. 7. Prognose- und Chancenbericht Für das Jahr 2023 gehen wir von einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus und einer tendenziell zunehmenden Zahlungsunfähigkeit der Verbraucher im Gesamtmarkt aus, dies vor dem Hintergrund erheblicher inflationärer Wirkungen insbesondere im Energiesektor aufgrund staatlicher Sanktionen gegenüber Russland. Die Einhaltung der gewohnten Einzugsquoten für unsere Mandanten wird daher weiterhin eine große Herausforderung darstellen. Zugleich rechnen wir mit steigenden Auftragszahlen im Inkassobestandsgeschäft, aufgrund akquirierten Neubestands als auch wachsendes Bestandsgeschäft. Ein anhaltend hohes Bedürfnis der Marktteilnehmer nach Rechtssicherheit und die teils politisch bestärkte Meinungsbildung der Verbraucher und deren Vertreter zum Forderungseinzug durch Inkassounternehmen stützt die Nachfrage. Im Hinblick auf die in 2021 in Kraft getretene Inkassoregulierung sowie die Kostenerhöhungen werden weitere, aber nicht mehr so starke Auswirkungen wie im Vorjahr auf das Konzernjahresergebnis für dieses Jahr erwartet. Die Identifizierung von Kostentreibern sowie die Analyse und Optimierung der Ablauforganisation werden wir weiterhin intensiv verfolgen. Die Ablaufsteuerung wird noch individueller auf die jeweiligen Mandate und Kunden zugeschnitten werden, so dass unsere Bearbeitung noch effizienter und auch in Zukunft mit dem Wissen um die jeweiligen spezifischen Leitwerte, Gegebenheiten und Anforderungen erfolgen kann. Auf der Kostenseite werden daher im Zuge weiterer Maßnahmenpakete bezüglich technologischer und organisatorischer Optimierungen und Weiterentwicklungen zusätzliche Entlastungen erwartet, zumal weitere Investitionen in die Digitalisierung erfolgen. Für das Jahr 2023 wird nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem unveränderten Ergebnis vor Steuern gegenüber dem Vorjahr gerechnet.
Bremen, den 14. August 2023 Seghorn GmbH, Bremen gez. Irene Giebel gez. Carsten Hofmeister gez. Dorothea van den Berg Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Konzernkapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2022
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021
Die Konzernbilanzgewinn steht grundsätzlich für Ausschüttungen zur Verfügung. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022A. Allgemeine Angaben Die Seghorn GmbH (vormals: Seghorn AG, umfirmiert 14. Juli 2022) hat ihren Sitz in Bremen. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Bremen, HRB 38238 HB. Der vorliegende Konzernabschluss der Seghorn GmbH zum 31. Dezember 2022 ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt worden. B. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wurde anhand der auf den 31. Dezember 2022 aufgestellten und geprüften Jahresabschlüsse der Seghorn GmbH, Bremen, und der einbezogenen Tochterunternehmen erstellt. Die Seghorn GmbH stellt zugleich den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach den für den Seghorn-Konzern einheitlich anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben wir gegeneinander aufgerechnet. Dies gilt auch für die entsprechenden Aufwendungen und Erträge. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde in 2004 die Buchwertmethode und danach die Neubewertungsmethode angewendet. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum beträgt 3 bis 7 Jahre. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern über einen Zeitraum von 3 bis 50 Jahre vorgenommen. Die geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeschriebenen Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Aktive latente Steuern werden nicht gebildet. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Ertragsteuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte grundsätzlich bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Kurs am Entstehungstag. Funktionale Währung ist der Euro. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Im Vorjahr angepasste Vergleichszahlen Aufgrund des Formwechsels in die Rechtsform der GmbH erfolgt der Ausweis der gesetzlichen Rücklagen nunmehr unter den anderen Gewinnrücklagen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. D. Erläuterungen zu den Posten des Konzernabschlusses I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung des Anlagevermögens ist auf der folgenden Seite dargestellt: Konzernanlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2022
2. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital (Stammkapital) der Muttergesellschaft beträgt TEuro 5.000. Zum 31. Dezember 2022 befanden sich 10.000 eigene Geschäftsanteile mit einem Nennwert von jeweils Euro 50 im Bestand der Muttergesellschaft. Dies entspricht dem Bestand der eigenen Anteile zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 und einem Anteil am gezeichneten Kapital von Euro 500.000,00 (10,00 %). Der Konzerngewinnvortrag des Vorjahres beträgt Euro 6.321.536,22. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie aus bestehenden Vertragsverhältnissen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres und des Vorjahres verfügen sämtlich über eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. II. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestehen aus Erträgen im Rahmen des Inkassogeschäfts und betreffen weit überwiegend den deutschen Markt. 2. Periodenfremde Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEuro 188 (Vorjahr: TEuro 210). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Kosten der Zwangsvollstreckung, Dienstleistungen sowie übrige sonstige Aufwendungen. E. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung 1. Finanzmittelfonds Der Zahlungsmittelfonds ist definiert als der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten". Bestände des Finanzmittelfonds in Höhe von TEuro 1.313 (Vorjahr: TEuro 1.206) unterliegen Verfügungsbeschränkungen. 2. Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge Bei den sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträgen handelt es sich um Auflösungen und Zuführungen von Wertberichtigungen auf Forderungen. F. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter / Beschäftigte Im Jahresdurchschnitt 2022 wurden 202 (Vorjahr: 211) Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Geschäftsführer) beschäftigt. Darauf entfallen 181 (Vorjahr: 190) Angestellte und 21 (Vorjahr: 21) geringfügig Beschäftigte. Ferner wurden 14 (Vorjahr: 14) Auszubildende beschäftigt. Auf die Angaben zu den Geschäftsführerbezügen wird im Hinblick auf § 314 Abs.1 Nr. 6a und 6b HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Honorare des Abschlussprüfers Die Honorare des Abschlussprüfers betrugen TEuro 18 für Abschlussprüfungsleistungen, TEuro 16 für sonstige Leistungen. 3. Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 313 Abs. 2 HGB Folgende Tochtergesellschaften der Seghorn GmbH, Bremen, wurden zum 31. Dezember 2022 in den Konzernabschluss einbezogen:
Die aufgeführten Tochtergesellschaften machen von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. 4. Sonstiges Haftungsverhältnisse sowie wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Die Offenlegung erfolgt beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters.
Bremen, den 14. August 2023 Seghorn GmbH, Bremen gez. Irene Giebel gez. Carsten Hofmeister gez. Dorothea van den Berg Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Seghorn GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Seghorn GmbH, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Seghorn GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 21. August 2023 RKH
GmbH
gez. Witt, Wirtschaftsprüfer gez. Hüffmeier, Wirtschaftsprüfer Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Aalto Financial Services GmbH vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Protokoll über die Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Giebel Rechtsbesorgungs-GmbH vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Inkasso K. Giebel GmbH vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Orga-Support GmbH vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Protokoll über die Gesellschafterversammlung der Seghorn Inkasso GmbH vom 6. Dezember 2023Am 6. Dezember 2023 hat in den Räumlichkeiten der SEGHORN GmbH, Legienstr. 1, 28188 Bremen eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Anwesend waren:
In der Versammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Bremen, den 6. Dezember 2023 Carsten Hofmeister, Geschäftsführer der SEGHORN GmbH Irene Giebel, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH Dorothea van den Berg, Geschäftsführerin der SEGHORN GmbH |
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