Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4825
Vorher
GEFAP Gesellschaft für augenoptische Programme mbH
Eingetragen
4.7.1990
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Produktion und der Vertrieb von EDV Hard- und Software, insbesondere für Augenoptiker einschließlich der Schulung und Anwendungsberatung und alle damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte. Weitere Geschäftszwecke sind die Entwicklung, der Vertrieb und die Pflege von Internetseiten, die Entwicklung und der Vertrieb von Maschinen für Optiker, Import und Export technischer Geräte und Artikel sowie Dienstleistungen im Büro-, Lagerund Versandbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Silke Wehmeier
seit 27.9.2010
Geschäftsführer
Heiko Wehmeier
seit 17.5.2004
Geschäftsführer
Reinhart Wehmeier
seit 20.2.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEFAP GmbH

Steinhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 9,00 159,00
I. Sachanlagen 9,00 159,00
B. Umlaufvermögen 26.145,36 25.884,83
I. Vorräte 9.040,25 10.187,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.677,55 11.485,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.427,56 4.212,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 225,42 778,31
Summe Aktiva 26.379,78 26.822,14

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 21.426,53 21.157,49
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.331,31 -12.331,31
III. eingefordertes Kapital 13.668,69 13.668,69
IV. Gewinnvortrag 7.488,80 6.667,62
V. Jahresüberschuss 269,04 821,18
B. Rückstellungen 2.400,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 2.303,25 3.014,65
D. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 250,00
Summe Passiva 26.379,78 26.822,14

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 14.677,55 0,00 11.485,04 0,00

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von € 9.528,91.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten sowie für Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 2.303,25 2.303,25 3.014,65 3.014,65

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Heiko Wehmeier, Reinhard Wehmeier, Silke Wehmeier.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen oder es wurde von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.12.2017.

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