Nordlohne Digital GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Jansing seit 4.5.2021 | Geschäftsführer |
Falco Poppe seit 4.5.2021 | Geschäftsführer |
Robert Pohlmann seit 4.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 34.00% | |
| 33.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
dental49 GmbHBissendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie dental49 GmbH ("Gesellschaft") hat ihren Sitz in 49143 Bissendorf und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 215672 eingetragen. Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erforderliche Angaben, die entweder in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt werden können, sind wahlweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt. Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§284,285HGB sowie sonstige nach HGB erforderlichen Angaben und Erläuterungen, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,274a, 276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. B. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert. Rückstellungen werden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. C. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vorräte werden, sofern erforderlich, gemäß § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu den Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennwert. Das unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesene Disagio wird entsprechend der Laufzeit des Darlehens aufgelöst. Das Gesellschaftskapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. D. Angaben zur BilanzRestlaufzeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 49.760,28 (Vorjahr: EUR 48.846,19). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 418.900,22 (Vorjahr: EUR 227.516,36). Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 12,5 Arbeitnehmer beschäftigt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023
Bissendorf, den 25.10.2024 Robert Pohlmann Falco Poppe Sven Jansing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.10.2024. |
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