INTERFLEX UG (haftungsbeschränkt)
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Pawel KozlowskiNeubausystem GmbH+1 | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Immo-Sphere GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 der Immo-Sphere GmbH ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 242 ff. bzw. 264 ff. HGB sowie den diese ergänzenden Vorschriften des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Bei der Erstellung des Anhangs wird von den allgemeinen Erleichterungen des § 286 HGB sowie von den grössenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäss §288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht. Die Immo-Sphere GmbH hat die Aufstellungserleichterung gemäss § 264 (1) Satz 3 HGB in Anspruch genommen, ein Lagebericht wurde zutreffenderweise nicht erstellt. Soweit Wahlrechte bestehen werden Angaben statt in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gemacht. II. Rechnungslegungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften, die nachfolgend dargelegt werden. Dabei sind die angewandten Methoden durchweg an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und soweit abnutzbar, um planmässige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit nach § 6 Absatz 2 EStg in Anspruch genommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Geldbestände werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind die erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren Rückzahlungsbeträgen. Die Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Gezeichnetes Kapital: Es handelt sich um das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 €. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: Die Gesellschaft weist zum 31.12.2013 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 31.077,91 € auf. Zur Vermeidung der buchmässigen Überschuldung hat der Geschäftsführende Gesellschafter eine Erklärung abgegeben, wonach er eine sebstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 31.500,00 € übernommen hat. Rückstellungen: Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses. Weiterhin sind in den sonstigen Rückstellungen Aufwendungen für die Aufbewahrungspflichten und für die digitale Speicherung der Rechnungslegungsdaten gemäss § 257 HGB enthalten. Die Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betragen 12.647,44 €. IV. Sonstige Angaben Zusammensetzung der Geschäftsführung: Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Manfred Kleinen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die sonstigen Pflichtangaben nach § 285 Nr. 9a HGB werden nach § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB zutreffend unterlassen. V. Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses Es wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 997,20 € zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 96.891,05 € auf neue Rechnung vorzutragen. Ratingen, den 31.03.2015 Immo-Sphere GmbH - Geschäftsführer -
Ratingen,, den 31. März 2015 gez. M. Kleinen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.03.2015 |
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