Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 103197
Eingetragen
1.10.2020
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
der Transport und Logistik, Vertrieb von Autoteilen und Autoservice.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Davoud Ahooei
seit 1.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Davoud Ahooei
Köln
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DAP Logistik GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

529.352,34

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

330.680,61

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

41.444,36

Summe Aktiva

901.477,31



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

nicht eingef. ausstehende Einlage

-12500,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

218.238,95

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-560245,81

B. Rückstellungen

13.663,00

C. Verbindlichkeiten

1.217.321,17

Summe Passiva

901.477,31

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der DAP Logistik GmbH in 51107 Köln auf den 31.12.2021 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Kleine Kapitalgesellschaft:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

 

Köln, den 02. Mai 2025

gez. Davoud Ahooei

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Mai 2025

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