Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 12491
Eingetragen
24.6.2009
Branche
Herstellung von technischen TextilienGroßhandel mit TextilienHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von technischen Textilien und Spezialtextilien.

Historie

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Management

NameRolle
Rene Frank
seit 24.6.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

33.33% identifiziert66.67% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
33.33%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Sedatex S.A.ESP
66.67%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
DEVETEX GmbH
Germany
25.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VBL Technologies GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.970,00 3.058,00
I. Sachanlagen 1.970,00 3.058,00
B. Umlaufvermögen 40.608,91 50.394,85
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.007,46 5.950,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.601,45 44.444,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.578,91 53.452,85

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 15.432,20 33.192,07
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 7.692,07 0,00
III. Jahresfehlbetrag 17.759,87 -7.692,07
B. Rückstellungen 14.504,00 9.175,00
C. Verbindlichkeiten 12.642,71 11.085,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.578,91 53.452,85

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung


Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 17.759,87.

Auf neue Rechnung werden Euro -10.067,80 vorgetragen.
 

Anhang


 
Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluss 2010 entspricht den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Sachanlagen werden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Zuschüsse und planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden planmäßig, und zwar nach Maßgabe der jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätze, vorgenommen. Dabei wird die lineare und degressive Abschreibungsmethode angewandt; bei Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode wird auf die lineare übergegangen, sobald diese die degressive Abschreibung überschreitet.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von netto unter € 150,- werden direkt im Aufwand ohne gesonderte Erfassung verbucht. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert  zwischen netto 150,- € und 1.000.- €, die selbstständig nutzbar sind, werden gem. § 6 Abs. 2a EStG einem Sammelposten zugeführt, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie als Vollabgang ausgewiesen. Der zu bildende Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nach Ablauf der fünfjährigen Abschreibungsdauer als Vollabgang erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt
(§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,225 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 440%.
  

 
Wertansatz in €
 
handelsrechtlich
steuerlich
Differenz
Aktivische Steuerlatenzen
Aktivposten: (-) Passivposten: (+)
(+) (-)
 
Sonstige Rückstellungen Abzinsung, notwendiger Erfüllungsbetrag
380
370
+10
Summe
 
 
10



Die aktiven latenten Steuern nach Anwendung des Ertragssteuersatzes € 0,00.

2. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

2.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen ist aus der Anlage 4 ersichtlich. Der Bruttoanlagespiegel ist nachfolgend aufgeführt.

2.2. Forderungen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalwert aktiviert. Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 35,7

Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr = T€ 0,0

2.3. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert ausgewiesen.

2.4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.500,00 und ist voll eingezahlt.

Im Geschäftsjahr 2010 wurde keine Ausschüttung beschlossen.

2.5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Berufsgenossenschaftsbeiträge (T€ 2,1), Beratungskosten (T€ 2,0) sowie für Resturlaubs- und Überstundenansprüche der Arbeitnehmer (T€ 5,8).

Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag.

2.6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren = T€ 0,0
bis zu einem Jahr = T€ 12,6
gegen Gesellschafter = T€ 0,0
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2,5 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende wurden nicht beschäftigt.

4.1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine nicht bilanzierten Haftungsverpflichtungen.

4.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung befinden sich in Fremdeigentum. Über die Nutzung des Büroräume wurde ein Mietvertrag abgeschlossen. Der jährliche Mietaufwand liegt bei
T€ 0,6.

4.3.  Namen der Organmitglieder der VBL Technologies GmbH

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr 2010 durch:

a) René Frank (17.10.1972), Tönisvorst (Kaufmann)
b) Peter Hubert Steinfals (05.05.1957), Mönchengladbach (Dipl.-Ing.)
c) Beatrix Benger-Pehe (05.09.1967), Kempen (techn. Betriebswirtin)

Herr Peter Hubert Steinfals ist zum 17.05.2011 aus der Geschäftsführung ausgeschieden.

Die Angabe der Vergütungen unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Krefeld, den 20. Dezember 2011

René Frank
Beatrix Benger-Pehe
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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