Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 3110
Eingetragen
27.5.1993
Branche
FahrschulenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Betrieb einer Fahrschule

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vincent Paterson
seit 18.2.2025
Prokura
David Paterson
seit 9.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

David Paterson
Oldenburg
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PS Fahrschule GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 12.506,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 13.784,00
III. Finanzanlagen -1.278,23
B. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.855,38
C. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.067,94
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.876,99
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 69.381,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 137.688,58

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59
II. Verlustvortrag 123.278,12
III. Jahresüberschuss 28.332,03
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -69.381,50
B. Einlagen stiller Gesellschafter -1.278,23
C. Rückstellungen 3.500,00
D. Verbindlichkeiten 135.466,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 137.688,58

Anhang

I.    Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der PS Fahrschule GmbH ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft hat die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Anhangs nach § 288 HGB sowie das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB für die Angabe der Geschäftsführerbezüge in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt worden.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt worden.
Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 246 und 256 HGB) sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.) sind befolgt worden.

II.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.
Das Sachanlagevermögen, das in einem Anlagenspiegel dargestellt worden ist, ist mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet worden und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, sind die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt worden.

III.           Weitere Angaben zur Bilanz


Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 8 ausgewiesen.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Verlustvortrag in Höhe von T€ 123 einbezogen.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von € T€ 20.
Die Gesellschafter treten mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen in Höhe von T€ 20 im Rang hinter sämtliche Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO.
 

IV.            Sonstige Pflichtangaben


 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
- Herr Frank Schönherr, Oldenburg
- Herr Vincent Paterson, Oldenburg
Oldenburg, den 17. Dezember 2012
 
gez. Frank Schönherr                                                                       gez. Vincent Paterson
 

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