Technische Werke Oberkirch GmbH
Appenweierer Straße 54, 77704 Oberkirch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Hanns Füssgen seit 21.1.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Oberkirch | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Technische Werke Oberkirch GmbHOberkirchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Die Technische Werke Oberkirch GmbH (Technische Werke) hält und verwaltet die Beteiligung an der Stadtwerke Oberkirch GmbH (Stadtwerke), errichtet ein Verwaltungsgebäude, dass sie später betreibt und vermietet und betreibt als operatives Geschäft die Parkierungsanlage am Marktplatz in Oberkirch sowie den Oberkircher Ringbusverkehr. Die Technischen Werke beschäftigen keine eigenen Mitarbeiter, sondern bedienen sich hauptsächlich der Mitarbeiter der Stadtwerke. Geschäftsverlauf und Darstellung der Lage Beteiligungen Die Technischen Werke sind zu 2/3 am Stammkapital der Stadtwerke beteiligt. Der Beteiligungsansatz der Technischen Werke an den Stadtwerken betrug zum Bilanzstichtag 3.716 T€. Parkbetriebe Die Technischen Werke sind Betreiber des Parkareals Marktplatz. Zum 31.12.2023 waren von den 324 Stellplätzen 262 (Vj. 259) als Dauerstellplätze vermietet. Pro Dauerstellplatz wurde eine Miete von 44 € (1.1. - 31.12.) inkl. Umsatzsteuer pro Monat erhoben. Die Erträge aus Einzelparkscheinen betragen ca. 36 % der gesamten Mieteinnahmen. Die Parkierungsanlage erzielte insgesamt Einnahmen von 209 T€ (Vj. 200 T€), schließt aber mit einem Defizit von 140 T€ ab. Eine Erhöhung der Parkgebühren wird angestrebt, auch um die steigenden Kosten aufgrund der anhaltenden hohen Inflation auszugleichen. Ringbusverkehr Die Technischen Werke betreiben den Oberkircher Ringbusverkehr. Dieser beinhaltet die Schüler- und allgemeine Fahrgastbeförderung. Der Ringbus verfügt über drei Linien und wird im Rahmen der Vergabe der Betriebsführerschaft durch das Unternehmen Faller-Reisen GmbH aus Bühl betrieben. In 2023 wurden insgesamt 164 T€ (Vj. 159 T€) Einnahmen erwirtschaftet. Allgemein Das Bilanzbild ist ausgewogen. Das langfristig gebundene Vermögen ist vollständig durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote beträgt rund 90 %. Die Liquidität war während des Geschäftsjahres sehr gut. Personal- und Sozialbericht Die Technischen Werke beschäftigten zum 31.12.2023 keine Mitarbeiter. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Parkbetriebe Der Betrieb der Parkierungsanlage Marktplatz Oberkirch mit Tiefgarage wird in den nächsten Jahren und darüber hinaus aufgrund der hohen Fixkosten, wie Abschreibungen, Zinsen und Pachtentgelte, voraussichtlich negative Betriebsergebnisse aufweisen. Das entwickelte Werbevermarktungskonzept mittels Leuchtvitrinen in der Tiefgarage wird vom Einzelhandel gut angenommen und erzielt zusätzliche Einnahmen. Geplant ist, die Vermarktung weiter voranzutreiben. Ringbusverkehr Der Betrieb des Ringbusverkehrs wird auch in den nächsten Jahren mit Verlusten abschließen. In den letzten drei Jahren entstand ein durchschnittlicher Jahresverlust von 343 T€. Die Einnahmen stagnieren und die Kosten steigen inflationsbedingt. Abzuwarten bleibt, ob es gelingt, wieder mehr Fahrgäste für den Ringbus vor dem Hintergrund der Mobilitätswende zu begeistern. Verwaltungsgebäude Das momentan in Errichtung befindliche Verwaltungsgebäude wird langfristig an die Stadtwerke Oberkirch und die Firma Ruch vermietet und bringt einen entsprechenden Ertrag für die Technischen Werke. E-Ladeinfrastruktur Durch gesetzliche Anforderungen werden die Technischen Werke die in Oberkirch und Umgebung aufgebaute E-Ladeinfrastruktur voraussichtlich zum 31.12.2024 übernehmen und zukünftig betreiben. Wie sich das Ladevolumen in Abhängigkeit auch der politischen Rahmenbedingungen der E-Mobilität entwickelt, wird ausschlaggebend dafür sein, ob das neue Geschäftsfeld mit Erfolg geführt werden kann. Gesamtbeurteilung Das positive Gesamtergebnis der Technischen Werke resultiert ausschließlich aus der Gewinnabführung der Stadtwerke. Die zukünftige Entwicklung der Ergebnissituation der Stadtwerke ist zum überwiegenden Teil von der Entwicklung auf dem Strom- und Gasmarkt sowie neuer Erschließungen im Wärmemarkt sowie bei den Erneuerbaren Energien abhängig. Wesentlichen Einfluss wird hier die allgemeine Energiepreisentwicklung, wie auch die Ausgestaltung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur in Verbindung mit der Landesregulierungsbehörde haben. In den Folgejahren sollten wieder, auch aufgrund der erweiterten Geschäftstätigkeit der Stadtwerke, höhere Ergebnisse erreicht werden. Vorausgesetzt, dass sich aus regulatorischen Anforderungen, wie der Anreizregulierung im Bereich der Netzentgelte, der Ausgliederung des Messstellenbetriebs und neuen Anforderungen im Bereich der E-Mobilität keine negativen Einflüsse ergeben. Weitergehende Chancen und Risiken sind derzeit nicht erkennbar.
Oberkirch, 01.07.2024 Technische Werke Oberkirch GmbH Erik Füssgen, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)1. Grundsätzliche Angaben Die Technische Werke Oberkirch GmbH (Technische Werke), Oberkirch, sind beim Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490552, registriert. Einziger Gesellschafter ist die Stadt Oberkirch. Der Unternehmensgegenstand der Technischen Werke ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand mit der Energie- und Wasserversorgung oder dem Nahverkehr in Verbindung steht, die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie die Errichtung, der Betrieb und die Vermietung eines Verwaltungsgebäudes. 2. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der Technischen Werke wird nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Mindestgliederung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB wurde aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit weiter untergliedert. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitgehend in den Anhang aufgenommen. 3. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 3.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten Netto-Rechnungsbeträge vermindert um Skonti und Rabatte. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern entsprechend den steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die steuerlichen Vorschriften seit dem 1. Januar 2008 wurden beachtet. Die Sachanlagen wurden nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände (150,- bis 1.000,- €) werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten gebucht und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Tiefgarage (Marktplatz Oberkirch alter Teil) wird linear, unter Zugrundelegung einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 30 Jahren entsprechend einer Verfügung der OFD Frankfurt a. M. vom 9. Januar 1995 (-S 2196 A -9- St II 23-), abgeschrieben. Die Anlage im Bau betrifft das noch zu errichtende neue Verwaltungsgebäude, das anschließend an die Stadtwerke Oberkirch und die Firma Ruch vermietet wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die langfristigen Rückstellungen werden gemäß des Bilanz-Modernisierungsgesetzes (BilMoG) entsprechend ihren Laufzeiten abgezinst. Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken, soweit zulässig, angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 3.2. Angaben zu Positionen der Bilanz Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligung an der Stadtwerke Oberkirch GmbH (Jahresergebnis vor Ergebnisabführung 1.097 T€), an der die Technischen Werke mit 2.450.000 € bzw. zu 2/3 am gezeichneten Kapital beteiligt sind. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus der Parkierungsanlage enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 731 T€ den Gewinnabführungsanspruch, mit 213 T€ die Forderung aus der Steuerumlage gegen die Stadtwerke Oberkirch GmbH sowie verrechnete Verbindlichkeiten aus Vorabausschüttungen und Lieferungen und Leistungen (330 T€). Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen insbesondere den der Technischen Werke zustehenden Anteil an der Instandhaltungsrücklage, die bei der Eigentümergemeinschaft Marktplatz gebildet ist (147 T€), Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuerguthaben (121 T€) sowie Anzahlungen auf die Nebenkostenabrechnungen der Eigentümergemeinschaft Marktplatz (24 T€). Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist durch Sacheinlagen voll erbracht. Es entspricht § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 26. Juli 2001. Entwicklung des Eigenkapitals:
Die Steuerrückstellungen betreffen mit 293 T€ Gewerbe- und mit 15 T€ Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag auf das Jahresergebnis 2022 und 2023. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus 2023 in Höhe von 18.000 €. Außerdem wurden Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses von 11.000 €, für die Abschlusserstellung 9.100 € und für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen 4.690 € gebildet. Nachtragsbericht Mit Datum vom 05.04.2024 wurde der Bauantrag für das Verwaltungsgebäude vom 02.02.2024 genehmigt. Sonstige Vorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag haben sich nicht ereignet. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten (Vorjahr in Klammern):
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind solche i. H. v. 72 T€ mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Sämtliche anderen Verbindlichkeiten haben Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen eine Gutachtenerstellung zum neuen Verwaltungsgebäude (54 T€) und den Ringbusverkehr für Dezember (49 T€). In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus gestellten Kautionen der Dauerparker der Parkierungsanlage (7 T€) enthalten. 3.3. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge aus der Ergebnisabführung betreffen die Gewinnabführung der Stadtwerke Oberkirch GmbH. Aus der steuerlichen Organschaft wurden 213 T€ an Ertragsteuern an die Stadtwerke weiterbelastet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit 98 T€ Gewerbesteuer und mit 19 T€ Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 3.4. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Es ergaben sich keine wesentlichen periodenfremde Aufwendungen und Erträge. 3.5. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen. 3.6. Aufgliederung der Umsätze und Erträge Die Erlöse der Technischen Werke wurden ausschließlich in Oberkirch erzielt und gliedern sich wie folgt:
4. Ergänzende Angaben 4.1. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers betrug im Geschäftsjahr 10.970,51 € zzgl. Umsatzsteuer. 4.2. Belegschaft Die Technischen Werke bedienen sich des Personals der Stadtwerke Oberkirch und beschäftigen kein eigenes Personal. 4.3. Zusammensetzung der Organe Geschäftsführer zum 31.12.2023 war Herr Dipl.-Ing. (FH) Erik Füssgen. Aufsichtsratsvorsitzender war Herr Oberbürgermeister Gregor Bühler, Stadt Oberkirch, 77704 Oberkirch. Der Aufsichtsrat bestand zum 31.12.2023 aus folgenden weiteren Mitgliedern:
4.4. Aufwendungen für Organe Der Aufsichtsrat erhielten für seine Tätigkeit bei den Technischen Werken eine Vergütung von 975 Euro. Der Geschäftsführer erhielt für seine Tätigkeit bei den Technischen Werken keine Vergütung. 5. Vorschlag zur GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 319.809,07 € an den Gesellschafter auszuschütten.
Oberkirch, 01.07.2024 Technische Werke Oberkirch GmbH Erik Füssgen, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Technische Werke Oberkirch GmbH, Oberkirch Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Technische Werke Oberkirch GmbH, Oberkirch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Technische Werke Oberkirch GmbH, Oberkirch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leinfelden-Echterdingen, den 1. Juli 2024 Condit
GmbH
Armin Sailer, Wirtschaftsprüfer Niederschrift Nr. 1/2024 über die Sitzung der Gesellschafterversammlung der Technische Werke Oberkirch GmbH am 17. Juli 2024im kleinen Sitzungszimmer der Stadtwerke Oberkirch
Anwesend waren:
Begrüßung Herr Oberbürgermeister Bühler stellt die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung fest. Er stellt außerdem fest, dass die Einladung fristgerecht erfolgte und es keine Ergänzungen zur Tagesordnung gab. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2023 Das Protokoll der Gesellschafterversammlung wird ohne Anmerkungen genehmigt. TOP 2 Jahresabschluss 2023 der Technische Werke Oberkirch GmbH a) Feststellung des Jahresabschlusses 2023 b) Beschluss über die Gewinnverwendung c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Herr Bühler teilt mit, dass die Vorberatung zu den Punkten im Aufsichtsrat bereits erfolgt ist. Er schlägt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Abschlusses 2023 vor. Bilanzvolumen zum Stichtag ist in Aktiva und Passiva 6.037.390,80 Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 319.809,07 Euro aus. Der Bilanzgewinn sowie der Gewinnvortrag sind in voller Höhe an den Gesellschafter auszuschütten. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung sind zu entlasten. Beschluss: a) Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 wie vorgelegt mit einer Bilanzsumme von 6.037.390,80 Euro und einem Jahresgewinn von insgesamt 319.809,07 Euro einstimmig fest. b) Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Gewinn 2023 in Höhe von 319.809,07 Euro zum 19.09.2024 an die Stadt Oberkirch abzuführen. c) Die Gesellschafterversammlung erteilt der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 einstimmig Entlastung. TOP 3 Verschiedenes Es lagen keine Anfragen oder Bekanntgaben vor. Mit Dankesworten an alle Anwesenden schließt der Vorsitzende die Sitzung.
Oberbürgermeister Gregor Bühler, Vorsitzender Erik Füssgen, Schriftführer |
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