MainConcept
GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.823.888,44 |
2.393.330,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.728.983,00 |
2.284.277,00 |
| II.
Sachanlagen |
94.627,00 |
108.775,00 |
| III.
Finanzanlagen |
278,44 |
278,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.259.958,17 |
10.737.047,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.797.900,19 |
9.413.610,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.462.057,98 |
1.323.437,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
232.950,17 |
29.923,03 |
| Aktiva |
14.316.796,78 |
13.160.300,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.296.041,68 |
10.076.395,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.500,00 |
52.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.250,00 |
11.250,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
5.250,00 |
5.250,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
11.227.041,68 |
10.007.395,13 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.007.395,13 |
8.549.537,68 |
| B.
Rückstellungen |
1.174.822,21 |
1.241.013,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.520.763,32 |
1.498.729,34 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
138.125,82 |
198.016,60 |
| E.
Passive latente Steuern |
187.043,75 |
146.146,69 |
| Summe
Passiva |
14.316.796,78 |
13.160.300,94 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die MainConcept GmbH, Aachen, ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Aachen unter HRB 14788 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Beachtung der
rechtsformspezifischen Besonderheiten für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Von der Möglichkeit, Posten zusammenzufassen
(§ 265 Abs. 7 HGB), wird kein Gebrauch gemacht.
Zur Verbesserung der Aussagekraft des
Jahresabschlusses wurde von dem Wahlrecht nach § 248
Abs. 2 HGB, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als
Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen, Gebrauch gemacht. Im
Übrigen wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten des §
288 HGB für die Aufstellung des Anhangs wird Gebrauch
gemacht.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über
einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht §
255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen demnach auch
Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen.
Die Abschreibungen erfolgen im Jahr des Zugangs pro
rata temporis.
Die Notwendigkeit zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen besteht
nicht.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert, soweit nicht gemäß § 253
Abs. 3 Satz 3 HGB aufgrund voraussichtlich
dauernder Wertminderung ein niedrigerer Wert beizulegen
ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit
dem Nominalbetrag bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital wird gemäß § 272
Abs. 1 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt.
Von dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 1 HGB wird
Gebrauch gemacht und entsprechend ein
Bilanzgewinn ausgewiesen.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wird möglichen
Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz
erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer
Erwägung anzusetzenden Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Fremdwährungsumrechnung von Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt mit dem
jeweiligen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Zum
Abschlussstichtag werden sie gemäß
§ 256a HGB umgerechnet.
Für Steuerbelastungen, die sich aus Differenzen
zwischen den und steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen ergeben, wurden
passive latente Steuern angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in
Höhe von € 10.007.395,13 (Vorjahr €
8.549.537,68).
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
dargestellt:
Art der Verbindlichkeit
zum 31.12.2023
|
Gesamt- betrag
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
|
€
|
€
|
Verbindlichkeit
|
1.520.763,32
|
1.520.763,32
|
(Vorjahr)
|
(1.498.729,34)
|
(1.498.729,34)
|
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 376.273,85
(Vorjahr € 381.875,35) enthalten.
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14 (Vorjahr 14).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende wesentliche
Verpflichtungen:
- Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit bis
2029 und einem jährlichen Aufwand in Höhe von
T€ 49.
- Ein Dienstleistungsvertrag mit einer
Laufzeit bis Mitte 2025 und einem jährlichen Aufwand
in Höhe von insgesamt T€ 35.
- Zwei Dienstleistungsverträge mit
einer Laufzeit bis jeweils Oktober 2024 und einem Aufwand
in Höhe von insgesamt T$ 90 p.a.
- Ein Dienstleistungsvertrag mit einer
Laufzeit bis Ende 2026 und einem jährlichen Aufwand in
Höhe von T$ 34.
Ausschüttungssperre
Der Ausschüttungssperre des § 268
Abs. 8 HGB unterliegen € 389.362,25. Dieser
Betrag entfällt auf die Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Fred Santarpia, Holmdel/Vereinigte Staaten
Marta Sliwska, Commack/Vereinigte Staaten
Deacon Slade Johnson, San Diego/Vereinigte Staaten
Die Geschäftsführer sind jeweils
berechtigt, die Gesellschaft mit einem weiteren
Geschäftsführer oder Prokuristen zu vertreten.
Konzernzugehörigkeit
Den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen, in den die MainConcept GmbH einbezogen ist,
stellt die NLD Holdings I LLC, Wilmington, Delaware/USA,
auf.
Aachen, den 24. Januar 2025
MainConcept GmbH
gez.
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gez.
|
gez.
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Fred Santarpia
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Marta Sliwska
|
Deacon Slade Johnson
|
-
Geschäftsführer -
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-
Geschäftsführerin -
|
-
Geschäftsführer -
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2025
festgestellt.
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